19. Dezember 2019
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Audi & Porsche 3.0 Diesel Rückruf 23X6 | Abgasskandal trifft Euro 5 und Euro 6

Unzulässige Abschalteinrichtungen jetzt auch bei den großen 3.0 TDI Motoren von Audi und Porsche gefunden. Das Kraftfahrtbundesamt ordnet Rückrufe an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Porsche deshalb im Januar 2020 zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt. Die Manipulation der Motoren 3.0 TDI mit Euro 5 und Euro 6 steht damit fest. Fordern Sie Schadensersatz!

Welche Fahrzeuge mit einem 3.0 Liter Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 und 6 sind von einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamts betroffen?

  • Audi A4 3.0 TDI, Typ B8
  • Audi A5 3.0 TDI, Typ B8
  • Audi A6 3.0 TDI (Modelljahre 2015 – 2018) mit 155 kW, 160 kW und 200 kW sowie der 3.0 TDI Biturbo mit 235 kW und 240 kW
  • Audi A7 Sportback 3.0 TDI (Modelljahre 2015 – 2018) mit 155 kW, 160 kW und 200 kW sowie der 3.0 TDI Biturbo mit 235 kW und 240 kW
  • Audi A8 3.0 TDI (Modelljahre 2014 – 2017) mit 155 kW, 190 kW und 193 kW
  • Audi Q5 3.0 TDI (Modelljahre 2014 – 2017) mit 184 kW und 190 kW
  • Audi SQ5 3.0 TDI (Modelljahre 2015 – 2017)
  • Audi Q7 3.0 TDI (Modelljahre 2015 – 2018)
  • VW Touareg 3.0 TDI
  • VW Phaeton 3.0 TDI
  • VW Amarok 3.0 TDI
  • Porsche Macan S 3.0 Diesel
  • Porsche Cayenne S 3.0 Diesel

Welche Fahrzeuge mit einem 3.0 Liter Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 sind vom aktuellen Rückruf des Kraftfahrtbundesamts betroffen?

  • Audi A6
  • Audi A7
  • Audi A8

Es handelt sich dabei ausschließlich um Fahrzeuge, die in den Jahren 2009 bis 2014 erbaut wurden. Von dem aktuellen Rückruf dieses Fahrzeugtyps sind weltweit etwa 17.900 Fahrzeuge betroffen, davon allein in Deutschland circa 5.000.

Sie haben Ihr Modell nicht gefunden? Kein Problem. Wir prüfen für Sie kostenfrei die Betroffenheit Ihres Audi oder Porsche Diesel.

Veröffentlicht wurde der Rückruf der genannten Euro 5 Fahrzeuge mit 3.0 Liter Dieselmotoren durch das Kraftfahrtbundesamt erst am 02.12.2019.

 

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Bislang drehte sich der Abgasskandal nur um Motoren mit bis zu 2.0 Liter Hubraum.

Jetzt hat das Kraftfahrtbundesamt auch Manipuation bei den großen Dieselmotoren von Audi und Porsche entdeckt. Die betroffenen Fahrzeuge verfügen über ein unzulässiges Thermofenster. Es wurden manipulierte Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware der 3.0 Liter Motoren der betroffenen Dieselfahrzeuge verbaut. Die Schummel-Software erkennt, wann sich das Fahrzeug in der Werkstatt auf dem Prüfstand befindet und reduziert sodann automatisch den Stickoxidausstoß. Die unverfälschten Abgaswerte, die in der Alltagssituation auf der öffentlichen Straße gemessen werden, sind wesentlich höher als die manipulierten Werte.

Die ungeschönten Abgaswerte verstoßen damit gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Laut Messungen übersteigt der tatsächlich gemessene Wert auf der öffentlichen Straße den manipulierten Wert auf dem Prüfstand sogar um das Neunfache.

Der 3.0 Liter Motor, den die Tochtergesellschaft des Volkswagen Konzerns Audi entwickelt und verbreitet hat, wird in einigen Dieselfahrzeugen der deutschen Automobilhersteller Volkswagen, Audi und Porsche verbaut.

Volkswagen bestreitet den Vorwurf ausdrücklich. Es sei keine Software in den 3.0 Liter Motoren verbaut worden, die Abgaswerte manipuliere, so ein VW-Sprecher nach eigenen Angaben.

Porsche weist den Vorwurf ebenfalls zurück. Ein Porsche-Sprecher bestätigte, dass der Konzern den Vorwurf zwar zur Kenntnis genommen habe, diesen aber nun erstmal prüfen müsse.

Der offizielle Rückruf des Kraftfahrtbundesamts wurde in den Medien bisher nur in Bezug auf Dieselfahrzeuge mit 3.0 Liter Motoren und der Abgasnorm Euro 6 kommuniziert.

3.0 TDI Euro 5 Motor von Audi ist jetzt auch betroffen

Tatsächlich gibt es jetzt jedoch ganz aktuell auch einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamts für Fahrzeuge mit einem 3.0 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 5. 

Welche Rechte haben die Inhaber eines betroffenen Dieselfahrzeugs?

Wenn das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, haben die Inhaber in der Regel zwei empfehlenswerte Möglichkeiten, gegen die Automobilhersteller vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen:

  • Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises

Betroffene Inhaber eines manipulierten Dieselfahrzeugs können den Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Kaufvertrag erklären.

Durch den Rücktritt wird das Schuldverhältnis in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Das bedeutet unter anderem, dass die bereits erbrachten Leistungen zurück zu gewähren sind.

Der Inhaber des Fahrzeugs muss also den Schummel-Diesel zurückgeben und erhält im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis zurück.

  • Fahrzeug behalten und Schadensersatz fordern

Sofern der Fahrzeuginhaber den Schummel-Diesel behalten möchte, kann Schadensersatz für die Wertminderung aufgrund der verbauten Betrugssoftware gefordert werden.

Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 826 BGB wegen der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Automobilhersteller gegenüber den Kunden.

Der Anspruch auf Schadensersatz beträgt regelmäßig 30% des bereits gezahlten Kaufpreises.

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Wie sollen sich betroffene Fahrzeuginhaber verhalten? Ist die Installation eines Software-Updates empfehlenswert?

Das von den Automobilherstellern angebotene kostenlose Software-Update soll die Betrugssoftware entfernen und den Stickoxidausstoß auch in der Alltagssituation auf der öffentlichen Straße reduzieren.

Aber Vorsicht: Das Update bringt leider nicht den erhofften Erfolg mit sich!

Von der Installation des Software-Updates wird daher abgeraten!

Fahrzeuginhaber, die das Update haben installieren lassen, klagen über einen erhöhten Mehrverbrauch des Fahrzeugs und das vermehrte Auftreten von Motorgeräuschen. Auch sei ein ruckelnder Motor nicht selten.

Es ist also trotz des Software-Updates mit Problemen am Fahrzeug zu rechnen, die eine erhebliche Wertminderung zur Folge haben. Daher ist es nicht empfehlenswert, das Update installieren zu lassen.

Handlungsempfehlung:

Sollte auch Ihr 3.0 Liter Dieselmotor mit der Euronorm 5 oder 6 mit einer Betrugssoftware ausgestattet sein, kontaktieren Sie schnellstmöglich unseren spezialisierten Fachanwalt, der Sie umfassend berät und Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend macht.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner gehört zu den führenden Kanzleien im Dieselskandal. Wir haben zahlreiche Verfahren gegen VW, Audi und Porsche gewonnen oder verglichen.

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