9. Mai 2022
Fiat Camper Dieselskandal

OLG Köln droht mit Verurteilung im Fiat Wohnmobil Dieselskandal 2022

Spätestens seit der Aufnahme von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Automobilkonzern Stellantis (vormals Fiat Chrysler Automobiles) im Jahr 2020 ist die Wohnmobilbranche voll im Dieselskandal angekommen.

Nun deutet sich eine herbe Niederlage von Fiat vor dem Oberlandesgericht Köln an, welches erklärte, dass es beabsichtige, eine Berufung des Konzerns zurückzuweisen.

Die Chancen für vom Dieselskandal betroffene Wohnmobilbesitzer auf Kaufpreiserstattung und Schadensersatz stehen angesichts der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal gut. Eine Niederlage von Fiat vor dem OLG Köln würde die guten Aussichten sogar noch verbessern“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Das Wesentliche zum Fiat Wohnmobil Dieselskandal:

  • Seit 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Rahmen des Abgasskandals gegen Fiat (vormals FCA, nun Stellantis) wegen des Verdachts auf gewebsmäßigen Betrug
  • Nun kündigt das OLG Köln an, dass es die Berufung des Konzerns in einem Verfahren wohl abweisen wird
  • Nach Auffassung der Vorinstanz könne Fiat der klägerischen Behauptung nichts entgegensetzen, es seien unzulässige Abschalteinrichtungen im Wohnmobil des Klägers verbaut
  • Die anstehende Entscheidung des OLG Köln hat Auswirkungen für zahlreiche Wohnmobilbesitzer, da eine Vielzahl von Wohnmobilen diverser Hersteller und Marken mit Fiat Dieselmotoren ausgestattet sind
  • Obwohl es noch keinen Pflichtrückruf gibt, geht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) davon aus, dass Fiat Ducato Dieselmotoren manipuliert sind
  • Diesen Verdacht bestätigen Messungen der Deutschen Umwelthilfe
  • Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Stellantis stehen Euro 5 und Euro 6 Dieselmotoren von Fiat Ducato und Iveco der Baujahre 2014 bis 2019.
  • Im Abgasskandal geschädigte Wohnmobilbesitzer können unter anderem Kaufpreiserstattung und Schadensersatz geltend machen

Abweisung der Berufung von Fiat Chrysler durch das OLG Köln?

Das Oberlandesgericht Köln kündigte am 24.02.2022 in einem Beschluss an, dass es plane, die Berufung von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) (nunmehr Stellantis) in einem Verfahren eines Wohnmobilbesitzers gegen den Autokonzern im Rahmen des Dieselskandals zurückzuweisen.

Nach Ansicht des Gerichts habe Fiat nicht zur Genüge dargelegt, dass das Urteil der ersten Instanz fehlerhaft sei. Der Kläger hingegen habe hinreichende Ausführungen zum Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB vorgetragen.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Hersteller im Verfahren nicht gerade mit Anwesenheit glänzte. Ferner ist zu vermuten, dass Fiat Schwierigkeiten bei der juristischen Bearbeitung des Prozesses hatte.

Die Zurückweisung der Berufung würde eine eindeutige juristische Niederlage von Fiat im Abgasskandal der Wohnmobilbranche darstellen. Sie hätte selbstredend auch Auswirkungen für viele andere Wohnmobilbesitzer in Deutschland, zumal Fiat Ducato Dieselmotoren, die dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge illegale Abschalteinrichtungen enthalten könnten, in zahlreichen Wohnmobilen unterschiedlicher Hersteller und Marken verbaut sind.

Die vonseiten des OLG Köln beabsichtige Entscheidung wäre nicht die erste Niederlage von Fiat. Insbesondere im Wohnmobil Dieselskandal verlor der Hersteller bereits einige Verfahren vor deutschen Gerichten. Diese verfolgen im Dieselskandal insgesamt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung.

Bei den neuesten Entwicklungen vor dem OLG Köln handelt es sich um sehr gute Nachrichten für Wohnmobil Besitzer. Mit der vom Gericht beabsichtigten Zurückweisung der Berufung würden sich die ohnehin guten Erfolgsaussichten von Verbrauchern, die gegen Fiat & Co. Klagen, noch weiter verbessern.

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Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Nikias Roth

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Worum geht es im Fiat Fall vor dem OLG Köln?

In dem betreffenden Verfahren, mit dem sich nun das OLG Köln befasst, urteilte zuvor das Landgericht Aachen, dass Fiat Chrysler das streitgegenständliche Wohnmobil Chausson Twist, welches der Kläger für 41.400€ kaufte, zurücknehmen und 37.700 € Schadensersatz zahlen muss.

