30. Juli 2021
Renault Diesel Klage Rückruf Skandal

Dieselskandal bei Renault | Schadensersatz mit Anwalt prüfen und klagen

Nun ist es offiziell. Nach langwierigen Untersuchungen hat die französische Justiz offiziell im Juni 2021 Ermittlungen gegen Renault wegen Betrugs eingeleitet. Es konnte nachgewiesen werden, dass auch Renault illegale Abschalteinrichtungen in seine Dieselmotoren eingebaut habe.

Sie fahren ein Dieselauto von Renault? Dann lassen Sie Ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz kostenfrei von uns prüfen.  

Hierfür benötigen wir in der Regel folgende Informationen und Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugbestellung
  • Aktueller Kilometerstand
  • Mitteilung, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufs bestand

Hintergrund des Renault Dieselskandals

Es besteht bei Renault schon fast seit 30 Jahren der Verdacht auf eine Manipulation der Abgaswerte. So habe laut Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters Renault bereits im Jahre 1990 erste Schritte zur Abgasmanipulation eingeleitet.

Im Jahr 2015 konnte bei eingeleiteten Untersuchungen der Renault Diesel-Modelle Espace und Talisman nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde.

Die meisten Diesel von Renault können die gesetzlichen Abgaswerte nicht ansatzweise eingehalten – es droht ein großer Wertverlust und eine Betriebsstillegung.

2016 konnte nachgewiesen werden, dass die Diesel-Modelle Captur und Clio VI die zulässigen Abgasgrenzwerte um bis zu 377 % überschritten. Nach einem Jahr erhob die Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung Manipulationsvorwürfe gegen Renault.

Renault wurde verdächtigt, eine Software in die Dieselmotoren eingebaut zu haben, die auf dem Prüfstand geringere Abgasimmissionen vortäuschte. Daraufhin verklagte die Antibetrugsbehörde Renault auf 3,5 Millionen Euro Strafe. Die Behörde warf dem Konzern auch vor, dass sie bereits vor 25 Jahren mit der Manipulation begann.

2018 stellte die Deutsche Umwelthilfe fest, dass das Diesel-Modell Scenic als neuwertiger Wagen den Schadstoffgrenzwert um das 13,5-Fache überstieg und damit nicht einmal die Grenzwerte des Euro 1 einhielt.

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Was wird Renault im Abgasskandal vorgeworfen?

Renault wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen in die Diesel-Motoren eingebaut zu haben, um die Abgaswerte zu manipulieren. Die installierte Software verhindere die korrekte Messung der Stickoxidwerte und täusche im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen im Vergleich zum sonstigen Fahrbetrieb vor. Das passiert dadurch, dass die Aufwärmfunktion des Motors nur bei Bedingungen aktiviert wird, die fast ausschließlich nur im Prüfstand vorkommen.

Somit kann der Motor nur im Prüfverfahren die Anforderungen der Euro-6 Norm einhalten und nicht auch im Alltagsgebrauch. Der Käufer, der im Unwissen darüber das Auto erworben hat, ist damit stets der Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörden ausgesetzt. Diese Abschalteinrichtung habe Renault eingebaut, obwohl klar gewesen sei, dass sie unzulässig ist.

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Welche Renault Modelle können vom Dieselskandal betroffen sein?

Folgende Modelle seien vom Dieselskandal betroffen:

  • Renault Kadjar
  • Renault Clio
  • Renault Megane Energy
  • Renault Espace
  • Renault Captur
  • Renault Scenic
  • Renault Talisman
  • Renault Trafic Grand Combi
  • Renault Master (III) Combi

Die in Rede stehenden Renault-Motoren sind auch in Fahrzeuge anderer Automobilhersteller eingebaut worden. Bezüglich des Mercedes Vito mit Renault Motor (Herstellercodes VITN622R, VITM622, VITM622R) gab es auch schon Rückrufe vom Kraftfahrzeugbundesamt mit der Begründung „Unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem“.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat dies für Renault?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, bedeutet dies, dass Renault seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat. Der Konzern hat sie nämlich nicht darüber aufgeklärt, dass ihre gekauften Diesel-Autos von der erteilten EG-Typengenehmigung abwichen.

Es ist zu erwarten, dass auch das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf für Renault Diesel anordnen wird, damit Renault die Manipulation aus seinen Autos entfernt.

In dem auf-den-Markt-bringen eines mangelbehafteten Fahrzeugs ohne Hinweis auf diesen Umstand liegt eine nachteilige Einwirkung auf das Vermögen der Käufer seitens Renault, denn diese hätten – wären sie informiert gewesen – kein Diesel-Fahrzeug erworben, das mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und potenziell von der Zulassungsbehörde stillgelegt werden kann.

So hat es jüngst auch das Landgericht Münster in einer vergleichbaren Klage unseres Mandanten gegen einen anderen Autohersteller gesehen (LG Münster, Urteil vom 01.03.2021 – 011 O 274/20).

Diese Schadenszufügung ist als sittenwidrig anzusehen. Der Verkauf der mangelhaften Fahrzeuge erfolgt nämlich mit dem Wissen, dass diese im Straßenverkehr nur aufgrund der unzulässiger Weise eingebauten Abschalteinrichtung die erforderlichen Abgasnormen erreichen.

