Volkswagen ruft den Golf 8 zurück. Der Autobauer teilte mit, dass davon 150.000 Fahrzeuge in ganz Europa betroffen sind.
Der Grund: Gravierende Probleme mit der Software. Diese wirken sich auf die gesamte Fahrzeugsteuerung – von der Navigation und Sprachbedienung bis hin zur Funktion der Assistenzsysteme – aus.
Damit sind betroffene Golf-8-Fahrer Besitzer von Fahrzeugen mit erheblichen Sicherheitsmängeln. Überdies tragen sie das Risiko eines signifikanten Wertverlustes.
„Jedoch gibt es im Fall der Software-Probleme beim Golf 8 keinen Grund, zu verzagen. Sind Sie Käufer oder Leasingnehmer eines Golf 8, so können Sie Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller mit unserer Hilfe geltend machen,“ erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Die Kernpunkte.
Der Autobauer aus Wolfsburg ruft europaweit 150.000 VW Golf der achten Generation zurück. Davon erfasst sind Wagen, die vor Dezember 2020 produziert wurden. Die zurückgerufenen Autos sind von erheblichen Software-Problemen betroffen.
Volkswagen behauptet, die Probleme beträfen lediglich einige wenige Fahrzeuge. Der Konzern spricht milde von einer „freiwilligen Serviceaktion zur Verbesserung und Optimierung des Multimediasystems“. Doch Berichte von Betroffenen legen dar, dass die Probleme tiefgreifender sind.
So funktioniere das Entertainmentsystem mitunter überhaupt nicht, erfasse die Verkehrszeichenerfassung nicht aufgestellte Schilder und seien Notbremsungen ohne jeglichen Anlass ausgelöst worden.
Zur Lösung des Problems bietet VW die Installation eines Software-Updates an. Dieses solle dafür sorgen, dass das IT-System schneller und besser funktioniere. Im kommenden Frühjahr sollen betroffene Golf-Fahrer von den Servicepartnern kontaktiert werden.
Doch, ist dies die beste Lösung für betroffene Golf-Fahrer?
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Der VW-Konzern wies darauf hin, die Rückruf-Aktion sei freiwillig. Es liege kein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtender Rückruf vor.
Damit müssen betroffene Golf-8-Fahrer zunächst zwar nicht mit einer Stilllegung ihres Wagens rechnen. Gleichwohl fahren sie ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln. Überdies tragen sie das Risiko eines signifikanten Wertverlustes ihres Autos.
Bei einem späteren Weiterverkauf werden Sie über den damaligen Rückruf und die Sicherheitsmängel aufklären müssen. Die Folge: Viele werden Abstand nehmen von dem Kauf Ihres Golf 8.
Im Zuge des Rückrufs wird VW die Möglichkeit anbieten, ein freiwilliges Software-Update installieren zu lassen, um die Probleme zu lösen. Jedoch ist dieses Angebot vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit mit Vorsicht zu genießen.
Denn bereits im Kontext des Dieselskandals wurden den Geschädigten Autofahrern vonseiten der Autobauer Software-Updates zur Behebung der Mängel infolge der Abgasmanipulationen angeboten, die nicht immer unproblematisch blieben.
So hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass das Installieren derartiger Software-Updates nachteilhafte Auswirkungen beispielsweise auf die Leistung des Motors sowie dessen Lebensdauer haben und zu einem höheren Verbrauch führen kann.
Es ist also davon abzuraten, sich vorschnell auf derartige freiwillige Angebote der Hersteller einzulassen, zumal deutsche Gerichte in den letzten Jahren zahlreiche verbraucher- und autobesitzerfreundliche Urteile gefällt haben.
Betroffene Golf-8-Fahrer sollten besser in Erwägung ziehen, ihre Rechte gegenüber Volkswagen durchzusetzen, um optimale Ergebnisse für sich zu erzielen.
Die gravierenden Software-Probleme beim Golf 8 stellen einen erheblichen Mangel dar. Käufer von Golf-8-Fahrzeugen können folglich ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bzw. dem Hersteller geltend machen.
So haben sie das Recht, zunächst Nachbesserung zu verlangen. Daneben können betroffene Autokäufer – was im vorliegenden Fall wohl besser ist – den Auto-Kaufvertrag rückabwickeln, indem sie zurücktreten und das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückgeben.
Auch Leasingnehmer gehen nicht leer aus. Sie können sich ebenfalls auf Gewährleistungsrechte berufen.
Rechtsfolge: Auto zurück an den Leasinggeber Zug um Zug gegen Erstattung der Anzahlung sowie der Leasingraten.
Zunächst haben Käufer nach deutschem Kaufrecht einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels durch die so genannte Nacherfüllung in Gestalt von Nachbesserung oder – im Falle eines Neuwagens – auf Nachlieferung eines mangelfreien, neuen Kaufgegenstandes.
Die Nachbesserung würde im Falle des Golf 8 wohl durch das Installieren des Updates erfolgen. Das ist aus den oben genannten Gründen natürlich nicht unbedingt wünschenswert. Jedoch sollten Golf-8-Fahrer nicht verzagen, da das Kaufrecht weitere Möglichkeiten bietet.
Des Weiteren können betroffene Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, um das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile zurückzuerhalten.
Zwar muss der Käufer dem Verkäufer normalerweise zunächst die Gelegenheit geben, den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben. In der Regel kann der Käufer sich auf weitere Rechte erst berufen, wenn der Verkäufer mit der Nacherfüllung gescheitert ist oder sie gänzlich ablehnt.
In den Fällen der Software-Problematik beim Golf 8 könnte es jedoch ausnahmsweise möglich sein, nicht erst Nachbesserung verlangen zu müssen, sondern direkt andere Rechte wie die Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises durchzusetzen.
Denn die Probleme mit der Software beim Golf 8, die sich auf wesentliche Teile der Fahrzeugsteuerung auswirken, sind derart gravierend, dass man von einem massiven Mangel sprechen muss. Ein solcher berechtigt den Käufer, “schwerere Geschütze aufzufahren“, ohne dem Verkäufer eine zweite Chance bieten zu müssen.
Die gute Nachricht für Leasingnehmer: Auch sie müssen sich nicht mit einem Software-Update zufriedengeben und können ihre Rechte gegenüber VW durchsetzen.
Denn die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, die der Leasinggeber beim Kauf des Fahrzeugs erwirbt, tritt dieser im Falle des Leasings an den Leasingnehmer ab. Dieser ist im Falle von Mängeln am Wagen sogar verpflichtet, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
Daher besteht kein Grund zur Panik. Auch Leasingnehmer von Golf-8-Wagen können beispielsweise vom Vertrag zurücktreten, um das Fahrzeug zurückzugeben.
Wir empfehlen betroffenen Golf-8-Fahrern das in Bälde angebotene Software-Update nicht vorschnell installieren zu lassen.
Lassen Sie Ihre Ansprüche gegen VW, beispielsweise auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs gerne kostenfrei von uns prüfen.
Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner, sind eine unter anderem auf das Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherkanzlei, die eine Vielzahl von Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Anwalt Patrick Balduin unterstützt sie mit seiner hohen fachlichen Kompetenz und kämpft für Ihr Recht.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de