Ihr Rechtsanwalt für Elektroautos – Bundesweite Soforthilfe bei Sachmängeln
Sie haben ein Elektroauto geleast oder gekauft und stellen Sachmängel am Fahrzeug fest? Wir als Fachkanzlei setzen mit der Erfahrung aus über 10.000 kaufrechtlichen Fällen Ihre Ansprüche durch.
„Mein Team und ich prüfen alle Optionen für Sie, sobald Ihr E-Auto mangelhaft ist“ verspricht Fachanwalt für Verkehrsrecht Balduin.
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* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gericht abweichend beurteilt werden.
Kaufpreis | 30.000 € |
Kilometerstand bei Kauf | 2.000 km |
Kilometerstand aktuell | 55.000 km |
Erwartete Gesamtaufleistung | 300.000 km |
Nutzungsentschädigung | -4.568 € |
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Die Nachfrage nach Elektroautos stieg in den letzten Jahren stark an. Allein im Jahr 2021 wurden 355.961 Elektroautos neu zugelassen. Auch im Jahr 2022 ist eine große Nachfrage da.
Als Nutzer eines Elektroautos müssen Sie nach unseren Erfahrungen derzeit damit rechnen, dass folgende Sachmängel auftreten können:
Viele Fahrer von E-Autos stellen fest, dass die Batterieleistung und damit die Reichweite ihres Fahrzeugs nicht den Herstellerangaben entsprechen. Damit liegt – entsprechend dem Fall eines zu hohen Kraftstoffverbrauchs bei Verbrennern – ein Sachmangel vor.
Denn der Käufer darf auf das, was der Händler oder Hersteller insbesondere auch in der Werbung angibt, vertrauen. Insbesondere, wenn die angegebene Reichweite um mehr als 10 % überschritten wird, ist von einem erheblichen Mangel auszugehen.
Rechtsanwalt Bartlomiejczyk erklärt zusammen mit dem SWR die Reichweitenproblematik.
Ein weiterer Mangel, der bei nicht wenigen E-Autos auftritt, besteht in einer zu langen Ladedauer.
Zwar kann dies auch an der Belegung der Ladesäulen liegen. Jedoch kommt es vordergründig auf das Batteriemanagement des Fahrzeugs an.
Hält das Elektroauto auch diesbezüglich nicht die Herstellerangaben ein, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor, sodass Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.
Überdies werden auftretende Hard- und Softwareproblemen beklagt. Hersteller rückten in der Vergangenheit in die Schlagzeilen, da Sicherheitsfunktionen mangelhaft waren.
So fielen bei Tesla Warntöne aus, die darauf hinweisen sollten, dass der Fahrer nicht angeschnallt ist. Porsche rief 43.000 E-Autos zurück, weil die Software für die Motorsteuerung fehlerbehaftet war, sodass der Elektromotor während der Fahrt ausfallen konnte. Ein ähnliches Problem zeigte sich beim Ford Mustang Mach-E.
Damit sind die genannten Hersteller aber nicht allein. Vielmehr sind Hard- und Softwareprobleme ein flächendeckendes Phänomen.
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Das autonome Fahren verursacht regelmäßig Fahrfehler bei vielen Elektroautos.
So wiesen Autopilotsysteme sicherheitsrelevante Mängel auf. Beispielsweise ignorierten sie rote Ampeln und Stoppschilder.
Ingenieure konnten bei Testungen den Autopiloten in einem Tesla Model Y starten, wenngleich der Fahrersitz unbesetzt war.
Außerdem wird bei Elektroautos häufig die Leistung der Bremsen gerügt.
Dies liegt insbesondere daran, dass die bei E-Autos weniger beanspruchten Bremsen häufig zu Korrosionsschäden neigen.
Zwar reagierte zumindest ein Hersteller mit dem Angebot von Keramikbremsen und ein weiterer Hersteller mit dem Einbau von Trommel- statt Scheibenbremsen. Jedoch bleibt das branchenweite Problem vorerst bestehen.
Weitere klassische Mängel bei E-Autos
Neben den genannten Sachmängeln gibt es noch eine Reihe weiterer Probleme, die bei Elektroautos gehäuft auftreten.
So wurden neben Mängeln an den Achsaufhängungen und Querlenkern auch defekte Scheinwerfer festgestellt.
Wie lange kann ich meine Rechte durchsetzen?
Im Garantiefall bei Leasing und Kauf können Sie eine kostenfreie Mängelbeseitigung bis zum Ablauf der Garantie fordern – unabhängig davon, wann der Mangel das erste Mal aufgetreten ist.
