Ihr Anwalt für den Abgasskandal – spezialisiert und bundesweit erfolgreich

Schadensersatz fordern & Verjährung vermeiden

Sie ärgern sich über den Wertverlust Ihres Dieselautos?

Dann fordern Sie 15 Prozent vom gezahlten Kaufpreis als Schadensersatz. Der BGH macht den Weg frei für nahezu alle Automarken. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei. Einfach das Kontaktformular ausfüllen und die Automarke, das Baujahr und den Motor mitteilen.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner vertritt bundesweit Besitzer von Dieselautos und Wohnmobilen jeder Marke.

Wir können bereits über 1.000 erfolgreich abgeschlossene Verfahren zum Dieselskandal vorweisen und gehören damit zu eine der führenden Kanzleien in unserer Region. Der EuGH und BGH sind auf unserer Seite.

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      Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz

      Kaufpreis
      Kilometerstand bei Kauf
      km
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      km
      Kaufpreis
      Kilometerstand bei Kauf
      km
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      km

      * Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gericht abweichend beurteilt werden.

      Erstattungsbetrag*

      24.700 €

      Kaufpreis
      30.000 €
      Kilometerstand bei Kauf
      2.000 km
      Kilometerstand aktuell
      55.000 km
      Erwartete Gesamtaufleistung
      300.000 km
      Nutzungsentschädigung
      -4.568 €

      Ihre Ansprechpartner

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      Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie zum Dieselskandal

      Ihre Optionen im Abgasskandal

      • Auto zurückgeben gegen Erstattung des Kaufpreises
      • Auto behalten und bis zu 15 % vom Kaufpreis als Schadensersatz erhalten (NEU seit dem 26.06.23)
      • Auto bereits verkauft? Dann Restschadensersatz fordern

      Der BGH verurteilte VW. Der EuGH ist auf der Seite der Autobesitzer.

      Mit seinem Urteil vom 21.03.2023 in der Rechtssache C-100/21 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun bestätigt, dass im Dieselskandal getäuschte Dieselbesitzer wegen des unzulässigen Thermofensters einen Schadensersatzanspruch gegen die Autohersteller haben.

      Alle Dieselautos der letzten 10 Jahre können betroffen sein!

      Der BGH hat bereits am 08.05.2023 in Aussicht gestellt, dass nahezu alle Dieselbesitzer jedenfalls einen mittleren Schadensersatz fordern können – vergleichbar mit einer Kaufpreisminderung.

      Nutzen Sie die Rechtsprechung für sich. Auch im Jahr 2023 erwarten wir viele positive Urteile für geschädigte Dieselbesitzer.

      Kontaktieren Sie uns kostenfrei & unverbindlich, um Ihre Schadensersatzansprüche von einer der führenden Anwaltskanzleien im Abgasskandal prüfen zu lassen. Hierfür benötigen wir in der Regel nur einen Auszug des Fahrzeugscheins.

      Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlaubt. Am 03.06.2021 hat das höchste europäische Gericht entschieden, dass Deutschland zu wenig gegen Stickoxide macht. In vielen Städten wie z.B. Düsseldorf, Köln, Essen, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt oder Berlin sind Fahrverbote für ältere Dieselautos bereits umgesetzt oder geplant.

      Hohe Wertverluste für alle Dieselfahrzeuge sind deshalb zu erwarten. Dies können Sie mit unserer Hilfe vermeiden und sich Ihr Geld zurückholen.

      Es droht jedoch eine Verjährung Ihrer Ansprüche! Lassen Sie Ihre Ansprüche daher kostenfrei noch in diesem Jahr von uns prüfen und geltend machen.

      Warum Balduin & Partner Rechtsanwälte für eine Dieselklage?

      • Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen.
      • Kein Kostenrisiko wie bei anderen Kanzleien! Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie keine Kosten. Sofern Sie nicht versichert sind und sich keinen Anwalt leisten können, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe.
      • Langjährige Erfahrung unserer Verkehrsanwälte bei der Vertretung von Autokäufern und der Durchsetzung von Schadensersatz, Neulieferung oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages.
      • Bei uns haben Sie im Gegensatz zu anderen Kanzleien von Anfang an einen Ansprechpartner und spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der stets für Sie da ist und Ihren Fall bis zum Ende mit seiner Erfahrung begleiten wird. Sie erhalten eine individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösung.
      • Schnelles Handeln: Wir versichern, dass wir Ihre Ansprüche binnen 48 Stunden prüfen und Ihnen alle realistischen Optionen aufzeigen. Wir kennen die Argumente der Händler und Hersteller sowie die käuferfreundliche Rechtsprechung, sodass wir Ihre Rechte effektiv und zielgerichtet durchsetzen können.
      • Wir kennen die tausenden Urteile der Gerichte, welche zeigen, dass Ihre Erfolgsaussichten sehr gut sind, um Ihre Rechte durchzusetzen. Zögern Sie daher nicht, da Verjährung der Ansprüche und Fahrverbote drohen.
      • Über 1.000 erfolgreich abgeschlosse Prozesse im Dieselskandal und mehr als 5.000 bearbeitete Fälle im Abgasskandal zu allen Herstellern
      BU zahlt nicht Klage Erfahrung

      Ist mein Dieselauto betroffen?

      Sofern Ihr Auto vom Abgas-Skandal betroffen ist, haben Sie ggf. schon ein Schreiben vom Hersteller erhalten, mit der Aufforderung Ihrem Fahrzeug das Softwareupdate aufzuspielen.

      Sollten Sie noch kein Schreiben erhalten haben, lassen Sie von uns kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

      Denn mittlerweile steht fest:

      Das sogenannte THERMOFENSTER, welches in nahezu allen Dieselautos der letzten 10 Jahre verbaut wurde, gibt Ihnen einen Schadensersatzanspruch!

      Zu dieser Abschalteinrichtung wurden noch keine Schreiben an die Fahrzeughalter versandt.

      Unsere Anwälte prüfen kostenfrei die Betroffenheit Ihres Autos. Dazu benötigen wir nur einen Auszug des Fahrzeugscheins.

      Mittlerweise ist auch gerichtlich feststgestellt worden, dass Wohnmobilhersteller wie z.B. Fiat oder Iveco ebenfalls die Abgaswerte in ihren Motoren manipulieren.

      Nähere Infos zum Dieselskandal bei Wohnmobilen finden Sie HIER.

      Die folgenden Autohersteller manipulieren die Motoren. Für mehr Infos klicken Sie auf den jeweiligen Hersteller:

      Autohersteller

      Baujahre

      Volkswagen Audi Seat Skoda EA189

      2008 – 2015

      Mercedes

      2010 – 2019

      BMW

      2010 – 2019

      Opel

      2010 – 2019

      Porsche Audi 3.0 TDI Euro 5 und Euro 6

      2010 – 2019

      Volkswagen Audi Seat Skoda EA288

      2015 – 2020

      Audi Benzin Motor TFSI

      2015 – 2020

      Meine Rechte in der Dieselaffäre

      • Rückabwicklung/Wandlung des Kaufvertrages – Geld zurück gegen Rückgabe Ihres Altfahrzeugs
      • Neulieferung – Neues Auto aus der aktuellen Serie gegen Rückgabe Ihres Altfahrzeugs ohne Kilometerentschädigung
      • Schadensersatz – Altfahrzeug behalten und Geld für den Wertverlust erhalten.
      • Schummeldiesel schon verkauft? – Kaufpreis minus Weiterverkaufpreis als Restschadensersatz fordern

      Beispiel für Rückabwicklung

      „Sie haben im Januar 2013 einen neuen VW Passat 2.0 TDI für 35.000,00 EUR gekauft. Derzeit besteht ein Kilometerstand von 50.000 km. Nach derzeitiger Marktlage bekommen Sie für das Fahrzeug vielleicht noch 10.000 EUR.

