26. November 2019
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Opel Abgasskandal 2020 | Welche Opel Diesel sind betroffen?

Nun hat es auch den deutschen Kraftfahrzeughersteller Opel zum Dieselskandal erwischt: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat erst kürzlich entschieden, dass der vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Rückruf wegen illegaler Abschaltvorrichtungen verschiedener Opel-Modelle rechtmäßig ist. Unsere Fachanwälte prüfen für Sie kostenfrei & unverbindlich, welche Rechte Ihnen als betroffener Opel Fahrer zustehen können.

Hier lesen in Kürze den Hintergrund zum Opel Dieselskandal und was Sie als Betoffener tun können:

Die Rückrufaktion seitens des Kraftfahrtbundesamtes wurde bereits im Oktober 2018 angeordnet. Das Kraftfahrtbundesamt hat rund 100.000 Diesel Fahrzeuge der Marke Opel zurückrufen. Dagegen hat Opel beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein unverzüglich Beschwerde eingelegt. Jedoch scheiterte der Automobilhersteller in der ersten Instanz. Daraufhin stellte Opel einen Eilantrag.

Anfang November dieses Jahres kam dann allerdings die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes: Der Eilantrag von Opel wurde abgelehnt.

Grund dafür sei der überragend wichtige Umweltschutz und das damit verbundene öffentliche Interesse am Schutz der Gesundheit. Die Sorge Opels vor Rufschädigungen sei dagegen zweitrangig.

Auch Opel wird – wie allen anderen betroffenen Automobilherstellern im Rahmen des Dieselskandals – vorgeworfen, eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware der betroffenen Fahrzeuge verbaut zu haben. Die unzulässige Abschalteinrichtung erkennt, wann sich das Fahrzeug in der Werkstatt auf dem Prüfstand befindet und reduziert sodann den Stickoxidausstoß des Fahrzeugs.

Dieser Wert ist damit im Gegensatz zu dem auf der öffentlichen Straße gemessenen Ausstoßwert verfälscht und wesentlich geringer. Der tatsächlich in der Alltagssituation gemessene Wert ist unverfälscht hoch und verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben zu den Stickoxidgrenzwerten.

Konkret wird Opel vorgeworfen, dass die eingebauten Systeme schon bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad Celsius nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, sondern gedrosselt sind (sogenannte Thermofenster). Daraufhin werden mehr Stickoxide ausgestoßen, als nach der europäischen Richtlinie zulässig ist.

Mercedes nutzt solch ein Thermofenster auch. Solch ein Thermofenster haben bereits zahlreiche Gerichte als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und den Autohersteller zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt gegen Erstattung des Kaufpreises. Diese Rechtsprechung ist auf den Opel Dieselskandal übertragbar.

Opel hingegen kann die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen und will weitere rechtliche Schritte einleiten. Der Automobilhersteller argumentiert, dass ein solcher Funktionsablauf im Fahrzeug notwendig sei, um den Motor des Opels vor Beschädigungen zu schützen. Außerdem sei nur so ein sicherer Betrieb der Fahrzeuge gewährleistet.

Ob dies tatsächlich der Fall ist oder ob doch unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden, ist im Hauptsacheverfahren noch zu klären.

Wir gehen aufgrund rechtlicher und technischer Erfahrungen fest davon aus, dass Opel genauso wie der Volkswagen und der Daimler Konzern, die Diesel Fahrzeuge vorsätzlich manipulierte, um über zu hohe Emissionswerte hinwegzutäuschen.

Allein in Deutschland sind rund 32.000 Opel Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen.

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Rechte von Opel Betroffenen

Wenn das eigene Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, haben Opel Fahrer in der Regel zwei empfehlenswerte Möglichkeiten, ihre Rechte gegen den Automobilhersteller durchzusetzen:

 

  • Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises

Betroffene Opel Fahrer können den Rücktritt des abgeschlossenen Vertrages erklären. Durch den Rücktritt wird das eingegangene Schuldverhältnis in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Dies bedeutet, dass der Inhaber des Opels sein manipuliertes Fahrzeug zurückgeben muss und im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis vom Automobilhersteller zurückerhält.

Dabei muss der Opel Inhaber jedoch regelmäßig eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer und die möglicherweise jahrelange Nutzung des Fahrzeugs leisten.

Diese Nutzungsentschädigung wird dann mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis verrechnet. Wir konnten für unsere Mandanten im Wege der Klage erreichen, dass entweder gar keine Kilometerentschädigung gezahlt werden musste oder aber der Abzug durch die Geltendmachung von Zinsen seit der Kaufpreiszahlung fast vollständig ausgeglichen wurde.

 

  • Schadensersatz fordern und Fahrzeug behalten

Wenn der betroffene Opel Fahrer sein manipuliertes Fahrzeug behalten will, kann er Schadensersatz vom Automobilhersteller fordern.

Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich gem. § 826 BGB aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung Opels gegenüber seinen Kunden. Der § 826 BGB soll den Rechtsverkehr vor bösartigem Verhalten schützen.

Der Schadensersatzanspruch beträgt etwa 30% des bereits für das manipulierte Fahrzeug gezahlten Kaufpreises.

Software Update ja oder nein?

Automobilhersteller, die Schlagzeilen im Rahmen des Abgasskandals machen, bieten ihren Kunden die Installation eines kostenlosen Software Updates an dem Fahrzeug an. Das Software Update soll die Betrugssoftware entfernen und den Stickoxidausstoß des Fahrzeugs auch in der Alltagssituation auf der öffentlichen Straße reduzieren, sodass dieser nicht mehr gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.

Dies klingt für die betroffenen Inhaber eines manipulierten Opels zunächst einmal verlockend. Aber Vorsicht:

Ein Großteil der Kunden, die das Software Update bereits haben installieren lassen, bemängelt, dass sich der Zustand des Fahrzeugs verändert, sogar verschlechtert hat!

Es wird sich über einen erheblichen Mehrverbrauch und das vermehrte Auftreten von Motorgeräuschen beschwert. Auch sei ein Leistungsverlust des Fahrzeugs nicht selten.

Somit ist trotz des Software Updates aufgrund der Folgeschäden und auftretenden Probleme mit einem Wertverlust des Fahrzeugs zu rechnen.

Die Installation des Software Updates ist daher nicht empfehlenswert.

Ursprünglich hatte Opel aus eigener Initiative einen freiwilligen Rückruf betroffener Dieselmodelle angeordnet. Dies war aus Sicht des Kraftfahrtbundesamtes jedoch nicht genug:

Im Oktober 2018 sprach das Kraftfahrtbundesamt dann einen Pflichtrückruf aus. Im Falle eines verpflichtenden Rückrufs kann es schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn Sie als Inhaber eines manipulierten Opels, den Rückruf ablehnen. Schlimmstenfalls müssen Sie mit einer Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeugs rechnen.

Diese Opel Modelle sind betroffen

Nahezu bemerkenswert ist, dass – im Gegensatz zu anderen Automobilherstellern, die im Rahmen des Dieselskandals Aufsehen erregen – nur ein Bruchteil der bei Opel produzierten Fahrzeuge manipuliert wurde:

  • Opel Insignia 2,0 l (125kw) Euro 6
  • Opel Cascada 2,0 l (125kw) Euro 6
  • Opel Zafira 1,6 l (88kw, 100kw) Euro 6
  • Opel Zafira 2,0 l (96kw, 125kw) Euro 6
  • Opel Astra 1.6 CDTi (Sports Tourer)
  • Opel Mokka 1.6 CDTi

Es handelt sich dabei nur um Fahrzeuge der Baujahre 2013 bis 2016.

Handlungsempfehlung

Sollten auch Sie von Opel ein Schreiben zu der hier dargestellten Dieselskandal-Thematik erhalten, schalten Sie rechtzeitig einen spezialisierten Fachanwalt ein. Wir setzen Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich für Sie durch. Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner hat bereits über 1.000 Fahrzeugeigentümern zu ihrem Recht verholfen und Opel bereits verklagt.

Wir sind im Dieselskandal bundesweit erfolgreich. Vor den Gerichten im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Bochum, Wuppertal) haben wir eine besonders hohe Erfolgsquote.

Aber zögern Sie nicht! Ein verspätetes Einschreiten hat die Gefahr, dass Ihre Ansprüche verjähren, mit der fatalen Folge, dass Sie diese nicht mehr durchsetzen können. Vermeiden Sie daher jedes Risiko!

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Urteile zum Opel Dieselskandal

Nachfolgend werden Ihnen die relevanten Beschlüsse vorgestellt, die im Rahmen des Opel Dieselskandals zugunsten der Verbraucher bereits ergangen sind:

VG Schleswig-Holstein. Beschluss vom 09.11.2018 – 3 B 127/18: In diesem Beschluss hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein den Eilantrag des Automobilherstellers Opel gegen die Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes abgelehnt. Es könne keine schnelle Entscheidung im Wege des Eilantrages getroffen werden. Vielmehr lägen schwerwiegende Anhaltspunkte vor, die die Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts rechtfertigen.

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.11.2019 – 5 MB 3/19: In diesem Beschluss bestätigte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig aus November 2018 (s.o.). Das Oberverwaltungsgericht hat den vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf manipulierter Diesel Modelle bestätigt. Entscheidendes Argument dafür sei der Umweltschutz, der die Sorge des Automobilherstellers Opel vor Rufschädigungen in den Hintergrund rückt.

Nutzen Sie diese Rechtsprechung für sich. Wir holen Ihr Geld zurück!

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