16. Mai 2021
Fiat Camper Dieselskandal

Rechtsanwalt für Wohnmobile – Alles zum Abgasskandal, Kauf, Mängeln

Sie wollen einen Camper kaufen oder sind schon stolzer Besitzer eines Wohnmobils?

Was Sie bei dem Kauf eines Wohnmobils beachten sollten und was Sie für Rechte haben, wenn Ihr Fahrzeug einen Mangel aufweist oder sogar vom Dieselskandal betroffen ist, erklärt Ihnen ADAC Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Balduin.

Was ist bei dem Kauf eines Wohnmobils zu beachten?

Die Auswahl auf dem Wohnmobil-Markt ist groß. Sie sollten sich daher vor dem Kauf Gedanken darüber machen, wie Sie reisen wollen und welches Modell zu Ihnen passt. Ob allein, zu zweit oder mit der ganzen Familie, nur als Wochenendausflug oder eine mehrwöchige Urlaubsfahrt. All dies sollte gewissenhaft geplant werden. Letztendlich spielt auch das Budget und die gewünschte Ausstattung des Fahrzeugs eine große Rolle bei der Auswahl des passenden Wohnmobils.

Wohnmobil Kauf bei einem Händler

Grundsätzlich ist auch zu unterscheiden zwischen dem Kauf bei einem Händler und dem Kauf bei einem privaten Verkäufer. Der Kauf beim Händler hat den Vorteil, dass er für mindestens ein bis zwei Jahre für Mängel haftet, die bei Übergabe des Fahrzeugs vorliegen.

Wohnmobil Kauf von Privat

Bei einem Privatkauf haftet der Verkäufer in der Regel nicht für Mängel. Er kann im Kaufvertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Sollte der private Verkäufer jedoch etwas versprochen haben (z.B. eine Standheizung) oder einen ihm bekannten Mangel verschwiegen haben (z.B. Abgaswerte stimmen nicht oder Roststellen), dann muss auch ein privater Verkäufer haften und zum Beispiel Schadensersatz leisten.

Fragen Sie sowohl beim Privatkauf als auch beim Kauf vom Händler zur Vorgeschichte und zum Zustand des Wohnmobils genau nach. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich alle Zusagen des Verkäufers schriftlich im Kaufvertrag bestätigen lassen.

Achten Sie besonders auf eigenhändige Reparaturen und Bastelarbeiten etwaiger Vorbesitzer.

Wenn Sie Ihr Wohnmobil bei einem Händler in der Nähe kaufen, sparen Sie sich bei auftretenden Sachmängeln möglicherweise lange Fahrten zur Reparatur beim Verkäufer.

Und noch ein letzter Tipp: Machen Sie unbedingt eine Probefahrt mit dem Wohnmobil, bevor Sie es kaufen!

Ein Rasseln im Motor, eine ruckelnde Schaltung oder eine zu laute Lüftung, alles sollte vor dem Kauf angesprochen und schriftlich dokumentiert werden. Erst wenn der Verkäufer die Mängel auf seine Kosten beseitigt hat, sollte der Kaufpreis fließen.

Das Wichtigste: Lesen Sie den Kaufvertrag aufmerksam durch und schreiben Sie alles in den Vertrag rein, was Ihnen wichtig erscheint.

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Welche Rechte habe ich, wenn Mängel am Wohnmobil entstehen?

Sollte Ihr Wohnmobil einen Mangel aufweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte geltend zu machen.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Die beiden Begriffe werden im Volksmund oft verwechselt oder gar synonym verwendet.

Dabei handelt es sich aber um zwei verschiedene Ansprüche, die oft auch gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern geltend gemacht werden müssen.

Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die sich nach seinen Bedingungen richtet. Die Garantie wird auch bezeichnet als Versprechen, dass die Kaufsache für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Eigenschaft aufweist. Es handelt sich dabei um einen verschuldensunabhängigen Anspruch.

Tritt ein Mangel, der von der Garantie umfasst ist, in dem garantierten Zeitraum auf, hat der Hersteller den Mangel zu beseitigen, also das Wohnmobil zu reparieren. Der Garantiegeber muss die Sache dann in den ursprünglich versprochenen Zustand bringen.

Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Ob die Garantie gratis oder kostenpflichtig ist, richtet sich auch allein nach den Garantiebestimmungen des Herstellers.

Der Garantiegeber kann seine Leistungen auch an bestimmte Vorgaben anknüpfen.

Sofern Sie eine Garantie mit dem Verkäufer abgeschlossen haben, sollten Sie sich die Garantiebestimmungen Ihres Wohnmobils stets gründlich durchlesen!

Gewährleistung

Bei dem Gewährleistungsanspruch handelt es sich – anders als bei der Garantie – hingegen nicht um einen vertraglich ausgestalteten Anspruch, sondern um einen gesetzlichen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Gewährleistungsrechte sind abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Ist Ihr Wohnmobil mangelhaft, also nicht einwandfrei, muss der Verkäufer nacherfüllen: Er kann das Wohnmobil entweder reparieren oder ein neues Wohnmobil liefern. Sie als Käufer haben dabei grundsätzlich die Wahl.

Sekundär, wenn der Mangel nicht zu beheben ist oder die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen ist, stehen Ihnen die Rechte auf Minderung oder Rücktritt und Schadensersatz zu.

Sollten Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten, haben sie das Wohnmobil zurückzugeben. Sie erhalten im Gegenzug den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet. Hierbei müssen Sie sich aber in der Regel Wertersatz für die bisherige Nutzung, bspw. gefahrene Kilometer, anrechnen lassen.