Wenn Renault darüber schwieg, dass ein solcher Umstand vorliegt, bedeutet dies, dass für den Konzern eine maximale Gewinnerzielung im Vordergrund lag, weil dadurch im Wettbewerb mit anderen Automobilherstellern erhöhte Umsätze erzielt wurden. Damit geht dann auch einher, dass der Konzern bewusst die Benachteiligung ihrer Kunden in Kauf nahm.

Die Schadenszufügung ist in dem Fall dem Konzern auch zuzurechnen. Es kann nämlich nicht sein, dass bei einer Entscheidung von solcher Tragweite – nämlich dem Einbau einer illegalen Software – der Vorstand und die leitenden Angestellten tatsächlich nicht informiert gewesen sind.

Bei Renault war wohl der langjährige Chef Carlos Ghosn selbst in die Planung der illegalen Abschalteinrichtungen verwickelt. Da fällt es schwer, vor Gericht mit einem Versehen oder mit Fehlern einzelner Mitarbeiter zu argumentieren.

Selbst, wenn es nicht nachweisbar sein sollte, dass die Entscheidung, die Software einzubauen, durch den Vorstand oder die leitenden Angestellten getroffen worden sei, trifft Renault zumindest ein Organisationsverschulden, weil er wichtige Aufgabengebiete – zu denen eine solche Entscheidung gehört – nicht durch weisungsabhängige Verrichtungsgehilfen wahrnehmen lassen darf.

Bei einer erfolgreich bestrittenen Klage wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ist Renault verpflichtet, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen.

Dabei hat der Kläger das Recht, so gestellt zu werden, wie er ohne Abschluss des Vertrages stünde. Das bedeutet, er bekommt den gezahlten Kaufpreis rückerstattet, abzüglich seiner Nutzungen.

Neben den zivilrechtlichen Konsequenzen, hat Renault selbstverständlich strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Denn bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen hat sich der Konzern wegen Betrugs strafbar gemacht.

Rechte von betroffenen Renault Besitzern im Dieselskandal

Wir prüfen, ob auch Ihr Renault vom Dieselskandal betroffen ist und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch. Die Spezialisten im Dieselskandal von Balduin & Partner Rechtsanwälte, die bereits über 1.000 Dieselprozesse vor deutschen Gerichten erfolgreich abgeschlossen haben, klären auf und bieten betroffenen Renault Besitzern eine bundesweite und kostenfreie Erstberatung an.

Der Europäische Gerichtshof hat im Jahre 2020 entschieden, dass betroffene Verbraucher im Land des Erwerbs klagen könnten. Somit ist für deutsche Käufer eine Klage vor deutschen Gerichten möglich.

 

  1. Sachmängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer des Renault Fahrzeugs

Bei Vorliegen einer eingebauten illegalen Abschalteinrichtung ist Ihr Fahrzeug mangelbehaftet und dies bereits bei Gefahrübergang, also bei der Übergabe bzw. Lieferung an Sie.

Ob eine illegale Abschalteinrichtung in Ihrem Auto eingebaut ist, muss durch einen Sachverständigen überprüft werden.

Sollte ihr Auto den Motor besitzen, der in dem durch das Kraftfahrbundesamt zurückgerufenen Mercedes Vito verbaut ist, ist der Beweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung deutlich erleichtert.

Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung bald bestätigen, kann dieses Ergebnis bereits ohne den Bedarf der Einholung eines Sachverständigengutachtens als Beweis für den Mangel dienen.

Sollten Sie sich noch innerhalb der Gewährleistungszeit (2 Jahre ab Fahrzeugübergabe) befinden, stehen Ihnen in dem Fall gegen den Verkäufer Gewährleistungsrechte zu.

Sie haben danach zunächst einen Anspruch auf eine Reparatur oder Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.

Wenn der Verkäufer eine von Ihnen zu diesem Zwecke gesetzte Frist zweimal verstreichen lässt, ohne Ihrer Forderung nachzukommen, oder aber die Nachbesserung verweigert, können Sie – aufgrund der Erheblichkeit des Mangels – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Wenn Sie zurücktreten, erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis – abzüglich Ihrer Nutzung – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler erstattet.

Ist die Sachmängelhaftungsfrist bereits verstrichen, gibt es für Sie trotzdem einen Weg an Ihre Rechte zu kommen:

 

  1. Haftung des Renault-Verkäufers bei arglistiger Täuschung

Sollte der Autohändler Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung gehabt haben und Sie nicht über diesen Umstand aufgeklärt haben, liegt eine arglistige Täuschung vor, wonach der Anspruch erst nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt haben, verjährt.

Sie können daher auch noch Jahre nach dem Kauf erfolgreich gegen Ihren Händler vorgehen.

Wir können hierbei beurteilen, ob eine mögliche Kenntnis des Fahrzeugverkäufers beweisbar ist.

 

  1. Haftung des Fahrzeugherstellers Renault im Dieselskandal

Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsansprüchen steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen der sog. „vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung“ durch den Hersteller selbst, hier also direkt gegen den Renault Konzern zu. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere obigen Ausführungen.

Auch dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren ab Kenntniserlangung über die den Anspruch begründenden Umständen.

Wir laden Sie daher ein, eine kostenfreie Prüfung durch unsere Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen.

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