
Siemens Stellenabbau – Anwalt hilft bei Abfindung, Sozialplan & Kündigung
Die Medien haben bereits darüber berichtet: Siemens in Mülheim an der Ruhr will knapp 600 Jobs streichen.
Die Medien haben bereits darüber berichtet: Siemens in Mülheim an der Ruhr will knapp 600 Jobs streichen.
Viele Betriebe arbeiten immer noch gerne mit „Freelancern“ und Selbstständigen zusammen, um flexibel zu bleiben und insbesondere Kosten zu sparen. Bei dieser Form der Zusammenarbeit trägt der Auftraggeber nämlich keine Sozialversicherungsbeiträge für den Auftragnehmer.
Immer wieder kommt es vor, dass sich Unternehmen dafür entscheiden, Arbeiten nicht durch beschäftigte Arbeitnehmer verrichten zu lassen, sondern Aufträge an „freie Mitarbeiter“, Subunternehmer, Honorarkräfte o.Ä. zu vergeben, um auf diese Art und Weise Sozialabgaben zu sparen und so Kostensenkungspotenziale zu erschließen.
Aufgrund einer geänderten Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch sollten Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge überprüfen lassen und notfalls korrigieren. Für Arbeitnehmer hingegen eröffnen sich Chancen auf eine längere Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche.
Es kommt nicht selten vor, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den geschuldeten Lohn oder andere finanzielle Ansprüche wie z.B. Zulagen, Überstundenvergütung, Reisekosten, Spesen, Zuschüsse nur teilweise oder gar nicht zahlt. Oft werden auch jahrelang gezahlte Prämien wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld grundlos gestrichen.
Kündigungen muss ein Arbeitnehmer oft nicht hinnehmen, da sie nicht selten unwirksam sind und deshalb das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann.
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