Gewährleistungsrechte sind von Ihnen als Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, also des Verkaufs einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer als Verkäufer an einen Verbraucher als Käufer, gibt es eine Besonderheit bei der Beweislast: Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Fehler, wird vermutet, dass dieser von vornherein vorlag. Es handelt sich dabei um die so genannte Beweislastumkehr.

Durch die Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre Rechte im Rahmen der Garantie oder der Gewährleistung geltend machen! Lassen Sie sich dabei von einem Experten beraten!

Sind inzwischen auch Wohnmobile vom Dieselskandal betroffen?

Der Abgasskandal zieht seine Kreise und verunsichert inzwischen auch die Welt der Reise- und Wohnmobile. Mittlerweile ist sicher, dass auch unzulässige Abschalteinrichtungen in Wohnmobilen verbaut sind mit der Folge, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im Straßenbetrieb werden die gesetzlichen Grenzwerte um das 17- fache überschritten à Damit droht die Betriebsstillegung und jedenfalls ein riesiger Wertverlust für betroffene Wohnmobile.

Kurz gesagt: JA, der Dieselskandal hat auch die Wohnmobil-Branche erreicht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt bereits seit Juli 2020 wegen des Verdachts des geschäftsmäßigen Betruges. Sie ist sich wohl sicher, dass der Automobilhersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Motoren unzulässig manipuliert hat.

Dies begründete den Fiat Abgasskandal für Wohnmobile.

Bereits am 22. Juli 2020 wurden die Standorte von Fiat und Iveco von den Ermittlern durchsucht. Der Verdacht ist der im Dieselskandal Übliche: In den Dieselmotoren sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die die Abgasreinigung manipulieren.

Die manipulierten Fahrzeuge halten die geltenden Umweltrichtlinien nicht ein. Daher drohen Fahrverbote und Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt, sodass betroffene Wohnmobile stark an Wert verlieren.

Im Visier der Ermittlungen waren auch die Schwesterfirma Iveco in Ulm sowie weitere Objekte in Spanien und Italien.

Erstmalige Verurteilung von Fiat Chrysler Automobiles: Erst kürzlich, am 01. März 2021, entschied das Landgericht Koblenz (Az.: 12 O 316/20), dass Fiat Chrysler Automobiles dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu zahlen hat. Der Autokonzern muss dem Kläger rund 52.000,00 EUR zahlen. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Dieses Urteil könnte der nächste verbraucherfreundliche Meilenstein im Dieselskandal sein!

Welche Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen?

Vom Dieselskandal sollen die folgenden Modelle betroffen sein:

  • FIAT
  • JEEP
  • ALFA ROMEO
  • IVECO

Dabei soll es sich um Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und 6 und den Baujahren 2014 bis 2019 handeln. Welche Modelle aus den Jahren 2014 bis 2019 konkret betroffen sind, hat die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt.

Folgende Motoren sollen betroffen sein:

  • 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

 

Welche Rechte habe ich im Dieselskandal bei Wohnmobilen?

Rechte gegen den Verkäufer im Abgasskandal

Sollte auch Ihr Wohnmobil mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sein, liegt ein Sachmangel im Sinne des Gesetzes vor.

Dann können Sie Ihre Gewährleistungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Durch die Erklärung des Rücktritts wandelt sich das eingegangene Schuldverhältnis in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis um.

Dies hat die Folge, dass bereits erbrachte Leistungen zurück zu gewähren sind. In der Regel erhalten Inhaber eines manipulierten Fahrzeugs gegen Rückgabe des Fahrzeugs unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung den gezahlten Kaufpreis zurück. Hierbei wird in der Rechtsprechung für Wohnmobile mitunter eine Berechnung der Nutzungsentschädigung auf Basis der zu erwartenden Nutzungsdauer vorgenommen (vgl. OLG München, Urteil vom 24. Oktober 2021, Az. 3 U 297/11).

Wenn Sie ihr Fahrzeug jedoch nicht zurückgeben möchten, können Sie es behalten und eine Einmalzahlung als Schadensersatz für die eingetretene Wertminderung erhalten. Dieser Schadensersatzanspruch folgt aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Einen solchen Schadensersatzanspruch können Sie gegen den Hersteller Ihres Wohnmobils geltend machen. Gem. § 826 BGB ist nämlich derjenige, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Der Kauf des Wohnmobils sollte für Gewährleistungsrechte aber nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Rechte gegen den Wohnmobilhersteller im Abgasskandal

Sofern der Kauf Ihres Wohnmobils länger als 2 Jahre zurückliegt, sollten Sie von eine Herstellerklage prüfen lassen.

In der Vergangenheit wurden die Hersteller von manipulierten Fahrzeugen wie z.B. Volkswagen sogar von den höchsten deutschen Gerichten zu einer Fahrzeugrücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises verurteilt, obwohl die Fahrzeuge nicht von den Herstellern gekauft wurden.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner kann im Dieselskandal bereits über 1.000 erfolgreich abgeschlossene Verfahren vorweisen, sodass Sie eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen sollten.

Empfehlung?

Sollten auch Sie Inhaber eines Wohnmobils sein, das gegebenenfalls vom Dieselskandal betroffen ist, oder einen sonstigen Mangel aufweist, lassen Sie Ihre Rechte von einem kompetenten Rechtsanwalt überprüfen.

Wir setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch!

Der Kanlzeigründer Balduin ist nicht nur ADAC Anwalt, sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er hat bereits zahlreiche erfolgreiche Verfahren zum Dieselskandal abgeschlossen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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