Der Dieselskandal beim Autobauer Daimler setzt sich fort. Auch bei den Modellen Sprinter, Vito und Viano hat der Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getrickst. Nun sind in Deutschland rund 190.000 und weltweit ca. 495.000 Fahrzeuge der betreffenden Modelle von einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf betroffen. So wurde im September 2021 der Rückruf des Sprinters öffentlich. Zudem wurde im Oktober bekannt, dass auch die Modelle Vito und Viano von einem Rückruf umfasst sind.
Um nicht stillgelegt zu werden, müssen die betroffenen Fahrzeuge nun mit einem Software-Update nachgerüstet werden, um den Mangel zu beheben. Allerdings zeigte sich in der Vergangenheit, dass das Aufspielen eines derartigen Updates zu Folgeschäden am Fahrzeug führen kann, sich beispielsweise negativ auf die Lebensdauer des Motors und den Verbrauch auswirkt.
„Jedoch müssen betroffene Mercedes-Eigentümer das Update nicht installieren lassen, zumal sie sehr gute Aussichten haben, ihre rechtlichen Ansprüche gegen die Daimler AG durchzusetzen. So können Mercedes-Fahrer ihren Sprinter, Vito oder Viano gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben oder Schadensersatz verlangen“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Zusammenfassung für Eilige
Der Dieselskandal bei der Daimler AG erstreckt sich nun auch auf die Modelle Sprinter, Vito und Viano. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete einen Rückruf der betreffenden rund 190.000 Fahrzeuge in Deutschland an.
Bei den betroffenen Modellen handelt es sich um solche mit dem Diesel-Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Diese enthalten mit der so genannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine unzulässige Abschalteinrichtung, sodass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand niedrigere Stickoxid-Werte aufweisen als im realen Straßenbetrieb.
Dadurch soll der falsche Eindruck erweckt werden, die betreffenden Modelle würden sauber sein und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Auf diese Weise wird der Verbraucher getäuscht, damit mehr Gewinne erzielt werden.
Der Rückruf der Diesel-Modelle Sprinter, Vito und Viano erfolgte bereits im Jahr 2019. Doch die Daimler AG benötigte anscheinend zwei Jahre, um ein Software-Update zu entwickeln, welches den Fehler beheben soll. Dieses verpflichtende Update wird nunmehr betroffenen Mercedes-Fahrern angeboten, um den Mangel zu beheben.
Jedoch ist davon abzuraten, sich vorschnell auf das Installieren des Updates einzulassen, da Folgeschäden drohen und betroffene Mercedes-Fahrer unabhängig vom Rückruf rechtliche Ansprüche gegen die Daimler AG haben. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung deutscher Gerichte im Abgasskandal zeigt, dass Mercedes-Fahrer sehr gute Aussichten haben, ihre Rechte gegen den Autobauer durchzusetzen.
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Von den durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückrufen sind die Mercedes-Modelle Sprinter, Vito und Viano mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 umfasst.
Beim Mercedes Sprinter sind die Fahrzeuge der Baujahre 2013 bis 2018 (Rückrufcode NC3II6515R) betroffen, bei den Modellen Vito und Viano (Rückrufcode NC2II651R) die Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2014.
Sind Sie Eigentümer eines der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufenen Fahrzeugs der Diesel-Modelle Sprinter, Vito oder Viano, so wird Ihnen nun vonseiten des Herstellers bzw. des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) angeboten, das von der Daimler AG entwickelte Software-Update aufspielen zu lassen, um den Mangel durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu beheben.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen, das betreffende Update nicht installieren zu lassen, da Folgeschäden am Fahrzeug drohen. So hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass das Installieren eines derartigen Software-Updates nachteilhafte Auswirkungen beispielsweise auf die Leistung des Motors sowie dessen Lebensdauer haben und zu einem höheren Verbrauch führen kann.
Vor diesem Hintergrund ist davon abzuraten, sich vorschnell auf das Update einzulassen, zumal Gerichte in Deutschland unabhängig von derartigen Rückruf-Aktionen zahlreiche Urteile zugunsten der Verbraucher gefällt haben.
