23. Juli 2019
image

VW T6 Rückruf 23Z7 | Klage wegen Rückrufaktion hat gute Chancen

Dieselskandal zieht weitere Kreise – auch die neueren EA288-Motoren von VW wurden manipuliert

Aber nicht erst seit dieser denkwürdigen öffentlichen Äußerung des VW-Chefs steht fest, dass Volkswagen seine Dieselmotoren manipuliert hat und dadurch die Stickstoffemissionswerte der Fahrzeuge auf dem Prüfstand künstlich niedrig gehalten hat.

Nachdem bereits tausende getäuschte Kunden in den letzten Monaten erfolgreich gegen VW und andere Automobilhersteller gerichtlich vorgegangen sind – und es schien, als sei der Skandal damit auch wieder am abebben – kommt nun ein neuer Stein der Affäre ins Rollen:

Das Kraftfahrtbundesamt ruft seit April 2019 über 86.000 Fahrzeuge der Reihe T6 von VW zurück.

Besonders brisant: Diese Fahrzeuge haben schon den Nachfolgemotor des die Dieselaffäre auslösenden und unstreitig manipulierten EA189-Motors, den EA288, verbaut.

Damit steht Volkswagen im Verdacht, nach Veröffentlichung des Dieselskandals auch die Nachfolgermotoren mit rechtswidrigen Abschaltvorrichtungen versehen zu haben, obwohl Volkswagen im September 2015 zusicherte, dass alle zukünftigen Fahrzeuge nicht von dem Abgasbetrug betroffen sind.

Ist mein Volkswagen T6 vom Dieselskandal betroffen?

Von der aktuellen Rückrufaktion (23Z7) sind Fahrzeuge der Reihe T6, 2.0 TDI mit der Schadstoffklasse EURO 6 aus den Baujahren 2014 bis 2017, erfasst. Das sind in Deutschland nach Schätzung des Kraftfahrtbundesamtes schon bereits knapp 86.000 Fahrzeuge.

Es dürften sogar noch deutlich mehr werden, wenn berücksichtigt wird, dass die Motoren von VW auch in den Autos der Tochtergesellschaften -allen voran Audi- verbaut wurden. Welche Fahrzeuge darüber hinaus betroffen sind, können Sie auch auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes mittels Ihrer eigenen Fahrzeugdaten leicht überprüfen (https://www.kba-online.de/gpsg/startServlet?adress=gpsg).

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Automobilhersteller? Welche Ansprüche können betroffenen Volkswagen Geschädigten zustehen?

Wie sich bereits im Zuge schier unzähliger Klagen aufgrund der älteren EA189-Motoren gezeigt hat, stehen die Chancen sehr gut, Ansprüche gegen die Hersteller aufgrund der Manipulationen der Fahrzeugmotoren erfolgreich gerichtlich durchzusetzen. Getäuschte Kunden können dabei grundsätzlich geltend machen:

  • Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben und damaligen Kaufpreis erstattet bekommen
  • Nach einem aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Köln (Beschl. v. 29.04.2019, Az. 16 U 30/19, 1 0138/18) kann darüber hinaus sogar noch ein Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsanspruches ab Kaufdatum in Höhe von 4% hinzutreten!
  • Bei Leasingfahrzeugen kommt auch ein Widerruf des Leasingvertrages in Betracht. Mit einem erfolgreichen Widerruf Ihres Leasing oder Kreditvertrages können Sie ebenfalls das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhalten die gezahlten Raten zurück, auch nach jahrelanger Nutzung. Mehr Infos hierzu.
  • Betroffene können aber auch ihr Fahrzeug behalten und Schadensersatz gegenüber dem Automobilhersteller geltend machen.
  • Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Neufahrzeug, können die betroffenen Kunden schließlich auch die Neulieferung eines neuen, nunmehr unmanipulierten Fahrzeuges verlangen.

Sollte ich ein Softwareupdate bei meinem Fahrzeug aufspielen lassen?

Schon aus technischen Gründen sollte auf das Aufspielen einer neuen Software im Zuge des Dieselskandals verzichtet werden. Etliche Kunden berichten von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch nach dem Update, neu auftretenden Fehlern wie ruckelnden Motoren oder sogar dem Liegenbleiben der Fahrzeuge im Straßenverkehr.

Auch VW selber gesteht insofern bereits ein, dass sich nach einem Update der „AdBlue-Vebrauch“ der Fahrzeuge erhöhen würde und bietet den Kunden daher an, die ersten acht Auffüllungen des Tanks kostenlos zu übernehmen. Dass der sowieso schon getäuschte Kunde danach auf diesen und auch weiteren Mehrkosten sitzenbleiben wird, erwähnt der Hersteller hingegen nicht.

Aber auch wenn Sie bereits ein Softwareupdate haben aufspielen lassen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Dies mindert Ihre Erfolgsaussichten im Vorgehen gegen die Hersteller nicht.

rechtsanwaelteheaderklein

Kategorien

Schlagwörter

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?