12. Oktober 2021
Bußgeld Einspruch Blitzer Punkte Anwalt

Neuer Bußgeldkatalog 2021 – Hohe Strafen mit ADAC Anwalt vermeiden

Sie wurden geblitzt oder von der Polizei kontrolliert und fragen sich, welches Bußgeld jetzt droht und ob man sich dagegen wehren kann?

Die Zusammenfassung

  • Bußgelder für Falschparker und Temposünder werden verschärft
  • Umso mehr lohnt eine kostenfreie Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und angreifbar
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Neuer Bußgeldkatalog ab November 2021

Ab dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog, den Bund und Länder am 08.10.2021 im Rahmen der StVO-Novelle verabschiedet haben. Ziel des neuen Bußgeldkataloges war es Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen. Die neuen Bestimmungen führen im Umkehrschluss jedoch zu einer deutlichen Verschärfung der Sanktionen für Autofahrer. Insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen wird es für Autofahrer nunmehr erheblich teurer. Aber auch andere Ordnungswidrigkeiten werden nunmehr schärfer sanktioniert. Zudem wurden neue Bußgeldtatbestände eingeführt. 

Wir klären Sie auf, für welche Verstöße Strafen vorgehsehen sind und wie man Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vermeiden kann.

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Höhere Bußgelder insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges wurden vor allem die Bußgelder für Verstöße gegen ein Tempolimit deutlich erhöht. Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h wurden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt.

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, auch bekannt als Verkehrssünderkartei, gibt es weiterhin erst ab einer Überschreitung von 21 km/h inner- und außerorts.

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Übersicht der Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen:

Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Vergehen

„neue“ StVO

„alte“ StVO

innerorts

bis zu 10 km/h

30 €

15 €

11-15 km/h

50 €

25 €

16-20 km/h

70 €

35 €

21-25 km/h

115 €, 1 Punkt

80 €, 1 Punkt

26-30 km/h

180 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

100 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

31-40 km/h

260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h

400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h

560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h

700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h

800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

 

 

außerorts

bis zu 10 km/h

20 €

10 €

11-15 km/h

40 €

20 €

16-20 km/h

60 €

30 €

21-25 km/h

100 €, 1 Punkt

70 €, 1 Punkt

26-30 km/h

150 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

80 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

31-40 km/h

200 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

120 €, 1 Punkt
(1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

41-50 km/h

320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h

480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h

600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h

700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung PKW und andere Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht

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Keine Änderung bei Fahrverboten

Immerhin: Eine Änderung bei den Fahrverboten hat es nicht gegeben. Wie schon jetzt droht Autofahrern erst ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn sie innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h zu schnell erwischt wurden ein Fahrverbot von einem Monat.

Weitere Verschärfungen auch im Bereich Parken und Halten

Verschärfte Sanktionen und damit höhere Bußgelder sind auch für Halte- und Parkverstöße verabschiedet worden, die zu einer Gefährdung von Radfahrern führen können. Insbesondere dort, wo das Zuparken von Verkehrsflächen zu Ausweichmanövern von Radfahrern führen kann, werden die Bußgeldsätze erheblich angehoben.

Wer künftig im allgemeinen Halte- oder Parkverbot parkt zahlt nunmehr 55 Euro statt wie bisher 15 Euro.

Das ist fast eine Vervierfachung des bisherigen Bußgeldes.

Erstmals wird auch unberechtigtes Parken auf Elektroauto-Parkplätzen bestraft: Wer auf diesen gesondert markierten Parkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro unabhängig von der Dauer des Falschparkens rechnen. Dies wurde bisher nicht sanktioniert.

Richtig teuer wird es für Autofahrer, die auf Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen parken. Die Geldbuße beträgt jetzt 100 Euro statt wie bisher nur 25 Euro. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

Hohe Strafen bei fehlender Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet zahlt nicht nur 200 Euro Bußgeld und erhält zwei Punkte in Flensburg, sondern muss auch mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Richtig teurer wird es, wenn Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Dieser Verstoß kostet fortan mindestens 240 Euro bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot

Änderung bei Unfällen durch unachtsames Türöffnen

Außerdem wurde das Verwarnungsgeld für das unachtsame Türöffnen auf bis zu 50 Euro erhöht, wodurch sog. Dooring-Unfälle von Radlern verringert werden sollen.

Posing | unnötiger Lärm und Abgasbelästigung

Schließlich wurde vom Bundesrat auch die Geldbuße für die Verursachung von unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasbelästigungen bei Benutzung von Fahrzeugen von 10 Euro auf 80 Euro und die Geldbuße für das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften von 20 Euro auf 100 Euro. Dadurch soll das sogenannte „Posing“ von Auto- und Motorradfahrern härter sanktioniert werden.

Fazit & Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden mit Inkrafttreten der StVO-Novelle erheblich verschärft.

Doch auch weiterhin gilt: Längst nicht alle Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr halten einer intensiven Nachprüfung durch einen Rechtsanwalt stand.

Häufig gibt es Fehler und Angriffsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsmessungen oder anderen Vorwürfen. Insbesondere Mess- oder Verfahrensfehler kommen oft vor und führen dann zu einer Unverwertbarkeit einer Messung oder zur Unhaltbarkeit eines anderen Vorwurfs.

Experten gehen davon aus, dass 30 % der Messungen falsch sind, weitere 30 % Verfahrensfehlern unterliegen!

Autofahrer, die beruflich oder familiär auf ihren Führerschein dringend angewiesen sind, haben oft mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes die Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen.

 

Empfehlung: Jetzt Bußgeldbescheid kostenfrei prüfen lassen

Sollten auch Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, lassen Sie alle Optionen von einem kompetenten Fachanwalt prüfen. So haben Sie besten Chancen, dass für Sie optimale Ergebnis erzielen zu können.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch eingelegt haben. 

Wir überprüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und setzen Ihre Rechte vor der Behörde und gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Für die kostenfreie Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Mitteilung, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist
  • Weiterhin benötigen wir Ihre Kontaktdaten sowie eine Telefonnummer.
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