8. November 2022
Anwalt Arbeitsrecht Krankheit Ausland

Prüfung von Corona Testzentrum – Anwalt hilft bei Zahlungsstopp durch KV

Sie betreiben ein Corona Testzentrum und stellen fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) keine Auszahlungen mehr vornimmt? Vielleicht haben Sie auch schon ein Schreiben von der KV erhalten, dass Sie sich in einer sogenannten „Plausibilitätsprüfung“ befinden?

„Dann sollten Sie schnell handeln und sich anwaltlichen Rat einholen, um eine finanzielle Notlage zu verhindern“ empfiehlt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jonas Bartlomiejczyk, welcher bundesweit Testzentren im Zuge von Abrechnungsprüfungen unterstützt.  

Das Wichtigste auf den Punkt:

  • Abrechnungsprüfung sehr ernst nehmen
  • Schnelles Handeln ist geboten
  • Ansonsten droht eine lange Aussetzung der Zahlung
  • Transparente Prüfung mit Anwalt beschleunigt den Abschluss
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Warum zahlt die KV kein Geld mehr an mein Corona Testzentrum?

Seit Beginn der Pandemie haben Corona Testzentren für die Testungen und eingesetzten Sachkosten entsprechende Honorare von der örtlich zuständigen KV ausgezahlt bekommen.

Zunächst durften die Testzentren die durchgeführten Testungen und Sachkosten formlos mitteilen. Eine Prüfung fand nicht statt, sodass bekannt wurde, dass diese Abrechnungsform von Betrügern ausgenutzt wurde.

Seit diesen Ermittlungsverfahren prüfen die KVen vermehrt entweder anlasslos oder aber nach Erhalt entsprechender Hinweise.

Sofern Sie von einem Zahlungsstopp betroffen sind, kann dies ggf. zufällig erfolgt sein. Wahrscheinlicher ist es, dass der KV Hinweise vorliegen, welche auf Unrichtigkeiten hindeuten. Um einen Abrechnungsbetrug auszuschließen, darf die KV die Zahlungen der Honorare vorläufig gemäß § 7 a Abs. 5 TestV aussetzen.

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Was ist eine Plausibilitätsprüfung?

Im Rahmen dieser vertieften Abrechnungsprüfung prüft der Sachbearbeiter von der KV, ob die vorliegenden Hinweise sich erhärten.

Für die Durchführung der Prüfung muss der Teststellenbetreiber alle Auskünfte erteilen und Dokumente übersenden, die für die Plausibilitätsprüfung erforderlich sind.

In der Regel werden folgende Unterlagen angefordert:

  • Nachweise der Beauftragung
  • Kaufverträge oder Rechnungen über die Sachkosten
  • Nachweis über die Anbindung zur Corona-Warn-App

Folgende Informationen werden regelmäßig angefordert:

  • Kontaktdaten der getesteten Person
  • Art der Leistung
  • Testgrund
  • Tag & Uhrzeit
  • Ergebnis der Testung
  • Mitteilungsweg an die getestete Person
  • Test-ID
  • Nachweis über Meldungen
  • Welche Leistungen wurden abgerechnet?

Dies nur als Auszug.

Die Anforderungsschreiben der KV können sehr umfangreich und komplex sein. Die Vorbereitung und Erledigung dieser Schreiben ist daher von großer Bedeutung.

Was tun, wenn meine Teststelle von einer Prüfung betroffen ist?

Sobald Sie keinen Abrechnungsbescheid mehr erhalten, die Honorarzahlung nicht fristgerecht eingegangen ist oder, wenn Sie schon über die Abrechnungsprüfung informiert wurden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit uns, um keine Fehler in der Auskunftserteilung zu machen und eine schnelle Aufhebung des Zahlungsstopps zu erreichen.

Eine unzureichende Auskunftserteilung kann auch dazu führen, dass die KV die Staatsanwaltschaft über einen möglichen Abrechnungsbetrug informiert.

Eine saubere und transparente Begleitung ist hier daher äußerst wichtig.

Nur wenn alle Auskünfte und Dokumente vorliegen, fängt die KV mit der Sachbearbeitung an. Dies kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Wenn Unterlagen fehlen, werden Nachfragen kommen, welche den Abschluss und die Auszahlung verzögern.

Sollten Sie gleichzeitig bereits Beschuldigter eines Abrechnungsbetruges sein, so verteidigen wir Sie gerne auch im Strafverfahren.

Wie kann ein Rechtsanwalt einem Testzentrum helfen?

Wir vertreten bereits Corona Testzentren, welche von den sogenannten Plausibilitätsprüfungen betroffen sind und auf ihr Geld warten müssen.

Wir leisten für Sie:

  • Kontaktaufnahme mit der KV binnen 48 Stunden um den Sachverhalt aufzuklären
  • Unverzügliche Zahlungsaufforderung unter Darlegung aller Forderungen sowie Betriebsausgaben
  • Darstellung der finanziellen Situation, um einen schnellen Abschluss zu erreichen
  • Prüfung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen für eine reibungslose Abrechnungsprüfung
  • Ständiger Kontakt mit der Prüfstelle und gesamte Abwicklung der Prüfung
  • Notfalls gerichtliche Schritte
  • Notfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Mein Team und ich vertreten Sie mit unserer Erfahrung bundesweit.

 

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
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