Sie überlegen einen Porsche zu kaufen oder sind bereits stolzer Besitzer eines Porsche und stellen Mängel an Ihrem Fahrzeug fest? Sie hören von typischen Problemen bei den Fahrzeugen des Stuttgarter Autobauers sowie von Rückrufen und fragen sich, worauf beim Kauf zu achten ist und welche Rechte Ihnen bei einem mangelhaften Porsche zustehen?
Erst vor wenigen Monaten rief der Autohersteller 43.000 E-Autos des Modells Taycan aufgrund von Softwareproblemen zurück. Ebenfalls vor Kurzem wurden in Deutschland 2.255 Porsche Boxster und Cayman Typ 981 in die Werkstätten gerufen, da Teile des Hinterachsträgers zu viel Strontium enthalten könnten.
Vor diesem Hintergrund informieren wir, die auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner, Sie im Folgenden über typische sowie häufig auftretende Sachmängel bei Fahrzeugen der Marke Porsche, um Ihnen sodann aufzuzeigen, welche Rechte Sie im Falle eines Mangels an Ihrem Gefährt haben und welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können.
„Bei zu hohem Ölverlust, Kolbenkipper, Softwareproblemen und Co. stehen Sie nicht hilflos da. Denn dank unserer langjährigen Expertise im Automobilrecht kämpfen wir erfolgreich für Ihr gutes Recht. Wir machen Ihre Gewährleistungsrechte unter anderem auf Nachbesserung, Kaufpreiserstattung sowie Schadensersatz außergerichtlich sowie gerichtlich für Sie geltend“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Einer der bei Fahrzeugen der Marke Porsche am häufigsten auftretende Mangel besteht in einem zu hohen Ölverlust. Dieser tritt meistens am so genannten Kurbelwellensimmering auf, einer Dichtung, die verhindern soll, dass an der Kurbelwelle Öl austritt.
Von diesem sind insbesondere die M96 und M97-Motoren betroffen. Die Porsche-Community im Internet berichtet nicht selten von Ölverlust beim Porsche 911 sowie Cayenne.
Probleme mit der Dichtigkeit von Motor und Getriebe scheinen jedoch nicht auf diese Modelle begrenz zu sein. Vielmehr handelt es sich dabei um für die Fahrzeuge des Herstellers typische Mängel.
Ebenfalls gehäuft treten so genannte Kolbenkipper und –fresser auf. Ersterer entsteht durch eine Schräglage in der Zylinderlaufbahn. Diese führt dazu, dass das Kolbenmaterial abgetragen wird und die Zylinder eine ovale Form erhalten.
Bei einem Kolbenfresser wird dieses derart hoch erhitzt, dass Zylinder und Kolben verschmelzen. Dieses Problem kann nicht zuletzt durch einen hohen Ölverlust entstehen.
Häufig werden diese Mängel beim Porsche 911 beklagt. Sie können aber auch bei anderen Modellen auftreten. Sowohl die M96 und M97-Motoren als auch die X51-Motoren sollen betroffen sein. Im schlimmsten Fall können sie zu einem Totalausfall des Motors führen.
Ein weiteres häufig auftretendes Phänomen sind Mängel der Fahrzeugelektrik. Insbesondere kam es bei Porsche zu Softwareproblemen.
So hat der Hersteller im letzten Jahr weltweit 43.000 Fahrzeuge des Elektroautos Porsche Taycan zurückgerufen, da die Software für die Motorsteuerung Probleme bereitete. Dieser Mangel konnte zu einem Ausfall des Elektromotors während der Fahrt führen.
Neben den genannten Sachmängeln wird nicht selten über einen hohen Kühlmittelverlust, überdehnte Steuerketten sowie Überdreher geklagt. Wenngleich Porsche-Fahrer deutlich seltener gebrochene Zwischenwellen bemängeln, taucht dieses Problem insbesondere bei M96 und M97-Motoren auf.
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Ein Sachmangel begründet Ihre so genannten kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche.
Dazu gehören zum einen das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, der zur Folge hat, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, Sie folglich den von Ihnen gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres Porsche zurückerhalten.
Alternativ kann auch Kaufpreis gemindert werden. Darüber hinaus haben Sie Schadensersatzansprüche.
Jedoch müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen oder Ihnen, soweit es sich bei Ihrem Auto um einen Neuwagen handelt, ein neues Fahrzeug zu liefern.
Erst wenn die Bemühungen des Verkäufers zwei Mal scheitern oder er sich von vornherein weigert, nachzubessern, können Sie sich vom Kaufvertrag lösen und Ihr Fahrzeug zurückgeben.
Diese Rechte stehen übrigens auch Leasingnehmern zu. Da der Leasinggeber Ihnen bei Vertragsschluss jegliche Gewährleistungsrechte abtritt, können Sie beispielsweise Ihre Anzahlung sowie Leasingraten beim Händler zurückverlangen.
Liegt ein Sachmangel an Ihrem Porsche vor, so haben Sie zunächst das Recht, Nachbesserung, also eine Reparatur zu verlangen.
Dazu muss der Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Dabei trägt er sämtliche Kosten, die mit der Reparatur zusammenhängen. Mit Ausnahme eines Mietwagens für die Zeit der Nachbesserung ist alles kostenlos.
Alternativ zur Nachbesserung kann bei Neuwagen auch die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt werden, soweit diese nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Ist die Nachbesserung – in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch – gescheitert, hat der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen lassen oder sich von vornherein geweigert, den Mangel zu beseitigen, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Erklären Sie den Rücktritt, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis bzw. Anzahlung und Leasingraten abzüglich Ihrer Nutzungsvorteile gegen Rückgabe des Autos zurückzuerstatten.
Neben Ihrem Rücktrittsrecht haben Sie wahlweise das Recht, den Kaufpreis zu mindern. da das Fahrzeug infolge des Mangels weniger wert ist. Dann können Sie Ihren Porsche behalten und vom Verkäufer den zu viel gezahlten Betrag zurückverlangen.
Im Gegensatz zum Rücktritt kann eine Kaufpreisminderung übrigens auch bei einem unerheblichen Sachmangel erklärt werden.
Des Weiteren können Sie nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz verlangen. Dies ist auch möglich, falls das Fahrzeug bereits weiterveräußert wurde. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall entstanden.
Sie kennen nunmehr die klassischen Probleme, welche bei Porsche Modellen entstehen können.
Bei einem Neukauf oder Leasing:
Hier steht Ihnen meist eine Garantie zur Verfügung, über welche Ihnen kostenfrei geholfen wird. Nicht selten schließen Garantiebedingungen bestimmte Probleme aus. Weigert sich der Porsche Händler sodann bestimmte Mängel auf seine Kosten zu beseitigen, unterstützen wir Sie gerne im Gewährleistungsfall.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf:
Lassen Sie Ihre Ansprüche gegen den Autohändler, beispielsweise auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Schadensersatz gerne von uns prüfen. Auch Leasingnehmer unterstützen wir gerne.
Dabei ist die Erstberatung stets unverbindlich und kostenfrei.
Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner, sind eine unter anderem auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherkanzlei, die eine Vielzahl von Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC Anwalt Patrick Balduin unterstützt sie mit seiner hohen fachlichen Kompetenz und kämpft für Ihr Recht.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Automobilrecht. Kontaktieren Sie uns gerne – auch per Mail.
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