Kommen Sie mit der Garantie nicht weiter, weil sich der Händler weigert den Mangel kostenfrei zu beheben oder die Reparatur bereits mehrfach gescheitert ist, können Sie Ihre Rechte aus dem gesetzlichen Kaufrecht geltend machen.
Dies auch, wenn Sie das Elektroauto nur leasen.
Bei Neufahrzeugen gilt derzeit eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.
Ihre Übergabe liegt bereits länger zurück?
Wir prüfen für Sie, ob die Verjährung z.B. durch Reparaturversuche oder Verhandlungen gehemmt wurde.
Auch prüfen wir, ob dem Autoverkäufer oder Autohersteller eine arglistige Täuschung vorgeworfen kann.
Dann kann man nämlich die 2-jährige Haftungszeit deutlich verlängert.
Es ist ohne Bedeutung, ob Sie Ihr Auto nur geleast, gekauft oder finanziert haben. Die folgende Rechte stehen Ihnen bei auftretenden Mängeln immer zu. Da Leasinggeber und Autobanken die Gewährleistungsrechte an Sie abgetreten haben, ist Ihr Ansprechpartner zunächst immer der Autoverkäufer / Händler, bei welchem Sie das E-Auto bezogen haben.
Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Leasing oder Kauf
Wir raten jedoch davon ab, eigenmächtig den Autoverkäufer zu kontaktieren, um die nachfolgenden Rechte geltend zu machen. Hierbei kann der Laie bereits viele fatale Fehler begehen.
Zum Beispiel kann nicht sofort der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Es muss zunächst immer geprüft werden, ob eine Mängelbeseitigung möglich und zumutbar ist. Diese sollte immer schriftlich gefordert werden und die bekannten Mängel genau beschreiben.
Hierbei sollte dem Verkäufer eine Nachbesserungsfrist von mindestens 14 Tagen eingeräumt werden. Tun Sie all dies nicht, kann dies dazu führen, dass die Ansprüche nicht durchsetzbar werden.
Fordern Sie daher eine kostenfreie Prüfung durch unsere Fachanwälte ein.
Nachbesserung / Mängelbeseitigung
Liegt ein Sachmangel an Ihrem Elektroauto vor, so haben Sie zunächst das Recht, Nachbesserung, also eine Reparatur zu verlangen.
Dazu muss der Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Dabei trägt er sämtliche Kosten, die mit der Reparatur zusammenhängen. Mit Ausnahme eines Mietwagens für die Zeit der Nachbesserung ist alles kostenlos.
Alternativ zur Nachbesserung kann bei Neuwagen auch die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt werden, soweit diese nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Rückabwicklung des Kaufvertrages
Ist die Nachbesserung – in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch – gescheitert, hat der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen lassen oder sich von vornherein geweigert, den Mangel zu beseitigen, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Erklären Sie den Rücktritt, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis bzw. Anzahlung und Leasingraten abzüglich Ihrer Nutzungsvorteile gegen Rückgabe des Elektroautos zurückzuerstatten. Dabei muss der Mangel jedoch eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten.
Dies könnte beispielsweise bei schwacher Reichweite der Fall sein, wenn der vom Hersteller angegebene Verbrauchswert um mehr als 10 % überschritten wird, wobei ggf. ein altersbedingter Leistungsabfall berücksichtigt werden muss.
Zwar haben die Gerichte diesbezüglich noch nicht eindeutig entschieden. Gleichwohl bestätigt ein Hinweisbeschluss des Landgerichts Aurich im Rahmen eines von uns geführten gerichtlichen Verfahrens die Rechtsansicht unserer auf E-Autos spezialisierten Rechtsanwälte.
Schadensersatz
Des Weiteren können Sie nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz verlangen. Dies ist auch möglich, falls das E-Auto bereits weiterveräußert wurde. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall entstanden.
Kaufpreisminderung
Neben Ihrem Rücktrittsrecht haben Sie wahlweise das Recht, den Kaufpreis zu mindern. da das Fahrzeug infolge des Mangels weniger wert ist. Dann können Sie Ihr Elektroauto behalten und vom Verkäufer den zu viel gezahlten Betrag zurückverlangen.
Im Gegensatz zum Rücktritt kann eine Kaufpreisminderung auch bei einem unerheblichen Sachmangel erklärt werden.