      Verklagen Sie Ihren Autohersteller auf Fahrzeugrückgabe, muss er Ihnen nach Herausgabe des Autos die 35.000 EUR zurückzahlen abzüglich einer Kilometerentschädigung von 5.000 EUR, so dass Sie 30.000 EUR anstatt 10.000 EUR bekommen!“

      Beispiel für Restschadensersatz

      Sie haben Ihr Auto für 35.000 EUR gekauft und mussten die Manipulation bei dem Verkaufsgespräch angeben. Aufgrund dessen haben Sie nur 10.000 EUR als Kaufpreis erhalten.

      Dann können Sie nach der neusten BGH Rechtsprechung dennoch eine Entschädigung fordern und zwar:

      35.000 EUR (Kaufpreis) – 10.000 EUR (Weiterverkaufspreis) – 5.000 EUR (Kilometerentschädigung) = 20.000 EUR Schadensersatz für den realisierten Wertverlust.

      Beispiel für „Differenzschaden“

      Sie möchten Ihr Auto lieber behalten und für den Wertverlust entschädigt werden? Der BGH macht den Weg hierfür frei.

      Am 26.06.23 hat der BGH entschieden, dass bis zu 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises als Schadensersatz durchgesetzt werden können.

      Rechtzeitig Handeln – Verjährung droht!

      Handeln Sie rechtzeitig, da Ihr Fahrzeug durch die Abgasaffäre einen erheblichen Wertverlust erleidet.

      Es droht auch eine Verjährung der Ansprüche.

      Sammelklage gegen Autohersteller wie z.B. VW oder Mercedes ist nicht möglich

      Leider besteht in Deutschland nicht die Möglichkeit im Wege einer Sammelklage gegen die Hersteller vorzugehen. Jeder muss individuell um sein Recht kämpfen und Klage erheben. Bekannte Plattformen führen keine Sammelklage für Sie, sondern lassen sich nur Ihre Rechte abtreten und führen dann in eigenem Namen eine Klage. Dies dauert sehr lang und ist rechtlich problematisch.

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      Neue BGH Rechtsprechung 2023 nutzen

      Das höchste deutsche Zivilgericht – der Bundesgerichtshof (BGH) – hat 26.06.23 entschieden, dass nahezu jeder Dieselfahrer in Deutschland mit einem Schadensersatzanspruch rechnen kann.

      Dies deshalb, weil fast alle Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut haben, welche den Wert des Autos mindert.

      Sie können Ihr Dieselauto daher behalten und bekommen bis zu 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises als Ausgleich für den Wertverlust.

      Software Update im Diesel durchführen?

      Derzeit raten wir unseren Mandanten auch davon ab, das kostenlose Software Update zu nutzen, da nachweislich weitere Schäden und Probleme am Fahrzeug entstehen können. Ihr Fahrzeug ist nach dem Update nicht mängelfrei! Viele Gerichte meinen, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Update zu nutzen.

      Nach dem Update klagen unsere Mandanten über:

      • einen erheblichen Mehrverbrauch
      • Leistungsverlust
      • ruckelnder Motor
      • Motorschäden
      • Defekte Dieselpartikelfilter und Diesel-Katalysatoren

      Sofern jedoch das Kraftfahrtbundesamt eine Stilllegung androht, wenn Sie das Update nicht aufspielen, ist die Installierung des Updates fast unvermeidbar, ABER:

      Auch wenn Sie das Software Update installiert haben, können Sie weiterhin erfolgreich gegen VW, Seat, Skoda, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel klagen. Dies haben zahlreiche Gerichte bestätigt.



      Empfehlung vom Verkehrsanwalt

      Derzeit sind die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatz und Fahrzeugrückgabe im Rahmen einer Klage sehr gut.

