
Musterfeststellungsklage gegen Mercedes | ADAC Anwalt berät zur Sammelklage
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Fast täglich berichten die Medien über die aktuelle Debatte rund um Dieselfahrverbote in Deutschland. Auch die deutschen Gerichte werden immer häufiger mit diesem Thema konfrontiert. Ziel der Fahrverbote ist es, den europäisch festgelegten Stickoxid-Grenzwert sicherzustellen und somit der Verunreinigung der Umwelt entgegenzuwirken und die Gesundheit der Bürger zu schützen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2019 (Az.: 3 C 13.17, 3 C 14.17 u. a.) entschieden, dass es nicht mehr pauschal als ausreichend für die Entziehung der Fahrerlaubnis angesehen werden kann, wenn ein Autofahrer nur gelegentlich Cannabis konsumiert und erstmalig unter der Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) ein Kraftfahrzeug geführt hat, ohne dass seine Ungeeignetheit zusätzlich durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. „MPU“) festgestellt wurde.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat angeordnet, dass auf der A40 und in 18 Stadtteilen von Essen Fahrverbote für Dieselautos eingeführt werden müssen, um den Luftreinhalteplan zu erfüllen. Die Gelsenkirchner Richter folgen damit der Linie des Bundesverwaltungsgerichts, welches bereits Anfang des Jahres 2018 Fahrverbote für unumgänglich hielt.
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