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In unserer Übersicht haben wir aufgelistet, welche Hersteller einen elektrischen Antrieb anbieten und bei welchen Herstellern erfahrungsgemäß Sachmängel auftreten können:
Erfolgsaussichten eines Garantie – oder Gewährleistungsfall
Wir prüfen für Sie mit unserer Erfahrung aus über 10.000 Autokauffällen, ob Ihr Fahrzeug mangelhaft ist und welche Optionen für Sie die besten sind.
Die durch uns erwirkte und bekannte Rechtsprechung ist für Autokäufer oft sehr günstig.
Bei den angesprochenen Abweichungen zur Reichweite oder Ladezeit stellen wir bereits fest, dass Gerichte auf bereits ergangene Urteile des Bundesgerichtshofs zurückgreifen und sehr gute Erfolgsaussichten z.B. für die Rückabwicklung eines Leasing – oder Kaufvertrages bescheinigen.
Die erste Kontaktaufnahme, die Schilderung Ihres Anliegens und die rechtliche Prüfung, welche Rechte Ihnen zustehen können, sind bei uns völlig kostenfrei – garantiert.
Erst wenn wir Ihre Rechte außergerichtlich gegenüber dem Autoverkäufer geltend machen oder notfalls gerichtlich durchsetzen müssen, entstehen Kosten, über welche Sie jedoch im Vorfeld aufgeklärt werden.
Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir rechtliche Schritte einleiten.
Ein Kostenrisiko haben Sie aufgrund der nachfolgenden Optionen jedoch nicht:
Durchsetzung Ihrer Rechte mit einer Rechtsschutzversicherung
Sie waren zum Zeitpunkt des Kaufs oder Leasings verkehrsrechtsschutzversichert? Dann tragen Sie keine Kosten für das gesamte Vorgehen. Gerne holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Durchsetzung Ihrer Rechte mit einem Prozesskostenfinanzierer
Sofern Ihr Anliegen erfolgsversprechend ist, fragen wir gerne bei einem Prozesskostenfinanzierer an, ob das Vorgehen finanziert werden kann. Im Erfolgsfall wird eine Erfolgsbeteiligung fällig. Anderenfalls tragen wir sämtliche Kosten für Sie.
Empfehlung vom Experten für Elektroautos
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Elektroautos bereits mangelhaft ist oder stellen bereits Sachmängel fest?
Bevor Sie Gespräche mit dem Händler führen und niemand sich an das gesagte Wort erinnern kann, kontaktieren Sie uns kostenfrei, um professionell alle rechtlichen Optionen prüfen zu lassen.
Stellen Sie an Ihrem E-Auto Mängel wie etwa eine geringe Reichweite oder lange Ladedauer fest, sollten Sie sich schriftlich an den Händler wenden und deren Beseitigung binnen 14 Tagen fordern. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Fahrzeugübergabe, besteht zu Ihren Gunsten eine gesetzliche Vermutung, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt. Idealerweise dokumentieren Sie die Mängel und schalten einen kompetenten Anwalt für E-Autos ein, der Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler durchsetzt.
Ist die Nacherfüllung gescheitert, was grundsätzlich nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch des Händlers der Fall ist, können Sie mit Rücktritt, Minderung und Schadensersatz weitere Gewährleistungsrechte geltend machen. Im Falle des Rücktritts können Sie Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des E-Autos unter Anrechnung der Nutzungsvorteile verlangen. Alternativ können Sie den Kaufpreis mindern. Sind Ihnen infolge der Mängel am Elektroauto Schäden entstanden, haben Sie Schadensersatzansprüche.
Sie können sich durch Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung von diesem lösen, wenn der Händler Ihnen den Mangel vorsätzlich verschwiegen hat. In diesem Fall können Sie den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen und/oder Schadensersatz geltend machen. Eine arglistige Täuschung liegt auch vor, wenn der Händler wider besseren Wissens Angaben „ins Blaue hinein“ macht. Die Anfechtung aufgrund von arglistiger Täuschung ist selbst dann möglich, wenn die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte bereits verjährt sind.
Ein kompetenter Anwalt für E-Autos kann Ihnen weiterhelfen, indem er Ihre Gewährleistungsrechte beim Händler geltend macht sowie ggf. gerichtlich durchsetzt. Vor allem, wenn der Händler es vehement unterlässt, den Mangel zu beseitigen oder den Kaufpreis zu erstatten, verhilft Ihnen ein E-Auto-Anwalt zu Ihrem Recht. Ferner vermeiden Sie durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, Fehler bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu begehen.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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