      Tausende Kläger haben mit ihrer Klage gegen VW im Dieselgate bereits gewonnen. Auch das höchste Zivilgericht ist auf der Seite der Käufer. 

      Zögern Sie daher nicht einen spezialisierten Fachanwalt zu beauftragen, da viele Land- und Oberlandesgerichte aus dem Rhein- und Ruhrgebiet bereits zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten erlassen haben.

      Da wir eine besondere Erfahrung bei der Vertretung von Autoeigentümern haben, ist Herr Balduin Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt. 

      Jeder erfahrene Rechtsanwalt unserer Kanzlei vertritt Sie bundesweit und macht Ihre Rechte auf Entschädigung gegen Händler oder Hersteller geltend, um Fahrverbote und Wertverluste in der Dieselaffäre für Sie zu vermeiden.

      Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt zum Abgas-Skandal kostenfrei und unverbindlich.

      Gerne können Sie auch einen kostenfreien Besprechungstermin mit uns in unserem Büro in Mülheim an der Ruhr vereinbaren.

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      Vom Abgasskandal betroffene Modelle

      Im Einzelnen können folgende Automarken betroffen sein:

      Volkswagen

      • VW Beetle
      • VW Caddy
      • VW Crafter
      • VW Eos
      • VW Golf
      • VW Passat
      • VW Polo
      • VW Scirocco
      • VW Sharan
      • VW Tiguan
      • VW Touran
      • VW T5 Multivan
      • VW T6
      • VW Transporter
      • Die 3.0 TDI Liter-Motoren von VW, Audi & Porsche

      Audi

      • Audi A1
      • Audi A3
      • Audi A4
      • Audi A6
      • Audi A7
      • Audi Q5
      • Audi Q8
      • Audi TT

      Seat

      • SEAT Alhambra
      • SEAT Altea
      • SEAT Ibiza
      • SEAT Leon

      Skoda

      • Skoda Fabia
      • Skoda Octavia
      • Skoda Rapid
      • Skoda Roomster
      • Skoda Superb
      • Skoda Yeti

      Porsche

      • Porsche Cayenne
      • Porsche Macan
      • Porsche Panamera

      Mercedes

      Euro 5 Motoren mit der Kennzeichnung OM651

      • A-Klasse (180 CDI)
      • B-Klasse (180 CDI, 200 CDI)
      • C-Klasse (220 CDI, 220 CDI T, 250 CDI T)
      • CLA (200 CDI, 220 CDI)
      • CLK (220 CDI)
      • E-Klasse (220 CDI T, 250 CDI, 250 CDI T)
      • GLC (220 D)
      • GLK (200 CDI, 220 CDI)
      • V-Klasse (250 CDI)
      • Vito
      • Sprinter

      Euro 6 Motoren

      • B-Klasse (220 CDI)
      • CLA (200 D)
      • GLA (200 D, 220 CDI)
      • GLC (220 D, 250 D)
      • GLE (250 D), GLK (220 CDI)
      • ML (250 CDI)
      • S-Klasse (300 Hybrid)
      • SLC (250 d)
      • SLK (250 CDI)
      • V-Klasse (220 CDI, 250 CDI)
      • Vito (116 CDI, 119 CDI)
      • Tourer (113, 119, 116 CDI)

      Euro 6 Motoren mit der Kennzeichnung OM642

      • CLS (350 CDI)
      • GLE (350 D)
      • GL (350 CDI)
      • ML-Klasse (350 CDI)
      • E-Klasse (300 CDI, 350CDI, 350 CDI T, 350 D, 350 D T)
      • S-Klasse (350 CDI, 350 D)

      BMW

      • 5 er
      • 7 er
      • M550d

      Opel

      • Insignia
      • Zafira
      • Cascada

      Wohnmobilhersteller / Camper

      Wohnmobile auf Fiat Basis, Iveco, Jeep und Alfa Romeo ab 2014 bis 2019

      • 110 Multijet, Motorkennung: F1AE3481G
      • 115 Multijet, Motorkennung: 250A1000
      • 150 Mulitjet, Motorkennung: F1AE3481D
      • 180 Multijet, Motorkennung: F1CE3481E

      Ihr Auto oder Camper ist nicht in dieser Liste? Kein Problem.

