8. Juni 2022
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Unfall mit Wohnmobil – was steht mir zu? | Anwalt hilft bei Abwicklung

Sie wurden mit Ihrem Wohnmobil unverschuldet in einen Unfall verwickelt und fragen sich nun, was Ihnen zusteht? Was ist bei einem Unfall im Ausland zu beachten?

Wir führen für Sie die komplette Unfallabwicklung möglichst zügig durch, natürlich auch, wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil einen Unfall im Ausland hatten“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Das Wichtigste zur Unfallabwicklung bei Wohnmobilen:

  • Nach einem Unfall mit Ihrem Wohnmobil haben Sie Anspruch auf Ersatz der Schäden am Wohnmobil und der darin befindlichen Sachen.
  • Auch haben Sie Anspruch auf Ersatz von Heilbehandlungskosten, die Ihnen selbst entstehen.
  • Zudem können Sie Schmerzensgeld als Kompensation für Einbußen der Lebensqualität verlangen.
  • Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit können Sie Verdienstausfall verlangen, sobald der Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach sechs Wochen erloschen ist
  • Ferner haben Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen, falls Sie zum Beispiel nach einem Unfall im Ausland darauf angewiesen sind.
  • Zudem ist eine Nutzungsausfallentschädigung denkbar, wenn Sie Ihr Wohnmobil alltäglich nutzen.
  • Ereignet sich der Unfall im Ausland, so gilt für die Abwicklung normalerweise das ausländische Recht.
  • Bei einem Unfall im Ausland wird über einen in Deutschland ansässigen Schadensregulierer mit der ausländischen gegnerischen Versicherung abgewickelt.
  • Im Normalfall dauert eine Unfallabwicklung mit ausländischem Verursacher etwa drei bis sechs Monate. Insbesondere bei strittigen oder komplexen Unfällen sowie bei Unfällen im Ausland kann es auch noch länger dauern.
  • Nach einem Unfall sollten Sie sich an einen Verkehrsanwalt werden, um Ihre Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen. Bei uns ist die erste Einschätzung Ihres Falls stets kostenlos.
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Ersatz für Schäden am Wohnmobil

Zunächst haben Sie Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden an Ihrem Wohnmobil. So können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen und die entstanden Reparaturkosten beim Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen.

Sie müssen Ihr Wohnmobil jedoch nicht zwingend gegen Rechnung reparieren lassen. Sie können der gegnerischen Versicherung auch einfach die fiktiven Reparaturkosten in Rechnung stellen – dann allerdings ohne Mehrwertsteuer.

Allerdings kann diesbezüglich eine Ausnahme gegeben sein, wenn der Unfall sich im Ausland ereignet und das ausländische Recht vorsieht, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer zu erstatten sind.

Die fiktiven Kosten werden am besten durch ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten eines Kfz-Sachverständigen berechnet und dargelegt. Die Gebühren für ein solches Gutachten können Sie bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei einem Teilverschulden werden die Gutachterkosten aufgeteilt. Allerdings kann auch hier nach ausländischem Recht etwas Anderes gelten.

Im Falle eines Totalschadens an Ihrem Camper haben Sie Anspruch auf Zahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Schadensersatz für Sachen im Camper?

Kommen bei dem Unfall auch im Wohnmobil befindliche Sachen wie Haushaltsgegenstände oder Laptops zu Schaden, können Sie auch diese Schäden grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt verlangen, jedenfalls soweit Ihnen kein eigenes (Mit-)Verschulden hinsichtlich dieser Schäden vorzuwerfen ist.

Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einer Camper?

Das Schmerzensgeld soll die immateriellen Schäden kompensieren, die durch körperliche und seelische Leiden infolge des Unfalls entstehen und Ihre Lebensqualität beeinträchtigen.

Falls Sie oder andere Personen derartige Leiden etwa infolge von unfallbedingten physischen oder psychischen Verletzungen erlitten haben, sollten diese sich schnellstmöglich von einem Arzt behandeln lassen, der die Verletzungen im Rahmen seiner Diagnose festhält.

Die Höhe des Schmerzensgeldes im konkreten Einzelfall lässt sich oftmals nur schwer bestimmen, obwohl es Schmerzensgeldtabellen gibt. Dem Laien passieren dabei häufig unbemerkt Fehler, sodass er das Risiko eingeht, zu wenig Schmerzensgeld zu verlangen.

Vorsicht: Sie sollten Vergleichsangebote der gegnerischen Versicherung nicht vorschnell akzeptieren.

Denn oftmals bietet diese zu niedrige, pauschale Summen an, um Schmerzensgeldansprüche schnell und kostengünstig zum Erlöschen zu bringen.

Lassen Sie derartige Angebote lieber von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Dieser beziffert Ihren Anspruch sorgfältig und genau. Profitieren Sie von unserer Expertise im Verkehrsrecht – die Ersteischätzung ist stets kostenlos.

Verdienstausfall für Wohnmobilunfall

Nachdem Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitnehmer nach 6 Wochen erloschen ist, springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen ein so genanntes Verletztengeld. Doch dieses ist meistens nicht hoch genug, um den tatsächlichen Verdienstausfall zu kompensieren.

Daher können Sie die Differenz zwischen Verletztengeld und fiktivem Einkommen als Verdienstausfallschaden geltend machen. Dies gilt sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige.

Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung

Falls Sie auf einen Mietwagen angewiesen sind, etwa, weil Sie mit Ihrem Wohnmobil im Ausland einen Unfall hatten und dieses dort verbleiben muss, können Sie einen solchen in Anspruch nehmen und die Kosten von der gegnerischen Versicherung zurückverlangen.

Alternativ können Sie auch im Falle von Wohnmobilen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, auch wenn dies in der Regel nicht naheliegt, da die Rechtsprechung in Deutschland diesbezüglich eine „fühlbare Nutzungsentbehrung“ verlangt (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2008, Az. VI ZR 248/07).

Gleichwohl können Wohnmobilfahrer, die Ihren Camper für den alltäglichen Gebrauch nutzen, eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Eine solche Entscheidung fällten etwa das Oberlandesgericht Celle (Urt. v. 08.01.2004, Az. 14 U 100/03) sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 28.08.2000, Az. 1 U 157/99).

Empfehlung vom Camperanwalt

Häufig werden Sie nach einem Unfall von der gegnerischen Versicherung kontaktiert, die Ihnen eine schnelle und vollumfängliche Unfallabwicklung verspricht.

Jedoch sollten Sie darauf nicht eingehen, da die Versicherung lediglich ihre eigenen Interessen verfolgt und Sie das Risiko eingehen, dass ein wesentlicher Teil Ihrer Ansprüche nicht reguliert wird.

Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der die Unfallabwicklung übernimmt und Ihre Ansprüche durchsetzt. Dies gilt insbesondere bei Unfällen mit Wohnmobilen im Ausland, die dem Laien die Unfallabwicklung wesentlich erschweren können.

Wir leisten für Sie:

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz von Sach- und Personenschäden sowie Schmerzensgeld
  • Ermittlung der Versicherungsdaten des Unfallgegners und Schriftwechsel
  • Korrespondenz mit Ärzten
  • Korrespondenz mit Kfz-Sachverständigen
  • Schriftwechsel mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Auswertung der Ermittlungsakten
  • auch Abwicklung von Unfällen mit LKW, Wohnwagen und Wohnmobil
  • Unfallabwicklung bei Unfällen im Ausland

Kontaktieren Sie uns gerne – auch per Mail – für eine fachgerechte Abwicklung sämtlicher Verkehrsunfälle – auch solcher mit Ihrem Wohnmobil im In- und Ausland.

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