In Anbetracht der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung haben Sie sehr gute Chancen, Ihre Rechte durchzusetzen. Denn neben dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind auch zahlreiche Gerichte davon überzeugt, dass der Autobauer illegale Abschaltrichtungen im großen Umfang verbaut hat.
Lassen Sie besser Ihre rechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG, von einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Gerne prüfen wir, die auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner, Ihre Ansprüche gegen die Daimler AG kostenfrei und setzen Ihre Rechte gerichtlich sowie außergerichtlich durch.
Wir haben bereits zahlreiche Verfahren gegen die Daimler AG vor deutschen Gerichten zugunsten von Verbrauchern erfolgreich ausgefochten. So erzielten wir unter anderem in diesem Jahr einen Erfolg für eine Mercedes-Fahrerin vor dem Landgericht Stuttgart, das den Autobauer zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verurteilte (LG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2021 – 23 O 26/21).
Im Fall der Daimler AG gab es in der Vergangenheit bereits eine ganze Reihe von Individualklagen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Klage gegen die Daimler AG im Rahmen des Dieselskandals sehr gute Aussichten hat. Diese sehen wir auch hinsichtlich der betroffenen Diesel-Modelle Sprinter, Vito und Viano.
Sind Sie Eigentümer eines vom Dieselskandal bzw. eines Rückrufs betroffenen Fahrzeugs, liegt bei Ihrem Wagen also eine unzulässige Abschalteinrichtung wie die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei den Mercedes-Modellen Sprinter, Vito und Viano vor, so sind Sie im Besitz eines mangelhaften Fahrzeugs.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits, dass Abschalteinrichtungen illegal sind. Des Weiteren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen einen Sachschaden darstellt. Darüber hinaus entschieden unter anderem die Oberlandesgerichte Köln, Naumburg und Nürnberg zugunsten der Verbraucher.
Liegt eine solche Einrichtung in Ihrem Wagen vor, haben Sie rechtliche Ansprüche gegen den Händler bzw. den Hersteller. So können Sie den Auto-Kaufvertrag rückabwickeln, indem Sie zurücktreten und das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückgeben und/oder Schadensersatz verlangen.
Ist Ihr gekaufter Sprinter, Vito oder Viano vom Abgasskandal betroffen, liegt also mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ein Sachmangel an der Kaufsache vor, sodass sie Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen können.
So können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, um das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich Ihrer Nutzungsvorteile zurückzuerhalten. Auch können Sie die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs gegen Rückgabe Ihres alten Wagens verlangen.
Zusätzlich ist eine Schadensersatzklage gegen Mercedes selbst denkbar, da der Hersteller die Abschalteinrichtungen vorsätzlich in die Fahrzeuge verbaute.
Darüber hinaus können Sie eine Einmalentschädigung wegen Wertverlustes erhalten, indem Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Daimler AG geltend machen. Dies ist auch möglich, falls Sie Ihren Wagen bereits weiterverkauft haben. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall beim ursprünglichen Kauf des Fahrzeugs entstanden.
Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wir empfehlen betroffenen Fahrern der Mercedes-Modelle Sprinter, Vito und Viano, das angebotene Software-Update nicht installieren zu lassen, da Folgeschäden am Fahrzeug drohen, unter anderem hinsichtlich der Lebensdauer des Motors.
Sind Sie vom Dieselskandal bei Mercedes betroffen, lassen Sie Ihre Ansprüche gegen die Daimler AG, beispielsweise auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder auf Einmalentschädigung wegen des Wertverlustes gerne kostenfrei von uns prüfen. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung deutscher Gerichte seit Beginn des Dieselskandals ist zu Ihren Gunsten.
Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner, sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat. Unter Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Anwalt Patrick Balduin unterstützt sie mit seiner hohen fachlichen Kompetenz und kämpft für Ihr Recht.
Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei für eine Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir setzen Ihre Rechte gegen die Daimler AG durch, ob außergerichtlich oder gerichtlich. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
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