Nach Ansicht des Landgerichts Aachen konnte Fiat den Darlegungen des Klägers nichts erfolgreich entgegensetzen, sodass es davon ausging, der Autobauer gestehe die klägerischen Behauptungen ein. Dieser berief sich darauf, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen beim betreffenden Dieselmotor vermute.

Derartige Manipulations-Software sorgt dafür, dass die betreffenden Fahrzeuge auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte erreichen als im realen Straßenbetrieb. Auf diese Weise werden Verbraucher und Behörden getäuscht, nicht zuletzt zu Lasten der Umwelt.

Zahlreiche Camper vom Fiat Dieselskandal betroffen

Spätestens seit dem Jahr 2020, in dem die Staatsanwaltschaft Frankfurt Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrugs gegen Fiat Chrysler (nunmehr Stellantis) aufgenommen hat, ist der Autobauer neben VW, Daimler & Co. mitten im Abgasskandal angekommen.

Betroffen sind eine Vielzahl von Wohnmobilen verschiedener Hersteller und Marken, die mit Motoren von Fiat und der Schwesterfirma Iveco ausgestattet sind. Auch wenn es noch keinen Pflichtrückruf gibt, vermutet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass diese Dieselmotoren für Wohnmobile über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen.

Davon geht nicht zuletzt auch die Deutsche Umwelthilfe aus, deren Messungen diesen Verdacht bereits zwei Mal bestätigt haben. Ihre Untersuchungen ergaben, dass die Grenzwerte für die Stickoxidemissionen um das 11-fache überschritten wurden.

Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Stellantis stehen Euro 5 und Euro 6 Dieselmotoren von Fiat Ducato und Iveco der Baujahre 2014 bis 2019.

Konkret handelt es sich dabei unter anderem um folgende Motoren:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter
  • 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

 

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass auch die Iveco-Motoren Eurocargo, Daily Hi-Matic und Daily 4×4 manipuliert sind.

Vom Fiat Dieselskandal sind im Besondere Wohnmobile betroffen. So nutzen nicht wenige Wohnmobilhersteller den Fiat Ducato als Basisfahrzeug für die Herstellung. Die Motoren des Autobauers sind in vielen Wohnmobilmodellen diverser Hersteller verbaut.

So sind wohl unter anderem Wohnmobile der Marken Adria, Bürstner, Carthago, Chausson, Concorde, Dethleffs, Forster, Hobby, Hymer, Le Voyageur, Morelo, Niesmann + Bischoff, Phoenix, Pössl, Sunlight, Westfalia und Xgo vom Fiat Abgasskandal betroffen.

 

Welche Rechte haben Fiat Wohnmobil Besitzer im Abgasskandal?

Besitzer von Wohnmobilen mit Fiat Dieselmotoren können davon ausgehen, dass sie wahrscheinlich vom Abgasskandal betroffen sind. Mit dem manipulierten Motor liegt ein Sachmangel am Fahrzeug vor, sodass die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler greifen.

Im Rahmen der Gewährleistung können vom Dieselskandal betroffene vom Wohnmobil-Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug gegen Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückgeben.

Auch Leasingnehmer können sich auf diese Rechte berufen.

Diese können sich die Anzahlung sowie die Leasingraten gegen Rückgabe des Wohnmobils erstatten lassen. Denn die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, die der Leasinggeber beim Kauf des Fahrzeugs erwirbt, tritt dieser an den Leasingnehmer ab.

Daneben kommen insbesondere gegen den Hersteller Schadensersatzansprüche in Betracht.

Erstattung des Kaufpreises gegen Fahrzeugrückgabe

Zum einen besteht das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, um das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile zurückzuerhalten. Leasingnehmer erhalten dementsprechend Anzahlung und Leasingraten zurück.

Schadensersatz – auch nach Weiterverkauf

Darüber hinaus können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Ein solcher Anspruch ergibt sich gegen den Hersteller in erster Linie aus einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB.

Dies ist auch möglich, falls Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben.

Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall beim ursprünglichen Kauf des Fahrzeugs entstanden.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir empfehlen Besitzern von Wohnmobilen mit Fiat oder Iveco Dieselmotoren, Ihr gutes Recht gegen die Händler und Hersteller durchzusetzen – am besten mit unserer Hilfe.

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf den Abgasskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Dieselverfahren erfolgreich ausgefochten hat.

Bei uns ist die Erstberatung stets kostenlos und unverbindlich!

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Unsere Erfahrungen und die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte im Dieselskandal zeigen, dass die Erfolgsaussichten einer Klage gut sind.

Außerdem können Sie als Schadensersatz teilweise das Doppelte des aktuellen Marktwertes erwarten.

Kontaktieren Sie uns – gerne auch per Mail.

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