
VW Dieselklage | Händler muss haften – BGH-Entscheidung im Dieselskandal
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss (VIII ZR 225/17) vom 08.01.2019 entschieden, dass ein VW Händler haftbar gemacht werden könne, wenn er ein Dieselskandal Auto verkauft hat. Die Abgasmanipulation stellt einen Sachmangel dar. Selbst eine Neulieferung des Nachfolgemodells ist möglich.