
Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigungen muss ein Arbeitnehmer oft nicht hinnehmen, da sie nicht selten unwirksam sind und deshalb das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann.
Kündigungen muss ein Arbeitnehmer oft nicht hinnehmen, da sie nicht selten unwirksam sind und deshalb das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann.
Bereitschaftsdienste, welche in vielen Branchen wie z.B. Rettungsdienste, Gastronomie, Abschleppunternehmen oder Pflege anzutreffen sind, wurden von Arbeitgebern bislang oft gar nicht oder deutlich unter der vertraglichen Vergütung entlohnt.
Eine ursprünglich als Praktikantin angestellte Arbeitnehmerin, die mehr als fünf Jahre lang 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro gearbeitet hat, kann von dem Arbeitgeber eine Nachzahlung über 50.000 Euro für Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verlangen.
Ein Fußballverein der ersten Bundesliga – hier der FSV Mainz – darf Verträge mit Lizenzspielern weiterhin befristen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17.02.2016 im Rechtsstreit um den Mainzer Ex-Keeper Heinz Müller entschieden und damit der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Mainz widersprochen.
Befristete Arbeitsverträge erfreuen sich in der freien Wirtschaft, insbesondere in einigen Branchen, großer Beliebtheit. Der Arbeitgeber kann kurzfristige Personalausfälle auffangen oder umsatzstarke Zeiten mit Personal absichern. Der Arbeitnehmer hingegen, hat zumindest für einen vorläufigen Zeitraum einen sicheren Arbeitsplatz, da ordentliche Kündigungen nicht möglich sind, sofern arbeitsvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer frei, wie er seine Freizeit gestaltet. Der Arbeitgeber kann auf die Freizeitgestaltung nur sehr beschränkt bei bestimmten Berufsgruppen (z.B. Profisportler) einwirken.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de