Auch Porsche verbaut unzulässige Abschalteinrichtungen in den Dieselautos und ist vom Dieselskandal betroffen. Bereits im Mai 2019 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Porsche wegen des Abgasskandals ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro verhängt. Entsprechend wurde die Porsche AG schon mehrfach von deutschen Landgerichten zu Schadensersatz verurteilt, weil der Macan, der Cayenne und der Panamera Diesel manipuliert wurden. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Porsche AG im Jahr 2020 zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.
Eigentümer und Leasingnehmer von Porsche Dieselautos sollten handeln. Wir erklären die Hintergründe und was zu tun ist.
Porsche war lange Zeit nicht im Fokus der Ermittler, da der Automobilhersteller selbst keine Dieselmotoren produziert. Jahrzehntelang hatte Porsche Dieselmotoren gar nicht im Sortiment, bis der Automobilkonzern dann über den Verkauf der Dieselmotoren der Konzernschwester Audi in den Dieselskandal rutschte. Porsche soll sogar einen „Negativrekord“ aufgestellt haben: Porsche sei der erste Konzern, bei dem alle eingebauten Dieselmotoren mit einer unzulässigen und manipulierten Abschalteinrichtung ausgestattet seien.
Der Vorwurf im Rahmen des Dieselskandals ist stets derselbe: Es werden unzulässige illegale Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen verbaut. Diese erkennen, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und reduzieren sodann den Stickoxidausstoß. Dadurch entsteht ein manipulierter und zu geringer Wert, der nicht dem tatsächlichen Wert entspricht, der in der Alltagssituation auf der öffentlichen Straße gemessen wird. Der nicht manipulierte Wert auf der Straße ist deutlich höher. Somit werden nur die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten.
Inhaber eines manipulierten und vom Dieselskandal betroffenen Porsches haben im Grundsatz zwei Möglichkeiten, gegen den Automobilhersteller vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen:
Rückabwicklung des Porsche Kaufvertrages oder des Leasingvertrages
Einerseits kommt die Erklärung des Rücktritts vom bereits abgeschlossenen Kaufvertrag oder Leasingvertrages in Betracht. Durch den Rücktritt wird das Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Das bedeutet, dass die bereits empfangenen Leistungen gegenseitig zurück zu gewähren sind. Der Porsche Inhaber ist im Falle des Rücktritts somit zur Rückgabe des verschmutzten Dieselfahrzeugs verpflichtet und erhält im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis oder die Leasingraten zurück. Dabei muss der Inhaber aber oft eine so genannte Nutzungsentschädigung für die möglicherweise jahrelange Nutzung und die bereits gefahrenen Kilometer leisten.
Schadensersatzforderung gegen Porsche
Andererseits hat der betroffene Porsche Inhaber die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und für die Wertminderung Schadensersatz in Geld zu fordern. Der Schadensersatzanspruch entsteht gem. § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Porsche Mitarbeiter gegenüber den Kunden. In der Regel beträgt der Schadensersatz etwa 30% des ursprünglichen Kaufpreises.
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Es wird grundsätzlich eher davon abgeraten, das kostenlose Software Update installieren lassen. Zwar dient das Update der Entfernung der Betrugssoftware und der Verbesserung der Stickoxidwerte außerhalb des Prüfstandes. Das Update bringt allerdings erfahrungsgemäß andere Schäden am Fahrzeug und Folgeprobleme mit sich. Betroffene, die das Update bereits haben installieren lassen, beanstanden negative Veränderungen am Fahrzeug. Der Wagen weise einen erhöhten Mehrverbrauch auf und neige schneller zu Motorschäden. Außerdem sei ein Leistungsverlust des Fahrzeugs zu verzeichnen.
Handelt es sich jedoch um einen Rückruf, der von Amts wegen angeordnet wurde, so ist die Teilnahme am Update verpflichtend. Kunden, die die Installation des Software Updates trotzdem verweigern, müssen mit schärferen Konsequenzen rechnen. Die Teilnahme an dem Software Update ist jedoch für die Schadensersatzansprüche unschädlich. Sie können Porsche weiterhin erfolgreich verklagen.
Zu beachten ist, dass Porsche im Gegensatz zu den anderen Automobilherstellern, die Schlagzeilen im Dieselskandal machen, keine eigenen Dieselmotoren herstellt. Daher war Porsche lange Zeit gar nicht im Fokus der Ermittlungen. Porsche verbaut aber die Motoren der Marke Audi. Motoren, die Porsche selbst herstellt, erregten bisher im Dieselskandal kein Aufsehen.