      Schicken Sie uns Ihren Fahrzeugschein zu. Wir prüfen kostenfrei die Betroffenheit ihres Fahrzeugs.

      Rechtsprechungsübersicht zum Abgasskandal

      Echter Erfolg mit echten Aktenzeichen.

      Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mittlerweise mehrfach bestätigt, dass Autohersteller wie z.B. Volkswagen einen Schadensersatz zahlen müssen, wenn Motoren vorsätzlich manipuliert werden.

      Der Generalanwalt bei dem Europäischen Gerichtshof hat am 02.06.2022 zu der Rechtssache C-100/21 entschieden, dass die Abschalteinrichtung „Thermofenster“ einen Schadensersatzanspruch des Fahrzeugbesitzers begründet. Dieser Auffassung hat sich der EuGH angeschlossen.

      Das Thermofenster wurde von allen Herstellern in den letzten 10 Jahren zur Abgasreinigung verwendet. Unzulässig!

      Hierfür gibt es seit dem 26.06.2023 einen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises!

      Nutzen Sie als Betroffener diese Rechtsprechung für sich und setzen Ihren Anspruch auf Schadensersatz mit uns erfolgreich durch.

      Nahezu alle Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland haben Volkswagen und seine Tochtergesellschaften (Audi, Porsche, Seat, Skoda) bereits zu Schadensersatz verurteilt. Hier ein kleiner Ausschnitt

      LG Duisburg, Urteil vom 14.09.2018 – 1 O 57/17.; LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2018, Az: 21 O 199/17; LG Duisburg, Urteil vom 19.02.2018, Az: 1 O 178/17; LG Wuppertal, Urteil vom 07.03.2018, Az: 3 O 322/17; LG Duisburg, Urteil vom 30.01.2018 Aktenzeichen: 1 O 231/17; LG Saarbrücken, Urt. v. 26.10.2017 – 12 O 62/17; Urt. v. 14.06.2017 – 12 O 104/16; LG Krefeld, Urt. v. 25.10.2017 – 7 O 34/17; Urt. v. 25.10.2017 – 7 O 51/17; Urt. v. 04.10.2017 – 2 O 19/17; Urt. v. 04.10.2017 – 7 O 122/16; Urt. v. 27.09.2017 – 2 O 90/17; Urt. v. 27.09.2017 – 2 O 55/17; Urt. v. 19.07.2017 – 7 O 147/16; Urt. v. 12.07.2017 – 7 O 159/16; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.10.2017 – 2-26 O 67/17; Urt. v. 19.10.2017 – 2-25 O 547/16; Urt. v. 10.10.2017 – 2-17 O 128/16; Urt. v. 07.08.2017 – 2-30 O 190/16; Urt. v. 27.06.2017 – 2-31 O 110/16; LG Essen, Urt. v. 19.10.2017 – 9 O 33/17; Urt. v. 04.09.2017 – 16 O 245/17; Urt. v. 28.08.2017 – 4 O 103/17; Urt. v. 28.08.2017 – 4 O 114/17; Urt. v. 18.08.2017 – 16 O 262/16; LG Bielefeld, Urt. v. 16.10.2017 – 6 O 149/16; LG Kleve, Urt. v. 06.10.2017 – 3 O 201/16; Urt. v. 23.06.2017 – 3 O 212/16; LG Dortmund, Urt. v. 02.10.2017 – 12 O 45/17; Urt. v. 06.06.2017 – 12 O 228/16; LG Gießen, Urt. v. 26.09.2017 – 2 O 110/17; LG Bayreuth, Urt. v. 15.09.2017 – 23 O 679/16; LG Mainz, Urt. v. 16.08.2017 – 5 O 411/16; LG Osnabrück, Urt. v. 28.07.2017 – 12 O 1815/16 ; Urt. v. 28.06.2017 – 5 O 2341/16; Urt. v. 28.06.2017 – 1 O 29/17; Urt. v. 09.05.2017 – 5 O 1198/16; LG Frankfurt/Oder, Urt. v. 17.07.2017 – 13 O 174/16; LG Mönchengladbach, Urt. v, 11.07.2017 – 1 O 320/16; LG Offenburg, Urt. v. 30.06.2017 – 2 O 133/16; Urt. v. 12.05.2017 – 6 O 119/16; LG Magdeburg, Urt. v. 15.06.2017 – 9 O 1498/16 *431*; LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017 – I-1 O 25/17; LG Hildesheim, Urt. v. 13.06.2017 – 3 O 297/16; Urt. v. 17.01.2017 – 3 O 139/16; LG Freiburg, Urt. v. 09.06.2017 – 2 O 140/16; LG Regensburg, Urt. v. 07.06.2017 – 1 O 1522/16; LG Baden Baden, Urt. v. 27.04.2017 – 3 O 163/16; Urt. v. 27.04.2017 – 3 O 387/16; LG Paderborn, Urt. v. 07.04.2017 – 2 O 118/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2017 – 4 O 118/16

