Widerruf von Autokrediten und KFZ Leasingverträgen – bundesweit erfolgreiche Rechtsanwälte

Erstattung aller Raten & der Anzahlung

Sie haben für Ihr Fahrzeug einen Kredit aufgenommen? Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei die Finanzierung aufzulösen mit der Rechtsfolge, dass Sie Ihr Auto an die Bank zurückgeben dürfen gegen Erstattung aller Raten und der Anzahlung. Dies nach jahrerlanger Nutzung, auch wenn der Autokredit bereits abbezahlt wurde. Dies haben der Bundesgerichtshof und der europäische Gerichtshof entschieden.

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      Letztes Update zu Autokrediten

      Das höchste europäische Gericht – der EuGH – hat im März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) entschieden, dass nahezu alle Kreditverträge – auch Autofinanzierungen -, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, fehlerhaft sind und daher noch heute widerrufen werden können.

      Am 09.09.2021 hat der EuGH diese Rechtsprechung mit einem weiteren Urteil vertieft und die Rechte der Kreditnehmer weiter gestärkt (Aktenzeichen AZ: C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

      Auch der Bundesgerichtshof hat am 27.10.2020 erstmals den Widerruf von Autokrediten ermöglicht (Aktenzeichen XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19).

      Ihre Erfolgschancen sind damit sehr hoch.

      Unsere Leistungen für Sie:

      • Kostenlose Prüfung Ihres Kredites durch unsere spezialisierten Anwälte
      • Kostenfreie persönliche Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
      • Kostenloser Widerruf des Kreditvertrages mit unserem Mustertext
      • Keine versteckten Kosten / keine Erfolgsprovision
      • Kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
      • Langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Autobesitzern
      BU zahlt nicht Klage Erfahrung

      So können wir Sie unterstützen

      Aufgrund langjähriger Erfahrung im Automobilrecht und der Vertretung von Autokäufern im Dieselskandal haben wir die Kreditverträge für PKW eingehend geprüft und sind davon überzeugt, dass die meisten Autobanken Fehler in ihren Kreditverträgen gemacht haben. 

      Das Landgericht Arnsberg, Berlin, München, Stuttgart sowie das Landgericht Ellwangen haben unsere Auffassung bereits bestätigt und die VW Bank bereits verurteilt. Wir haben in unseren NEWS bereits darüber berichtet. Der BGH und der EuGH haben ebenfalls positive Urteile zu diesem Thema verkündet.

      Tausende Kreditnehmer konnten bereits wegen Fehlern in ihren Kreditverträgen mehrere Tausend Euro sparen.

      Die gleiche Chance haben nun Autokäufer!

      Betroffene Autobanken

      Sofern Sie als Privatperson Ihren Fahrzeugkauf bei einer Autobank finanziert haben, insbesondere der

      • VOLKSWAGEN BANK
      • AUDI BANK
      • SEAT BANK
      • SKODA BANK
      • BMW BANK
      • MERCEDES BANK
      • SANTANDER CONSUMER BANK
      • ALFA ROMEO BANK
      • AUTO EUROPA BANK
      • FIAT BANK
      • FORD BANK
      • HONDA BANK
      • JAGUAR BANK
      • LANCIA BANK
      • LAND ROVER BANK
      • MASERATI BANK
      • MKG BANK (MITSUBISHI)
      • NISSAN BANK
      • OPEL BANK
      • PEUGEOT BANK
      • PORSCHE BANK
      • RENAULT BANK
      • TARGOBANK
      • TOYOTA KREDITBANK

      haben Sie nunmehr durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im Kreditvertrag die Möglichkeit Ihren Autokreditvertrag aufzulösen.

      Jetzt Kontakt aufnehmen

      Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

      Was bedeutet das konkret?

      Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Geldes ohne Sachmangel wird möglich.

      Rechtsfolge des wirksamen Widerrufs ist insbesondere, dass der Kaufvertrag über Ihr Auto unwirksam wird und Sie so berechtigt werden, Ihr Fahrzeug an den Händler zurückzugeben. Die Autobank und der Händler müssen Ihnen bis auf die Zinsen alle Zahlungen (Anzahlung, Raten etc.) erstatten.

      Dieses Recht haben Sie auch, wenn Ihr Auto technisch völlig in Ordnung ist.

      Ihr Fahrzeug muss keine Mängel aufweisen. Es muss kein Dieselauto sein. Ob Benziner oder Diesel, Neufahrzeug- oder Gebrauchtfahrzeug fast aller Automarken, mit oder ohne Mängeln – sobald wir für Sie kostenfrei feststellen, dass Ihr Kreditvertrag fehlerhaft ist, können Sie noch heute Ihren Autokredit widerrufen und das Fahrzeug zurückgeben.

      Besonders interessant wird es für Kreditnehmer, welche den Kreditvertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben.

      Keine Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Kilometerleistung

      Betroffen sind Verträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Haben Sie Ihren Autokredit nach dem 13.06.2014 unterschrieben?

      Dann müssen Sie nach unserer Auffassung kein Kilometergeld (Nutzungsentschädigung) zahlen und können durch einen wirksamen Widerruf des Kreditvertrages faktisch eine fast kostenfreie Fahrzeugnutzung durchsetzen. Lediglich die gezahlten Zinsen darf die Bank behalten.

