31. Mai 2022
Anwalt Vallourec Werksschließung

Vallourec schließt in Mülheim und Düsseldorf – Hilfe bei Kündigung und Sozialplan

Vallourec plant eine Schließung seiner Werke in Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf.

Sie arbeiten bei Vallourec und sind jetzt verunsichert? Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer Betriebsschließung? Wir klären auf und prüfen Ihren Aufhebungsvertrag oder Ihre Kündigung.

Vorweg eine gute Nachricht:

Betriebsbedingte Kündigungen sind oft angreifbar. Auch sind Abfindungsangebote im Rahmen von Aufhebungsverträgen meist zu niedrig kalkuliert. Wenden Sie sich an unsere Arbeitsrechtskanzlei, wir beraten Sie kompetent und helfen Ihnen“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick Balduin aus Mülheim.

Das Wichtigste zu den Vallourec Werkschließungen:

  • Vallourec schließt seine Werke in Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf
  • Die Produktion an beiden Standorten wird Ende 2023 eingestellt. 2.400 Beschäftigte sind betroffen
  • Der Vallourec Vorstand begründet diese Entscheidung mit zu hohen Verlusten. Der Verkauf der Werke sei gescheitert und alternative Konzepte zur Weiterführung seien ökonomisch nicht tragfähig.
  • Die IG Metall bezweifelt die Begründung des Managements und will um die Arbeitsplätze kämpfen
  • Die Politik reagierte betroffen. Der NRW Wirtschaftsminister begrüßt die vonseiten des Konzerns angestrebten Gespräche über einen Sozialplan
  • Gewerkschaftsmitglieder fordern unter anderem Zahlung von Abfindungen
  • Eine Betriebsschließung ist ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung
  • Jedoch ist nicht jede Kündigung bei einer Werkschließung prinzipiell rechtmäßig. Insbesondere müssen Kündigungsfristen beachtet werden
  • Ferner sind Abfindungsangebote der Arbeitgeber im Rahmen von Aufhebungsverträgen oftmals zu niedrig angesetzt
  • Profitieren auch Sie von unserer Expertise im Arbeitsrecht. Die erste Prüfung Ihres Falls ist stets kostenlos
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Vallourec Werkschließungen in Mülheim und Düsseldorf

Der französische Stahlrohr Hersteller Vallourec schließt seine Werke in Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf. Ende des Jahres 2023 wird die Produktion an den beiden Standorten eingestellt. Von den Werkschließungen sind 2.400 Beschäftigte betroffen.

Dies verkündete der Vorstand vor wenigen Tagen und begründete seine Entscheidung mit zu hohen Verlusten. So verzeichne gesamte Branche sinkende Margen. Außerdem wirkten sich die Corona-Krise sowie der Krieg in der Ukraine nachteilig auf das Geschäft aus.

Zuvor wurde erfolglos versucht, die traditionsreichen Werke zu verkaufen, die früher zur Mannesmannröhren-Werke AG gehörten. Zwar lagen Kaufangebote vor, diese seien nach Ansicht des Managements jedoch enttäuschend gewesen.

Ferner seien dem Vorstand zufolge alternative Konzepte zur Weiterführung der Betriebe als ökonomisch nicht tragfähig zu bewerten. Nunmehr sollen keine Rohre für den Maschinenbau mehr produziert werden. Demgegenüber wird beabsichtigt, die Produktion von Rohren für Öl- und Gasfelder nach Brasilien zu verlagern.

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Reaktionen zu Vallourec Schließungen

Um ihre Entscheidung gegenüber den Arbeitnehmern zu erklären, reisten Vorstandsmitglieder nach Düsseldorf und trafen dort auf enttäuschte Arbeitnehmer, die mit einem Pfeifkonzert reagierten.

Die Belegschaft, die lange Zeit um ihre Arbeitsplätze bangte und gar nach Paris zog, um vor der Firmenzentrale zu demonstrieren, ist enttäuscht. Die IG Metall kündigte an, um die Arbeitsplätze zu kämpfen.

Die Gewerkschaft könne die Begründung des Vallourec Vorstands nicht verstehen, zumal ihrer Ansicht nach gerade Pipeline-Rohe vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme bezüglich der Energieversorgung gefragt seien.

Auch die Politik reagierte betroffen. So erklärte der Mülheimer Oberbürgermeister seine Anteilnahme sowie, sich mit den Amtskollegen in der Landeshauptstadt in Verbindung setzen zu wollen. Düsseldorfs Oberbürgermeister forderte Unterstützung vom Bundeswirtschaftsminister.

Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Pinkwart erklärte gegenüber den Arbeitnehmern die Unterstützung durch die Landesregierung. Zugleich begrüßte er die vonseiten des Konzerns angestrebten Gespräche über einen Sozialplan.

