Vorweg die gute Nachricht: Die gesamte Unfallabwicklung & Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht ist für Sie kostenfrei! Wir kümmern uns um alles. Bundesweit.
Die Kernpunkte:
Für betroffene Autofahrer ist es allem voran wichtig, dass der Schaden am Unfallfahrzeug behoben wird.
Diesbezüglich wird grundsätzlich zwischen Reparatur- und Totalschäden unterschieden.
Im Falle von Reparaturschäden können Sie zum einen eine Werkstatt aufsuchen, welche Ihr Fahrzeug repariert und Ihnen nach erfolgter Reparatur eine Rechnung ausstellt.
Die Werkstatt sollte sich dabei möglichst in der Nähe ihres Wohnortes befinden. Die entstehenden Reparaturkosten fordern Sie sodann von der gegnerischen Versicherung ein.
Jedoch steht es Ihnen frei, ob Sie den Schaden beheben lassen oder nicht.
Zum anderen können Sie nämlich die „fiktive Abrechnung“ wählen. Dabei werden die fiktiven Kosten, die im Falle einer Reparatur anfallen würden, von der Werkstatt oder einem Kfz-Sachverständigen berechnet, die Sie dann bei der gegnerischen Versicherung zur Auszahlung verlangen können.
Allerdings wird die Mehrwertsteuer dabei nicht berücksichtigt, da Sie ja tatsächlich nicht anfiel. Sollten Sie sich im Nachgang aber doch für eine Reparatur entscheiden, können Sie diese auch nachträglich verlangen.
Liegt ein Totalschaden vor, so bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausgezahlt.
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Bei Verkehrsunfällen kommt es nicht selten zu körperlichen oder psychischen Verletzungen der betroffenen Personen.
Sind Sie verletzt, zögern Sie nicht. Lassen Sie sich umgehend von einem Arzt behandeln. Dieser hält Ihre Verletzungen im Rahmen seiner Diagnose schriftlich fest.
Dies ist für die spätere Durchsetzung von etwaigen Behandlungskosten sowie Schmerzensgeldansprüchen, die die immateriellen Schäden in Form von Einbußen der Lebensqualität kompensieren sollen, äußerst wichtig, um zu beweisen, dass der behauptete Anspruch tatsächlich begründet ist.
Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich oftmals schwer bestimmen. Die Bezifferung sollte daher stets einem kompetenten Fachanwalt anvertraut werden.
Bei der Berechnung des Anspruchs sind so genannte Schmerzensgeldtabellen behilflich.
Dabei handelt es sich um tabellarische Auflistungen von Urteilen zu Schmerzensgeldansprüchen, anhand derer man sich bei der Kalkulation orientiert.
Anwalt rät: Nicht vorschnell Vergleichsangebote akzeptieren!
Die Versicherung des Unfallverursachers bietet dem Geschädigten oft eine pauschale Summe an, um Schmerzensgeldansprüche schnell und kostengünstig zu erledigen. Lassen Sie dieses Angebot von einem Fachanwalt prüfen. Oft sind diese Angebote viel zu niedrig.
Sind Sie aufgrund des Unfalls für eine längere Zeit arbeitsunfähig und somit krankgeschrieben, so entsteht auch ein Anspruch auf den dadurch entstandenen Verdienstausfall gegen die gegnerische Versicherung.
Wichtig zu beachten ist hierbei, dass der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen nach dem Unfallereignis Lohnfortzahlung leisten muss.
Deutlicher komplexer wird es bei Selbständigen. Dort muss eine Minderung des Gewinns konkret ermittelt und nachgewiesen werden.
Das reparaturbedürftige Fahrzeug steht Ihnen für einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung.
Daher können Sie sich entweder für einen Mietwagen entscheiden oder eine Nutzungsausfallentschädigung fordern.
Die Mietwagenkosten können von der gegnerischen Versicherung verlangt werden.
Daher sollten Sie sich auch hier die Rechnung aushändigen lassen.
Entscheiden Sie sich gegen einen Mietwagen, so kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Preisklasse Ihres Fahrzeuges.
Eine schnelle Unfallabwicklung ist für alle Beteiligten wünschenswert, jedoch oftmals nicht der Fall.
Das Gesetz schreibt für die Dauer der Schadensregulierung keine Frist vor.
Im Normalfall ist die Abwicklung in vier bis sechs Wochen erledigt.
Allerdings kommt es nicht selten vor, dass sie mehr Zeit in Anspruch nimmt, zumal die Dauer von der Komplexität des Unfalls abhängig ist.
Überdies sind die Kfz-Versicherungen oftmals stark ausgelastet. Auch eine absichtliche Verzögerung ist keine Seltenheit. Ist dies in Ihrem Fall gegeben, so sollte auch hier anwaltliche Hilfe herangezogen werden.
Letztlich kommt auch eine Klage gegen die Versicherung in Betracht.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auf Augenhöhe mit den spezialisierten Sachbearbeitern der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrespondieren und Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Wenden Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls daher gerne an unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte. Unsere ausgewiesene Expertise, die schnelle Bearbeitung jedes Falls und die hohe Zufriedenheit unserer Mandanten sprechen für uns.
Nach dem Unfall sollten Sie stets Fotos von der Unfallstelle sowie den Fahrzeugschäden anfertigen und zunächst ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen einholen.
Tragen Sie keine Schuld an dem Unfall, so ist die Beauftragung des Gutachtens kostenlos, denn hierfür muss die gegnerische Versicherung ebenfalls aufkommen.
Bei einem Teilverschulden werden die Gutachterkosten aufgeteilt.
Zudem sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.
Sind Sie der Geschädigte und tragen kein Verschulden, so ist die anwaltliche Tätigkeit für Sie stets kostenlos.
Die Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall zur Übernahme der anfallenden Gebühren verpflichtet. Aus diesem Grund besteht für Sie kein Kostenrisiko.
Warum zum Fachanwalt für Verkehrsrecht?
In den meisten Fällen ist es so, dass Sie nach einem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung kontaktiert werden.
Es wird eine vollumfängliche Unfallabwicklung garantiert, sodass Sie scheinbar sich um nichts kümmern müssten.
Versicherungen verfolgen allerdings ihre eigenen Interessen, weshalb sie versuchen, die Höhe der Auszahlungssumme so niedrig wie möglich zu halten.
Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, damit die Prüfung sämtlicher Ihrer Ansprüche in voller Höhe sichergestellt werden kann.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen nach einem Verkehrsunfall einen vollumfänglichen Service. Wir nehmen Ihnen möglichst viel Arbeit ab und Sie können sicher sein, dass alle Ansprüche durchgesetzt werden.
Die Abwicklung übernehmen wir für sämtliche Fahrzeuge, somit gerne auch für LKW, Wohnmobile oder Wohnwagen.
Auch Verkehrsunfälle mit internationalem Bezug bearbeiten wir gerne für Sie, sei es, dass sich der Unfall im Ausland ereignet hat oder aber im Inland, mit einem Kfz mit ausländischem Kennzeichen.
Wir, die Verkehrsrechtsanwälte von Balduin & Partner haben eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung. Wir haben bereits über 10.000 Verkehrsunfälle abgewickelt.
Wir leisten für Sie:
Kontaktieren Sie uns gerne für die fachgerechte Abwicklung sämtlicher Verkehrsunfälle – gerne auch telefonisch oder per Mail.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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