24 Stunden Pflege muss voll bezahlt werden, entschied das Arbeitsgericht Berlin
Wenn Sie Menschen rund um die Uhr betreuen, sollten Sie das unbedingt lesen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht setzten Ihre Lohnansprüche bundesweit für Sie durch!
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Bereitschaftsdienste, welche in vielen Branchen wie z.B. Rettungsdienste, Gastronomie, Abschleppunternehmen oder Pflege anzutreffen sind, wurden von Arbeitgebern bislang oft gar nicht oder deutlich unter der vertraglichen Vergütung entlohnt.
Eine ursprünglich als Praktikantin angestellte Arbeitnehmerin, die mehr als fünf Jahre lang 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro gearbeitet hat, kann von dem Arbeitgeber eine Nachzahlung über 50.000 Euro für Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verlangen.
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