29. November 2021
Audi Sammelklage Anwalt Musterklage Erfahrung

Sammelklage gegen Audi | ADAC Anwalt berät zur Musterfeststellungsklage

Im Dieselskandal kommt es nach den ersten Musterfeststellungsklagen gegen Volkswagen und Daimler zu einer weiteren Sammelklage, diesmal gegen die Audi AG aufgrund von manipulierten Dieselmotoren bei Audi, Volkswagen und Porsche. Davon umfasst sind zigtausende Fahrzeuge mit V-TDI-Motor ab 3.0 Liter Hubraum.

„Geschädigte Diesel-Fahrer der betroffenen VW-, Audi- und Porsche-Modelle haben nun gute Aussichten auf die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller. Darüber hinaus hemmt die Anmeldung zur Sammelklage eine mögliche Verjährung der Ansprüche“, erklärt ADAC Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Setzen Sie Ihre Ansprüche im Rahmen des Abgasskandals gegen die Hersteller mit unserer Hilfe durch. Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei und setzen Ihre Rechte gerichtlich sowie außergerichtlich durch.

Wir melden Ihre Ansprüche als geschädigter VW-, Audi oder Porsche-Fahrer ab sofort zur Sammelklage gegen die Audi AG an.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Prüfung Ihres Falls.

Die Kernpunkte:

  • Es kommt zu einer weiteren Sammelklage gegen die Audi AG aufgrund manipulierter Dieselmotoren in VW-, Audi- und Porsche-Modellen
  • Betroffen sind die V-TDI-Motoren ab 3.0 Liter Hubraum (EA896, EA897 und EA898)
  • Gute Aussichten auf Schadensersatz für betroffene Diesel-Fahrer
  • Die Sammelklage ist ohne Kostenrisiko möglich
  • Kostenfreie Anmeldung ab sofort über uns

Wer kann an der Audi Sammelklage teilnehmen?

Die Sammelklage dient unter anderem der Sicherung möglicher Schadensersatzansprüche geschädigter Diesel-Fahrer.

An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können die zigtausenden Fahrer der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufenen VW-, Audi- und Porsche-Modelle mit den V-TDI-Motoren EA896, EA897 und EA898.

Betroffen sind demnach folgende Diesel-Modelle mit 3.0 bis 4.2 Liter Hubraum der Baujahre 2008 bis 2018:

  • Volkswagen Touareg
  • Audi A4, A5, A6, A7 und A8 sowie Q5, SQ5 und Q7
  • Porsche Cayenne, Macan und Panamera

Betroffene Diesel-Fahrer dürfen jedoch bei Kauf des Fahrzeugs nicht von dem Rückruf bzw. der Manipulation der jeweiligen Modelle gewusst haben. Außerdem darf das im Rahmen des Rückrufs angebotene Software-Update nicht installiert worden sein. Dass das Auto gegebenenfalls schon weiterverkauft wurde, schadet nicht.

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Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Was kostet die Teilnahme an der Audi Musterklage?

Die Teilnahme an der Sammelklage kostet Sie nichts.

Die Kosten werden von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen.

Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein. Unterliegen die Kläger im gerichtlichen Verfahren, entstehen nichtsdestotrotz keine Kosten für Sie.

Das macht die Musterfeststellungsklage im Vergleich zur eigenen, so genannten Individualklage attraktiv.

Wie läuft die Audi Sammelklage ab?

Liegen bei dem betreffenden Diesel-Fahrer sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sammelklage vor, so kann er seine Ansprüche im Rahmen der Musterfeststellungsklage ohne Kostenrisiko anmelden.

Sodann kommt es zum gerichtlichen Verfahren, an dessen Ende ein Urteil gefällt oder ein Vergleich geschlossen wird.

Ist die Sammelklage am Ende erfolglos, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.

  1. a) Voraussetzungen

Um an der Sammelklage gegen die Audi AG teilzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie sind im Besitz eines der oben genannten Diesel-Modelle der Marken VW, Audi und Porsche mit einem der manipulierten Motoren
  • Hinsichtlich des Fahrzeugs liegt ein Rückruf seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes vor
  • Sie dürfen zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht von dem Rückruf bzw. der Manipulation des jeweiligen Modells gewusst haben
  • Das angebotene Software-Update wurde nicht installiert
  • Hinweis: Es stellt kein Problem oder Hindernis dar, wenn Sie den Wagen schon weiterverkauft haben
  1. b) Anmeldung

Liegen die Voraussetzungen in Ihrem Fall vor, so können Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage anmelden.

Dazu müssen Sie sich zwar nicht anwaltlich vertreten lassen. Jedoch übernehmen wir, die auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner dies nach vorheriger unverbindlicher Prüfung Ihres Falls gerne kostenfrei für Sie.

  1. c) Ziel Schadensersatz: Vergleich oder Urteil?

Schließlich wird die Klage eingereicht und es kommt zum gerichtlichen Verfahren.

Zum einen könnte die Sammelklage Erfolg haben, sodass die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt an die geschädigten Teilnehmer der Klage verurteilt wird. Zwar ist dieses Urteil nicht direkt vollstreckbar, jedoch können die Teilnehmer daraufhin ihre individuelle Forderung gesondert einklagen.

Es könnte aber auch sein, dass die Kläger unterliegen. In diesem Fall würden Sie zwar Ihre Ansprüche nicht durchgesetzt haben, aber auch nichts verloren haben, zumal Sie keinerlei Kosten tragen.

Außerdem ist es denkbar, dass kein Urteil gefällt wird, sondern die Parteien, also die Kläger und die Audi AG sich auf einen Vergleich einigen. In diesem Fall können Sie zumindest einen Teil Ihrer Ansprüche durchsetzen.

Dieser kann größer oder kleiner ausfallen. Jedoch werden die Klägervertreter mit vollem Einsatz versuchen, das für Sie bestmögliche Ergebnis herauszuholen.

Kostenlose Anmeldung durch unsere auf den Abgasskandal spezialisierte Kanzlei

Sollten auch Sie Fahrer eines von der Sammelklage gegen die Audi AG umfassten Fahrzeugs sein, lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten gerne von uns prüfen und Ihre Ansprüche gegebenenfalls von uns für die Sammelklage kostenlos anmelden.

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat.

Für die unverbindliche und kostenfreie Prüfung brauchen wir folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen:

 

  • Hersteller und Modell
  • Angabe über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Neuwagen oder Gebrauchtwagen
  • Kilometerstand bei Kauf und heute
  • Fahrzeug noch im Besitz?
  • Liegt Ihnen ein Rückrufschreiben des KBA vor?
  • Wussten Sie bei Kauf von dem Rückruf?

Lassen Sie uns die Informationen und Unterlagen gerne per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen.

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