11. September 2023
Kündigung

Kündigung bei Diebels in Issum? Das sind Ihre Rechte

Sie arbeiten bei Diebels in Issum und fürchten um Ihren Job? Ggf. liegt Ihnen schon ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung vor?

Unsere spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Mülheim an der Ruhr stehen Ihnen bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Co. engagiert zur Seite und vertreten Sie notfalls gerne vor dem Arbeitsgericht.

Vor wenigen Tagen gab die Brauerei Diebels bekannt, dass es am Produktionsstandort Issum zu einem größeren Stellenabbau kommen wird. Zahlreiche Beschäftigte stehen nun vor der Frage, wie es für sie weiter geht. Wir klären über die Hintergründe auf und machen deutlich, was Betroffene erwartet und auf was diese jetzt achten müssen.

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Stellenabbau bei Diebels in Issum?

Der Bierkonsum in Deutschland sinkt. Dieser Umstand sowie die allgemeinen Preissteigerungen führen nun zu ersten Konsequenzen bei der Traditionsbrauerei Diebels in Issum.

Das zum Brauereikonzern Anheuser-Busch InBev gehörende Unternehmen informierte die Öffentlichkeit vor wenigen Tagen über eine geplante weitreichende Restrukturierung des Produktionsstandortes in Issum.

Konkret soll laut den Unternehmensangaben ab 2024 die Zahl der sich in Betrieb befindlichen Abfülllinien reduziert werden. Zukünftig soll am Issumer Standort nur noch eine Abfülllinie unterhalten werden.

Die zweite Abfülllinie wird außer Betrieb genommen. 

Etwa die Hälfte der 150-200 Mitarbeiter seien von dem mit den Maßnahmen einhergehenden Stellenabbau betroffen, so ein Sprecher des Unternehmens. Dieser hob gleichzeitig hervor, dass die Restrukturierung notwendig und unaufschiebbar sei. Man sei jedoch bestrebt, möglichst sozialverträgliche Lösungen zu finden.

Unterdessen wurde bereits heftige Kritik von Seiten der Gewerkschaft NGG laut. Diese nahm den Brauereikonzern Anheuser-Busch InBev in den Fokus und sprach diesem jegliches soziales Bewusstsein ab. Zugleich sicherte sie zu, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat der Brauerei das Beste für die Beschäftigen herausholen zu wollen.

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Was erwartet jetzt die Arbeitnehmer von Diebels?

Mit Blick auf die Ankündigungen der Brauerei Diebels stehen die betroffenen Beschäftigten vor der drängenden Frage wie es jetzt weitergeht.

In jedem Fall muss ein großer Teil der Beschäftigen damit rechnen, in der nächsten Zeit eine betriebsbedingte Kündigung zu erhalten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Brauerei den Beschäftigten den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorschlägt und mit einem Abfindungsangebot auf diese zu geht.

Was muss ich als Betroffener jetzt beachten?

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten?

Lassen Sie diese mit Blick auf eine mögliche Unwirksamkeit von unseren erfahrenen Anwälten überprüfen.

Denn auch eine betriebsbedingte Kündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

So hat der Arbeitgeber beispielsweise auch bei einer betriebsbedingten Kündigung, die allgemeinen Kündigungsfristen zu wahren.

Diese kann je nach Dauer der individuellen Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monate betragen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich die anwaltliche Hilfe möglichst schnell holen.

Denn eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Für den Fall, dass Ihnen ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung angeboten wird, sollten Sie sich auf dieses Angebot nicht vorschnell einlassen.

In diesem Fall ist es vielmehr ratsam, die Höhe des Angebots von einem Experten überprüfen zu lassen.

Wir sagen Ihnen, ob das Ihnen vorgelegte Angebot angemessen und fair ist und was Ihnen tatsächlich zusteht.

Gut zu wissen: Die Erstberatung durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Balduin & Partner ist immer kostenlos.

So können Sie risikolos und unverbindlich mit uns in Kontakt treten und die individuellen Erfolgsaussichten eines anwaltlichen Tätigwerdens ermitteln.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
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