18. Januar 2019
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Porsche Dieselskandal | Landgericht Dortmund spricht Käufer Schadensersatz zu

Nachdem bereits die Landgerichte in Kiel und Stuttgart den Sportwagenhersteller in der Diesel Affäre verurteilten, hat Porsche nunmehr auch vor dem LG Dortmund eine herbe Niederlage einstecken müssen und ein weiteres Urteil kassiert. Die Porsche Diesel Modelle Cayenne, Macan und Panamera sind nämlich von der Rückrufaktion des KBA betroffen.

Der Kläger erwarb 2014 einen Porsche Macan S Diesel, welcher von der Abgasmanipulation betroffen ist. Dies erfuhr er durch ein Schreiben des Herstellers und wurde zu der Installierung eines Software Updates aufgefordert.

Da das Software Update keinesfalls die Abgasproblematik beseitigt, sondern Folgeschäden am Porsche verursachen kann, für die der Hersteller dann nicht einstehen will, entschied sich der Kläger zur Klage gegen Porsche und gewann.

Porsche muss nunmehr alle Schäden ersetzen, die aus dem Abgasskandal resultieren. Wahrscheinlich ist, dass Porsche nunmehr einen erheblichen Wertverlust kompensieren wird oder gleich das Fahrzeug zurücknimmt und dem Kläger den Kaufpreis erstattet abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Bewertung:

Daran zeigt sich mal wieder, dass die Käufer von den Gerichten nicht im Stich gelassen werden und auf diesem Wege die baldigen Fahrverbote und erheblichen Wertverluste vermeiden können.

Wenn auch Sie einen Diesel von Porsche, Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, Opel oder Mercedes fahren oder für Ihr Auto einen Kredit aufgenommen haben, dann lassen Sie Ihre Ansprüche von uns kostenfrei prüfen.

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Mittlerweile gibt es 3 Auswege aus der Dieselkrise

  1. Wenn Ihr Auto von der Abgasmanipulation der Autohersteller betroffen ist, haben Sie gute Chancen, um das Auto zurückzugeben gegen Erstattung des Kaufpreises.
  2. Wenn Sie eine Autofinanzierung aufgenommen haben und wir Fehler in Ihrem Kreditvertrag finden, können Sie das finanzierte Auto an die Autobank zurückgeben & erhalten sämtliche Zahlungen – bis auf die Zinsen – erstattet.
  3. Wenn Ihr Auto zu viel Sprit verbraucht – Abweichung von mehr als 10 Prozent zu den Herstellerangaben – dann besteht ein erheblicher Sachmangel, der Sie ebenfalls zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies betrifft alle Marken, gleich ob Benziner oder Diesel.

Alle Optionen prüfen wir für Sie gerne kostenfrei. Schreiben Sie uns oder rufen unsere Rechtsanwälte aus Mülheim an der Ruhr unverbindlich an. Wir sind bundesweit tätig.

Denn klar ist: Nur wer aktiv ist, umgeht die Diesel Fahrverbote in Essen, Düsseldorf, der A40 usw.

Auch wenn Einige meinen, dass es nicht so schlimm wird mit den Fahrverboten, Bußgelder von bis zu 100 EUR nicht weh tun oder Nachrüstungen ggf. kommen werden. Fakt ist, dass Euro 5 Dieselfahrzeuge kaum mehr etwas wert sind. Dies ist bereits Realität. Allein deshalb sollten Sie tätig werden, da die Autokonzerne Ihr Geld verbrennen.

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