
Prüfung von Corona Testzentrum – Anwalt hilft bei Zahlungsstopp durch KV
Ihr Corona Testzentrum wird geprüft und Sie bekommen kein Geld von der KV? Anwalt hilft bundesweit bei der Abrechnungsprüfung.
Ihr Corona Testzentrum wird geprüft und Sie bekommen kein Geld von der KV? Anwalt hilft bundesweit bei der Abrechnungsprüfung.
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent wegen Corona? Antrag auf Überbrückungshilfe 4 mit Anwalt schnell und sicher stellen – bundesweit
Sie erleiden während der Corona Pandemie Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Monat?
Dann beantragen Sie mit unserer Hilfe die Überbrückungshilfe 3, um bis zu 90 % Ihrer monatlichen Fixkosten vom Staat erstattet zu bekommen. Wir stehen bundesweit mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung, um all Ihre Fragen zu beantworten.
Sie erleiden Umsatzeinbußen durch den Lockdown im Dezember? Die Corona-Dezemberhilfe kann über einen Anwalt beantragt werden, um den von der Corona-Krise und dem Dezember-Lockdown betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen finanziell zu helfen.
Am 25.11.2020 hat der Bund endlich die sogenannte Novemberhilfe freigegeben, um den von der Corona Krise und dem Lockdown betroffenen Unternehmen finanziell zu helfen. Auch die Dezemberhilfe und sämtliche Überbrückungshilfen können sofort über uns beantragt werden.
Sie sind vom Lockdown betroffen und erleiden finanzielle Einbußen? Unsere Rechtsanwälte klären Sie auf, ob und gegen wen Schadensersatzzahlungen denkbar sind und helfen bei der Beantragung der Corona Novemberhilfe, Dezemberhilfe und den Überbrückungshilfen. Bei offenen Fragen bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an und vertreten bundesweit bereits zahlreiche Geschädigte.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
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