Für Betroffene des VW-Abgasskandals gibt es einen neuen Weg gegen VW vorzugehen
Seit dem 01.11.2018 gibt es in Deutschland erstmals die Möglichkeit, eine Musterfeststellungsklage anzustreben. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) klagt zusammen mit dem ADAC gegen VW vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.
Der Musterfeststellungsklage können sich alle Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter) anschließen. Hierbei handelt es sich nach wie vor nicht um eine Sammelklage wie in den USA, da die Betroffenen nicht als Kläger auftreten.
Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos und voraussichtlich ab Mitte November möglich. Die Kosten trägt allein der vzbv. Das ist insbesondere ein großer Vorteil für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben.
Mit der Klageeinreichung am 01.11.2018 soll die Verjährung der Ansprüche der Verbraucher verhindert werden. Viele Ansprüche verjähren nämlich am 31.12.2018, drei Jahre nach Bekanntwerden der Manipulation durch VW im Jahr 2015.
Das Gericht stellt am Ende des Verfahrens jedoch nur fest, ob VW den Verbrauchern grundsätzlich Schadensersatz schuldet. Einen individuellen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz muss der Verbraucher dann selbst in einem zweiten Schritt gerichtlich einklagen.
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Der vzbv geht jedoch davon aus, dass VW bei einer Verurteilung zum Schadensersatz in der Musterklage, die Schäden der Verbraucher auch ohne zweite Klage ersetzen wird, um den Ruf in der Öffentlichkeit zu verbessern. Dazu ist VW aber nicht verpflichtet.
Bis zu einer Entscheidung können rund zwei Jahre vergehen. Kommt das Verfahren dann noch zur nächsten Instanz, dem BGH, dauert es weitere zwei bis drei Jahre.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass VW keinen Schadensersatz schuldet, sind alle im Register eingetragenen Verbraucher an das Ergebnis gebunden und können keinen eigenen Anspruch mehr verfolgen.
Derzeit sind die Erfolgsaussichten für eigene Klagen gegen VW sehr gut und es gibt bereits hunderte Kläger, die gewonnen haben. Eine Übersicht der Urteile zum Dieselskandal finden Sie auch auf der Seite des ADAC.
Weitere ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf der Seite www.musterfeststellungsklagen.de. Dort kann jeder prüfen, ob alle notwendigen Kriterien für die Teilnahme an der „Sammelklage“ vorliegen.
Musterfeststellungsklage | Eigene Klage |
Kostenlos | Kostenrisiko, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht |
Geeignet für alle ohne Rechtsschutzversicherung | Geeignet für alle mit Rechtsschutzversicherung |
Nur Feststellung, ob einem Schadensersatz zusteht. Nach jahrelangem Prozess muss Einzelklage wegen der Schadenshöhe erhoben werden | Direkter und schneller Weg zur Zahlung von Schadensersatz von bis zu 10.000 EUR oder Fahrzeugrückgabe an Hersteller |
Verfahrensdauer ca. 2 bis 5 Jahre | Nur ungefähr 1 Jahr bis zum Urteil |
Verjährung verhindern | Bis 31.12.2018 klagen und Verjährung verhindern |
Alle Teilnehmer sind an den Ausgang gebunden, Ausgang offen | Sehr gute Erfolgsaussichten |
Ohne eigenen Anwalt möglich | Individuelle Betreuung durch einen Anwalt |
Wir raten – insbesondere – rechtsschutzversicherten Betroffenen dringend zu der Einzelklage, da die Erfolgsaussichten auf die Durchsetzung von hohen Schadensersatzansprüchen noch nie so hoch war.
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