Sie betreiben ein Corona Testzentrum und stellen fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) keine Auszahlungen mehr vornimmt? Vielleicht haben Sie auch schon ein Schreiben von der KV erhalten, dass Sie sich in einer sogenannten „Plausibilitätsprüfung“ befinden?
„Dann sollten Sie schnell handeln und sich anwaltlichen Rat einholen, um eine finanzielle Notlage zu verhindern“ empfiehlt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jonas Bartlomiejczyk, welcher bundesweit Testzentren im Zuge von Abrechnungsprüfungen unterstützt.
Das Wichtigste auf den Punkt:
Seit Beginn der Pandemie haben Corona Testzentren für die Testungen und eingesetzten Sachkosten entsprechende Honorare von der örtlich zuständigen KV ausgezahlt bekommen.
Zunächst durften die Testzentren die durchgeführten Testungen und Sachkosten formlos mitteilen. Eine Prüfung fand nicht statt, sodass bekannt wurde, dass diese Abrechnungsform von Betrügern ausgenutzt wurde.
Seit diesen Ermittlungsverfahren prüfen die KVen vermehrt entweder anlasslos oder aber nach Erhalt entsprechender Hinweise.
Sofern Sie von einem Zahlungsstopp betroffen sind, kann dies ggf. zufällig erfolgt sein. Wahrscheinlicher ist es, dass der KV Hinweise vorliegen, welche auf Unrichtigkeiten hindeuten. Um einen Abrechnungsbetrug auszuschließen, darf die KV die Zahlungen der Honorare vorläufig gemäß § 7 a Abs. 5 TestV aussetzen.
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Im Rahmen dieser vertieften Abrechnungsprüfung prüft der Sachbearbeiter von der KV, ob die vorliegenden Hinweise sich erhärten.
Für die Durchführung der Prüfung muss der Teststellenbetreiber alle Auskünfte erteilen und Dokumente übersenden, die für die Plausibilitätsprüfung erforderlich sind.
In der Regel werden folgende Unterlagen angefordert:
Folgende Informationen werden regelmäßig angefordert:
Dies nur als Auszug.
Die Anforderungsschreiben der KV können sehr umfangreich und komplex sein. Die Vorbereitung und Erledigung dieser Schreiben ist daher von großer Bedeutung.
Sobald Sie keinen Abrechnungsbescheid mehr erhalten, die Honorarzahlung nicht fristgerecht eingegangen ist oder, wenn Sie schon über die Abrechnungsprüfung informiert wurden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit uns, um keine Fehler in der Auskunftserteilung zu machen und eine schnelle Aufhebung des Zahlungsstopps zu erreichen.
Eine unzureichende Auskunftserteilung kann auch dazu führen, dass die KV die Staatsanwaltschaft über einen möglichen Abrechnungsbetrug informiert.
Eine saubere und transparente Begleitung ist hier daher äußerst wichtig.
Nur wenn alle Auskünfte und Dokumente vorliegen, fängt die KV mit der Sachbearbeitung an. Dies kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Wenn Unterlagen fehlen, werden Nachfragen kommen, welche den Abschluss und die Auszahlung verzögern.
Sollten Sie gleichzeitig bereits Beschuldigter eines Abrechnungsbetruges sein, so verteidigen wir Sie gerne auch im Strafverfahren.
Wir vertreten bereits Corona Testzentren, welche von den sogenannten Plausibilitätsprüfungen betroffen sind und auf ihr Geld warten müssen.
Wir leisten für Sie:
Mein Team und ich vertreten Sie mit unserer Erfahrung bundesweit.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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