      Auch die Oberlandesgerichte sind überwiegend auf der Seite der Autokäufer (vgl. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss v. 05.03.2019 – Aktenzeichen 13 U 142/18; OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2018 – Aktenzeichen: 27 U 13/17; OLG Koblenz, NJW-RR 2018, 376 Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 2017 – Aktenzeichen: 18 U 112/17; OLG Hamm, Urteil vom 11.01.2018 – Aktenzeichen: 28 U 232/16; OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018 – 18 U 134/17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018 – Aktenzeichen 17 U 4/18, OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019 – 13 U 149/18; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2019 – 10 U 11/19; OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2019, Az. 5 U 47/19).

      Ihr Fahrzeug ist vom Dieselskandal betroffen, sofern in diesem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Ob dies der Fall ist, kann hauptsächlich aufgrund bereits ergangener Gerichtsurteile, Fachgutachten, verpflichtender Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie freiwilliger Rückrufaktionen der Hersteller festgestellt werden. Wenden Sie sich für eine unverbindliche und kostenfreie Prüfung gerne an unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte.

      Ist Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen und damit mangelbehaftet, so können Sie Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte geltend machen und die Erstattung des Kaufpreises gegen Fahrzeugrückgabe und Anrechnung der Nutzungsvorteile fordern. Bei einem Neuwagen können Sie zudem die Neulieferung eines neuen Autos aus der aktuellen Serie verlangen. Daneben haben Sie Schadensersatzansprüche, auch nach Weiterverkauf des Autos. Übrigens können sich auch Leasingnehmer auf die Gewährleistungsrechte berufen.

      Die Erfolgsaussichten einer Dieselklage sind in Anbetracht der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung deutscher Gerichte als gut zu bewerten. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch zahlreiche Oberlandes- und Landgerichte – unter anderem die Oberlandesgerichte Köln, Hamm, Karlsruhe, Naumburg, Nürnberg und Koblenz – entschieden in den vergangenen Jahren häufig zugunsten der durch den Abgasskandal geschädigten Kläger.

      Falls Sie keine Kaufpreiserstattung oder die Neulieferung eines neuen Wagens aus der aktuellen Serie verlangen, müssen Sie Ihr Auto nicht abgeben und können es behalten. In diesem Fall können Sie nichtsdestotrotz Schadensersatz für den Wertverlust verlangen.

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