Musterfeststellungsklage gegen Mercedes | ADAC Anwalt berät zur Sammelklage
Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt die neue Sammelklage gegen Mercedes und fordert Schadensersatz. Kostenfreie Anmeldung & Beratung bundesweit.
Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt die neue Sammelklage gegen Mercedes und fordert Schadensersatz. Kostenfreie Anmeldung & Beratung bundesweit.
Sie fahren ein Dieselauto von Renault? Dann lassen Sie Ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Dieselskandals kostenfrei von uns prüfen.
Fast täglich berichten die Medien über die aktuelle Debatte rund um Dieselfahrverbote in Deutschland. Auch die deutschen Gerichte werden immer häufiger mit diesem Thema konfrontiert. Ziel der Fahrverbote ist es, den europäisch festgelegten Stickoxid-Grenzwert sicherzustellen und somit der Verunreinigung der Umwelt entgegenzuwirken und die Gesundheit der Bürger zu schützen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2019 (Az.: 3 C 13.17, 3 C 14.17 u. a.) entschieden, dass es nicht mehr pauschal als ausreichend für die Entziehung der Fahrerlaubnis angesehen werden kann, wenn ein Autofahrer nur gelegentlich Cannabis konsumiert und erstmalig unter der Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) ein Kraftfahrzeug geführt hat, ohne dass seine Ungeeignetheit zusätzlich durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. „MPU“) festgestellt wurde.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat angeordnet, dass auf der A40 und in 18 Stadtteilen von Essen Fahrverbote für Dieselautos eingeführt werden müssen, um den Luftreinhalteplan zu erfüllen. Die Gelsenkirchner Richter folgen damit der Linie des Bundesverwaltungsgerichts, welches bereits Anfang des Jahres 2018 Fahrverbote für unumgänglich hielt.
Am 08.11.2018 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es sowohl in Köln als auch in Bonn Fahrverbote für Euro 4 und Euro 5 Dieselfahrzeuge geben muss, um die Stickoxidwerte abzusenken. Das bedeutet für alle Dieselfahrer, deren Autos älter als 3 Jahre sind, dass sie bestimmte Straßen der Städte Köln und Bonn nicht mehr durchfahren dürfen. Anderenfalls riskieren Sie ein Bußgeld.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de