17. November 2018
EA288 Schadensersatz Anwalt Klage Motorenliste ADAC

Diesel-Fahrverbot auf der A40 und in Essen – was tun?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat angeordnet, dass auf der A40 und in 18 Stadtteilen von Essen Fahrverbote für Dieselautos eingeführt werden müssen, um den Luftreinhalteplan zu erfüllen. Die Gelsenkirchner Richter folgen damit der Linie des Bundesverwaltungsgerichts, welches bereits Anfang des Jahres 2018 Fahrverbote für unumgänglich hielt.

Was bedeutet diese Entscheidung für Dieselfahrer?

Die veurteilten Städte müssen nunmehr blaue Umweltzonen an den belasteten Straßen und der A40 einführen. Dies wird zur Folge haben, dass Fahrer mit Euro 4 Dieselautos ab dem 01.07.2019 nicht mehr in diese Zonen hineinfahren dürfen. Tun Sie es doch, drohen Bußgelder. Ab dem 01.09.2019 sollen die blauen Umweltzonen auch für Euro 5 Dieselfahrzeuge gelten, was bedeutet, dass alle Dieselautos, die älter als 3 Jahre sind, nicht mehr auf die A40 und nach Essen dürfen ohne ein Bußgeld zu riskieren.

Essen und die A40 sind damit weitere Teile Deutschlands, die von Fahrverboten betroffen sein werden. Fahrverbote sind für Hamburg, München, Berlin und Stuttgart ebenfalls bereits angeordnet oder beschlossen worden. Wir gehen davon aus, dass in 2 Jahren in allen Großstädten Deutschlands Fahrverbote für Euro 4 und Euro 5 Diesel gelten werden.

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Was kann ich als betroffener Dieselfahrer tun?

Viele Dieselfahrer sind zu Recht wütend. Die Autohersteller haben durch den Abgasskandal und die Schummelei an den Abgaswerten massiv dazu beigetragen, dass Fahrverbote angeordnet werden müssen. Viele Betroffene können sich es jedoch nicht leisten einen neuen Euro 6 Diesel zu kaufen, selbst wenn Umtauschprämien von 5.000,00 EUR angeboten werden.

Die gute Nachricht: es gibt einen Ausweg aus der Dieselkrise!

Nutzen Sie den Dieselskandal für sich

Sie fahren einen Diesel von Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes oder Opel der nicht älter als 10 Jahre ist?

Dann ist in Ihrem Fahrzeug wahrscheinlich die illegale Abschaltvorrichtung verbaut, die im September 2015 über den Abgasskandal bekannt wurde. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, prüfen unsere Anwälte gerne kostenlos für Sie.

Was dann?

Wenn Ihr Auto von der Dieselaffäre betroffen ist, können wir für Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen, dass Sie Ihren Schummeldiesel an den Autohersteller zurückgeben können. Der Autohersteller muss Ihnen dann den damaligen Kaufpreis erstatten! Dies haben bereits tausende Gerichtsurteile so entschieden. Mehr dazu finden Sie in unserem Topthema Abgasskandal.

Ihr Auto ist nicht vom Dieselskandal betroffen?

Wenn Sie für den Autokauf einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, können wir über Fehler in diesem Vertrag erreichen, dass der damalige Kreditvertrag aufgelöst wird, auch wenn er bereits vollständig abbezahlt ist.

Die Rechtsfolge ist die selbe wie im Abgasskandal: Sie können Ihr Auto an die Bank zurückgeben und bekommen alle Zahlungen – bis auf die Zinsen – erstattet.

Mehr dazu in unserem Topthema Widerruf von Autokrediten

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