3. November 2022
Bußgeldbescheid Blitzer Anwalt

Über 70 km/h zu schnell außerorts? Was droht? – Verkehrsanwalt klärt auf

Sie wurden außerorts mit über 70 km/h zu schnell geblitzt? Das droht, wenn man keinen Einspruch einlegt:

  • Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts von über 70 km/h ist ein Bußgeld in Höhe von 700 € fällig
  • Überdies kommen 2 Punkte in Flensburg sowie 3 Monate Fahrverbot dazu
  • Bei Vorsatz kann das Bußgeld sogar verdoppelt werden
  • Vorsatz wird grundsätzlich vermutet, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit um das Doppelte überschreitet
  • Auch bei Wiederholung sind verschärfte Sanktionen möglich
  • Bei Geschwindigkeitsmessungen kommt es nachweislich häufig zu Mess- oder Verfahrensfehlern, die das verhängte Bußgeld anfechtbar machen
  • Sie müssen innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten – sonst kann dieser nicht mehr angefochten werden
  • Wenden Sie an unsere Verkehrsanwälte zwecks kostenloser Prüfung Ihres Bußgeldbescheids

Die Prüfung Ihres Bußgeldbescheids ist bei uns stets kostenlos“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin von der bundesweit tätigen Verkehrsrechtskanzlei Balduin & Partner.

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Über 70 km/h außerorts zu schnell gefahren – welche Strafe?

Wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz von 3 km/h außerorts um über 70 km/h überschritten haben, wird ein Bußgeld in Höhe von 700 € fällig.

Darüber hinaus erhalten Sie 2 Punkte in Flensburg sowie 3 Monate Fahrverbot.

Jedoch ist es möglich, dass die Strafen im Einzelfall härter ausfallen. So wird insbesondere ein höheres Bußgeld verhängt, wenn der Verkehrsverstoß vorsätzlich, also willentlich oder wissentlich begangen wurde.

In diesem Fall kann das Bußgeld verdoppelt werden und würde dann 1.400 € betragen.

Wenn man doppelt so schnell fährt wie die Geschwindigkeitsbegrenzung es zulässt, wird auch ohne andere Anhaltspunkte grundsätzlich von einem Vorsatz des Fahrers ausgegangen.

Außerdem kann die Geschwindigkeitsüberschreitung bei Beharrlichkeit, also bei Wiederholung, härter sanktioniert werden. Dies gilt auch im Falle einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, etwa durch eine gefährliche Fahrweise.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Was kann ich gegen das Bußgeld, die Punkte in Flensburg und das Fahrverbot tun?

Nicht alle Vorwürfe einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind rechtens und halten einer intensiven Nachprüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt stand.

Denn oftmals kommt es bei Geschwindigkeitsmessungen zu formalen oder technischen Fehlern, sodass sich Möglichkeiten ergeben, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote zu verhindern.

Mess- oder Verfahrensfehler, die zu einer Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung führen, kommen häufig vor. Experten gehen davon aus, dass 30 % der Messungen falsch sind und weitere 30 % Verfahrensfehlern unterliegen!

Häufig können Autofahrer mit Hilfe eines kompetenten Fachanwalts für Verkehrsrecht Möglichkeiten finden, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote zu umgehen.

Dies ist dies nicht zuletzt dann von hoher Bedeutung, wenn diese beruflich oder familiär auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Kostenlose Prüfung vom Verkehrsanwalt

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten, lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten am besten von einem kompetenten Fachanwalt prüfen. Dann haben Sie Chancen auf für Sie optimale Ergebnisse.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch eingelegt haben. Ansonsten kann dieser nicht mehr angegriffen werden.

Wir untersuchen Ihren individuellen Fall, überprüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und setzen Ihre Rechte gegenüber der Behörde sowie gerichtlich durch – bundesweit.

Profitieren auch Sie von unserer hohen Expertise. Die ausgewiesene Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für unsere Verkehrsrechtskanzlei.

Für die kostenlose Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Mitteilung, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist
  • Weiterhin benötigen wir Ihre Kontaktdaten, insbesondere eine Telefonnummer

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