Vallourec Sozialplan

Vallourec kündigte bereits an, Gespräche mit der Belegschaft über einen angemessenen Ausgleich der Interessen führen und einen Sozialplan aufstellen zu wollen. Gewerkschaftsmitglieder fordern eine bestmögliche Abfederung sozialer Härten, insbesondere durch Zahlung von Abfindungen.

Ob die Ihnen angebotene Abfindung angemessen und fair ist, können Sie über eine kostenlose Prüfung bei uns erfahren.

Rechte der Vallourec Beschäftigen bei einer Schließung

Eine Betriebsschließung ist ein Grund für eine so genannte betriebsbedingte Kündigung. Diese Begründung reicht als dringendes betriebliches Erfordernis auch aus, sofern nicht nur eine vorübergehende Schließung vorliegt.

Zudem wird im Fall einer Werkschließung in der Regel eine Abfindung gezahlt werden, sofern ein Betriebsrat besteht.

Zuvor muss jedoch mit dem Betriebsrat über einen Interessensausgleich verhandelt werden. Dabei muss zumindest versucht werden einen Konsens zu finden. Es besteht aber keine Verpflichtung zu einer Einigung.

Viele betriebsbedingte Kündigung sind rechtswidrig, zumal den jeweiligen Arbeitnehmern erst dann gekündigt werden darf, wenn die Kündigungsfrist mit dem Datum der Betriebsschließung zusammenfällt.

Gleichwohl entlassen Unternehmen Arbeitnehmer angesichts einer Werkschließung oftmals bereits vorher, sodass die scheinbar betriebsbedingte Kündigung erfolgreich angegriffen werden kann.

Zu beachten ist dabei: Je länger die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten, desto länger sind auch die Kündigungsfristen im Falle einer Werkschließung.

Beispielsweise beträgt diese bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Wochen, ab 10 Jahren 4 Monate und ab 20 Jahren 7 Monate. Dazwischen existieren weitere Stufen.

Außerdem muss der Arbeitgeber in jedem Fall den Sonderkündigungsschutz bestimmter Gruppen wie von schwangeren Arbeitnehmerinnen oder schwerbehinderten Arbeitnehmern beachten.

Ferner kann es sein, dass Arbeitnehmern angesichts einer Betriebsschließung bereits im Vorfeld Aufhebungsverträge angeboten werden. Diese vereinbaren in der Regel die Zahlung einer Abfindung.

Jedoch ist Beschäftigten zu raten, sich nicht vorschnell auf derartige Angebote zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzulassen, zumal es schwierig ist, einen Aufhebungsvertrag im Nachhinein aufzuheben, und die Gefahr besteht, dass die Abfindung zu niedrig angesetzt ist.

Profitieren Sie von unserer Expertise im Arbeitsrecht. Unsere Erstberatung ist stets kostenlos.

Was tun nach Erhalt eines Aufhebungsvertrages oder einer Kündigung?

Vallourec Beschäftigte werden voraussichtlich in absehbarer Zeit mit Aufhebungsverträgen oder Kündigungen konfrontiert werden. Nun gilt es, die Gespräche über einen Interessenausgleich zwischen Unternehmen und Belegschaft sowie über den Sozialplan abzuwarten.

Falls Vallourec seinen Beschäftigten bereits vor Produktionsende kündigen wird oder ihnen persönlich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung vorgelegt wird, ist ihnen wie jedem anderen Arbeitnehmer zu empfehlen, sich anwaltlich beraten und helfen zu lassen.

Denn wie oben dargelegt, ist auch im Falle einer Betriebsschließung nicht jede Kündigung wirksam. Außerdem sind einseitige Abfindungsangebote vonseiten des Arbeitgebers häufig zu niedrig angesetzt.

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags aufgrund einer Werkschließung prüft ein kompetenter Rechtsanwalt diese und kämpft dafür, dass Ihre Rechte und Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden.

Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Mülheim hilft

Wurde Ihnen aufgrund einer Betriebsschließung gekündigt? Haben Sie einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungsvereinbarung erhalten?

Dann lassen Sie Ihre Möglichkeiten von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht prüfen, um das für Sie optimalste Ergebnis zu erzielen.

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei, die in Mülheim an der Ruhr sitzt. Betroffene Arbeitnehmer von Vallourec vertreten wir persönlich vor dem Arbeitsgericht Oberhausen sowie in Düsseldorf.

Wir verfügen insbesondere hinsichtlich des Kündigungsschutzrechts über eine langjährige, fundierte Erfahrung.

Die ausgewiesene Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns. Profitieren auch Sie von unserer hohen Expertise im Arbeitsrecht.

Bei uns ist die Erstberatung stets unverbindlich und kostenlos.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls – gerne per Mail.

Patrick Balduin

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