Folgende Porsche Fahrzeuge sind mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen:
KBA Diesel Rückrufe gegen Porsche
Das Kraftfahrtbundesamt hat deshalb Zwangsrückrufe zu den Nummern AH09, AJ07 und ALA9 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen die Porsche AG angeordnet. Sofern Sie zu diesen Nummern ein Schreiben vom KBA oder von Porsche erhielten, halten Sie bereits einen Beweis für die Abgasnmanipulation in den Händen und können mit guten Erfolgsaussichten Schadensersatz von Porsche fordern.
Wenn auch Sie ein entsprechendes Schreiben vom Hersteller Ihres manipulierten Fahrzeugs zum hier erörterten Dieselskandal erhalten, dann zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre oben genannten Rechte außergerichtlich und gerichtlich geltend macht! Unsere Anwaltskanzlei gehört zu einer der führenden Kanzleien zum Porsche Dieselbetrug im Ruhrgebiet.
Nachfolgend werden Ihnen einige Urteile kurz vorgestellt, die im Rahmen des Abgasskandals gegen Porsche bereits positiv zugunsten der Verbraucher ergangen sind:
LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2018 – 6 O 175/17: Das Landgericht Stuttgart verurteile den Porsche Konzern wegen unzulässiger Abgasmanipulation, den verschmutzen Diesel zurück zu nehmen und im Gegenzug den schon gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück zu erstatten.
LG Kiel, Urteil vom 30.10.2018 – 12 O 406/17: Hier wurde Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet.
LG Dortmund, Urteil vom 15.01.2019 – 12 O 262/17: Das Landgericht Dortmund verurteilte den Porsche Konzern wegen arglistigen Inverkehrbringens eines mangelhaften Fahrzeugs zu Schadensersatz.
LG Bochum, Urteil vom 08.02.2019 – I-4 O 101/18: Auch hier wurde Porsche dazu verpflichtet, den manipulierten Porsche Macan zurück zu nehmen und dafür den bereits erhaltenen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück zu zahlen. Zudem stünden dem Kläger zusätzlich Zinsen in Höhe von 4 % seit dem Kauf des Fahrzeugs zu.
LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2019 – 12 O 182/18: Das Landgericht Dortmund verpflichtete Porsche wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
LG Ulm, Urteil vom 29.03.2019 – 3 O 157/18: In dieser Entscheidung wurde ebenfalls die Rückabwicklung des Kaufvertrages veranlasst, da der Porsche wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung mit einem Sachmangel behaftet sei.
LG Heidelberg, Urteil vom 26.04.2019 – 5 O 43/18: Das Landgericht Heidelberg verurteile den Porsche Konzern zur Rücknahme des verschmutzten Dieselfahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
LG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2019 – 11 O 127/18: Auch diese Entscheidung führte zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zugunsten des Verbrauchers.
LG Krefeld, Urteil vom 09.05.2019 – 5 O 141/18: Hier wurde Porsche verpflichtet, den Kaufpreis zurück zu erstatten, da die unzulässige Abschalteinrichtung eine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit darstelle, somit das Fahrzeug mangelhaft sei.
LG Berlin, Urteil vom 21.05.2019 – 56 O 40/18: Das Landgericht Berlin verurteile den Porsche Konzern wegen der Abgasmanipulation zur Leistung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.06.2019 – 11 O 246/18: Diese Entscheidung hat ebenfalls die Rücknahme des manipulierten Dieselfahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung abzüglich einer Nutzungsentschädigung als Ergebnis.
LG Erfurt, Urteil vom 14.06.2019 – 10 O 783/18: Das Landgericht Erfurt verurteilte den Porsche Konzern wegen unzulässiger Abgasmanipulation zur Zahlung von Schadensersatz.
LG Heilbronn, Urteil vom 02.07.2019 – 8 O 42/19: Auch hier ist die Entscheidung des Gerichts, dass Porsche dem Verbraucher Schadensersatz zu leisten hat.
LG Koblenz, Urteil vom 10.07.2019 – 12 O 119/18: Das Landgericht Koblenz hat Porsche ebenfalls zur Rücknahme des manipulierten Diesels gegen Kaufpreisrückzahlung verpflichtet.
LG Wuppertal, Urteil vom 07.08.2019 – 3 O 426/18: In dieser Entscheidung wurde wegen der illegalen Abgasmanipulation die Rückabwicklung des Kaufvertrages festgelegt.
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