Jeder Rechtsanwalt und Fachanwalt der Kanzlei Balduin & Partner vertritt die Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten und kann auf eine jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen zurückgreifen.
Der Kanzleigründer und geschäftsführende Gesellschafter Herr Rechtsanwalt Patrick Balduin ist aufgrund seiner besonderen Erfahrung nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch ADAC Vertragsanwalt.
Der geschäftsführende Partner Herr Rechtsanwalt Jonas Bartlomiejczyk ist aufgrund besonderer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Durch eine hochgradige Spezialisierung aller Anwälte, gewährleisten wir die kompetente Bearbeitung Ihrer Mandate. Unsere Fachanwälte sind aufgrund regelmäßiger Fortbildungen prädestiniert, auch bei hochkomplexen Sachverhalten eine passende Lösung für Sie zu finden.