8. November 2018
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Fahrverbote in Köln und Bonn – was tun? Rechtsanwalt erklärt die weitere Vorgehensweise

Am 08.11.2018 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es sowohl in Köln als auch in Bonn Fahrverbote für Euro 4 und Euro 5 Dieselfahrzeuge geben muss, um die Stickoxidwerte abzusenken.

Das bedeutet für alle Dieselfahrer, deren Autos älter als 3 Jahre sind, dass sie bestimmte Straßen der Städte Köln und Bonn nicht mehr durchfahren dürfen. Anderenfalls riskieren Sie ein Bußgeld.

Köln, Bonn, Berlin, Hamburg und Stuttgart sind daher bereits von Fahrverboten betroffen. Es gilt als sicher, dass alle anderen Großstädte das gleiche Schicksal ereilt.

Was können Sie als betroffener Dieselfahrer tun?

Wenn Sie einen Diesel der Marken Volkswagen, Skoda, Seat, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel fahren, ist Ihr Fahrzeug möglicherweise vom Dieselskandal betroffen. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug an den Hersteller abzugeben gegen Erstattung des Kaufpreises. Dies haben bereits tausende Gerichtsurteile bestätigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter unserem Topthema Abgasskandal.

Auch wenn Sie Ihr Auto über eine Autobank finanziert haben, haben Sie ggf. die Möglichkeit das gleiche Ergebnis mit Hilfe des „Widerrufsjokers“ zu erzielen.

Nähere Informationen erhalten Sie hierzu in unserem Topthema Widerruf von Autokrediten.

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