VW T6 Rückruf 23Z7 | Klage wegen Rückrufaktion hat gute Chancen
Dieselskandal zieht weitere Kreise – auch die neueren EA288-Motoren von VW wurden manipuliert.
Dieselskandal zieht weitere Kreise – auch die neueren EA288-Motoren von VW wurden manipuliert.
Was für Volkswagen und andere Automobilhersteller eine weitere schlechte Meldung im Zuge des Diesel-Skandals darstellt, ist für geschädigte Dieselkunden nur ein weiterer positiver Anreiz, um ihre Ansprüche gegen die Hersteller ihrer manipulierten Fahrzeuge geltend zu machen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss (VIII ZR 225/17) vom 08.01.2019 entschieden, dass ein VW Händler haftbar gemacht werden könne, wenn er ein Dieselskandal Auto verkauft hat. Die Abgasmanipulation stellt einen Sachmangel dar. Selbst eine Neulieferung des Nachfolgemodells ist möglich.
Seit dem der VW Dieselskandal im September 2015 öffentlich wurde, haben die Geschädigten auf eine rechtliche Einschätzung des höchsten deutschen Zivilgerichts (BGH) gewartet. Welche Rechte stehen Geschädigten aus der Dieselaffäre überhaupt zu?
Nachdem bereits die Landgerichte in Kiel und Stuttgart den Sportwagenhersteller in der Diesel Affäre verurteilten, hat Porsche nunmehr auch vor dem LG Dortmund eine herbe Niederlage einstecken müssen und ein weiteres Urteil kassiert. Die Porsche Diesel Modelle Cayenne, Macan und Panamera sind nämlich von der Rückrufaktion des KBA betroffen.
Viele Betroffene im Abgasskandal haben es versäumt, ihre Schadensersatzansprüche bis zum 31.12.2018 gerichtlich entweder über die Einzelklage oder die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen & Co. geltend zu machen. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob ein gerichtliches Vorgehen im Jahr 2019 noch Aussicht auf Erfolg bietet oder ob die Ansprüche der Diesel Betroffenen endgültig verjährt sind.
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