      Autobank zahlt nach erfolgreichem Widerruf zu wenig aus?

      Derzeit melden sich viele Kreditnehmer bei uns, weil die Bank den Widerruf akzeptierte, das Auto zurückgenommen hat und einen viel zu geringen Betrag erstattete.

      Gerne helfen wir Ihnen dabei alle Ihnen zustehenden Forderungen durchzusetzen.

      Fallbeispiel zu einem wirksamen Widerruf Ihres Autokreditvertrages

      Sie haben am 01.10.2015 einen VW Passat für 30.000,00 EUR gekauft und den Kaufpreis über die Volkswagen Bank zu einem Zinssatz von 2 % (400 EUR jährlich) finanziert. Der Kreditvertrag läuft noch. Der Widerruf wird z.B. im Januar 2018 erklärt.

      10.000,00 EUR haben Sie bei Ihrem VW – Händler angezahlt. Den Rest zahlen Sie in 36 Monaten ratenweise mit 300,00 EUR ab. Am Ende wird noch eine Schlussrate von 9.200,00 EUR fällig.

      Durch einen wirksamen Widerruf erreichen Sie

      1. Die Rückzahlung der Anzahlung in Höhe von 10.000,00 EUR
      2. Die Rückzahlung aller geleisteter Raten
      3. Die Zahlung der Schlussrate entfällt
      4. Rückgabe des Fahrzeuges ohne Zahlung einer Kilometerentschädigung

      Der Darlehensnehmer ist in unserem Beispiel über 2 Jahre mit dem VW Passat fast kostenfrei gefahren. Lediglich die bislang angefallenen Zinsen – in unserem Beispiel war es ein Betrag von 800 EUR – bleiben für die 2-jährige Nutzung bei der Bank.

      Noch einfacher wird es für Sie, wenn Ihr Kredit bereits komplett bezahlt und abgelöst wurde. Da der Autokäufer dann den Kaufpreis sowie die Zinsen vollständig bezahlt hat und die Bank nur die Zinsen behalten darf, bekommt der Käufer den gesamten Kaufpreis gegen Herausgabe des Autos erstattet.

      Der Widerruf Ihres Autokreditvertrages kann Ihnen so eine Ersparnis von einigen Tausend Euro einbringen.

      Was sollten Sie jetzt tun?

      Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für den Widerruf Ihres Autokredites ganz unverbindlich und lassen Ihren Kreditvertrag kostenfrei von uns prüfen. Unser Anwalt benötigt hierfür den vollständigen Kreditvertrag mit allen Anlagen sowie die Kaufunterlagen zu Ihrem Fahrzeug. Auch bitten wir um Übersendung einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung. Die Details klären wir gerne mit Ihnen persönlich oder telefonisch.

      Anschließend teilen wir Ihnen kostenfrei mit, ob wir Erfolgsaussichten für einen Widerruf des Kreditvertrages sehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, ein Widerrufsschreiben aufzusetzen und den Widerruf im Falle einer Ablehnung gegen die Bank durchzusetzen.

      Handeln Sie möglichst nicht allein und vorschnell, da es zunächst zu prüfen gilt, ob Fehler in Ihrem Vertrag bestehen. Anschließend klären wir mit Ihnen und einer möglichen Rechtsschutzversicherung die weitere Vorgehensweise.

      Rechtsprechungsübersicht zu den Autokredten

      Folgende Urteile können wir verkünden, die Autobanken wie z.B. die Volkswagen Bank, Audi Bank oder Mercedes Benz Bank zu einer Fahrzeugrücknahme gegen Erstattung der Kreditratenzahlungen verurteilen, weil die Widerrufsbelehrung in den Darlehensverträgen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach:

      LG Berlin, Urteil vom 05.12.2017 – 4 O 150/16; LG Berlin, Urteil vom 14.12.2018 – 38 O 62/18; LG Berlin, Urteil vom 15.02.2019 – 4 O 20/18; LG Düsseldorf, Hinweis vom 12.04.18 – 8 O 296/17; LG Arnsberg Urteil vom 17.11.2017 – I- 2 O 45/17; Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018 – 29 O 14138; LG München I, Hinweisbeschluss vom 22.01.2019 – 34 O 16523/18; LG Erfurt, Urteil vom 08.03.2019 – 9 O 480/18; LG Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17; LG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018, Az. 14 O 340/17; LG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2018 – 25 O 152/18; LG Stuttgart, Urteil vom 21.08.18 – 25 O 73/18; LG Stuttgart, Urteil vom 18.10.18 – 25 O 142/18; LG Paderborn, Urteil vom 16.07.18 – 3 O 408/17; LG Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018 – 2 O 259/17; LG Kleve, Urteil vom 27.12.2018 – 4 O 46/18; LG Tübingen, Hinweis vom 13.11.18 – 3 O 96/18; LG Limburg, Hinweisbeschluss vom 06.03.2019 – 1 O 55/19; LG Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018 – 9 O 143/18

      BGH und EuGH haben auch zugunsten der Verbraucher entschieden.

      Nutzen Sie diese Urteile für sich und lösen Sie mit unserer Hilfe Ihren Autokredit auf. So vermeiden Sie Wertverluste und Dieselfahrverbote. Die Rechtsprechung und unsere Prozesserfahrungen zeigen, dass die Erfolgsaussichten sehr gut sind.

      Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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