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Befristetes Arbeitsverhältnis mit Profifußballer zulässig
Ein Fußballverein der ersten Bundesliga – hier der FSV Mainz – darf Verträge mit Lizenzspielern weiterhin befristen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17.02.2016 im Rechtsstreit um den Mainzer Ex-Keeper Heinz Müller entschieden und damit der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Mainz widersprochen.