Kategorie: Arbeitsrecht

Befristetes Arbeitsverhältnis mit Profifußballer zulässig

Ein Fußballverein der ersten Bundesliga – hier der FSV Mainz – darf Verträge mit Lizenzspielern weiterhin befristen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17.02.2016 im Rechtsstreit um den Mainzer Ex-Keeper Heinz Müller entschieden und damit der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Mainz widersprochen.

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Arbeitsverträge können nicht unbegrenzt befristet werden

Befristete Arbeitsverträge erfreuen sich in der freien Wirtschaft, insbesondere in einigen Branchen, großer Beliebtheit. Der Arbeitgeber kann kurzfristige Personalausfälle auffangen oder umsatzstarke Zeiten mit Personal absichern. Der Arbeitnehmer hingegen, hat zumindest für einen vorläufigen Zeitraum einen sicheren Arbeitsplatz, da ordentliche Kündigungen nicht möglich sind, sofern arbeitsvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

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