4. April 2022
Lieferschwierigkeiten Autos Anwalt was tun

Lieferschwierigkeiten bei Neuwagen | Anwalt hilft

Käufer und Leasingnehmer von Neufahrzeugen warten aktuell monatelang auf die Lieferung Ihres Wagens. Der Grund dafür liegt in einem weltweiten Mangel an für die Fahrzeugproduktion zwingend notwendigen Halbleitern, der zuvörderst durch die Corona-Pandemie verursacht wurde.

Viele Käufer sind daher verärgert und fragen sich, welche Rechte sie haben und ob sie sich vom Vertrag lösen können, um ihr Geld zurückzubekommen.

Sie haben die Möglichkeit, sich wegen der enormen Lieferverzögerungen einseitig vom Vertrag zu lösen. Sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen Ihren jeweiligen Auto-Kaufvertrag und setzen Ihre Rechte gegen die Händler außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich durch“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Die Kernpunkte:

  • Derzeit gibt es weltweite Engpässe für die Lieferung von für die Mikrochip-Produktion notwendigen Halbleitern, sodass es in der Automobilbranche zu erheblichen Lieferverzögerungen kommt
  • Käufer von Neuwagen haben bei Lieferverzögerungen die Möglichkeit, sich im Wege des Rücktritts vom Auto-Kaufvertrag zu lösen, um ihre Anzahlung bzw. den bereits bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten
  • Dafür muss sich der Händler im so genannten Verzug befinden. Wann dieser Eintritt, richtet sich bei verbindlichen wie unverbindlichen Lieferterminen auch nach den vertraglichen Vereinbarungen
  • Bei unverbindlichen Lieferterminen ist in der Regel vereinbart, dass der Verkäufer 6 Wochen nach Ablauf des Termins in Verzug gerät, wenn der Käufer die Lieferung sodann ausdrücklich verlangt
  • Ist das Fahrzeug beim Händler bereits vorhanden, beträgt diese Frist in der Regel 10 Tage
  • Nach Ablauf von 4 Monaten nach dem vereinbarten Termin kann der Rücktritt direkt und ohne Fristsetzung erklärt werden
  • Bei verbindlichen Lieferterminen kommt der Verkäufer bereits in Verzug, wenn er zum vereinbarten Termin nicht liefert
  • Bevor der Rücktritt erklärt werden kann, muss der Käufer dem Händler jedoch noch eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Fristablauf kann er zurücktreten
  • Schadensersatzansprüche könnten dazukommen. Jedoch kann diesbezüglich keine pauschale Antwort gegeben werden, da im Falle der weltweiten Lieferengpässe die Händler kein Verschulden trifft. Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden

 

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Wie kann ich mich wegen Lieferverzögerungen vom Auto-Kaufvertrag lösen?

Möchten Sie sich aufgrund dessen, dass Sie Ihren Wagen infolge der weltweiten Lieferengpässe noch nicht erhalten haben, vom Vertrag lösen, so können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Im Falle des Rücktritts lösen Sie sich einseitig vom Vertrag und erhalten die Anzahlung bzw. den bereits gezahlten Kaufpreis zurück. Demgegenüber wird der Händler von seiner Pflicht befreit, Ihnen das bestellte Auto zu liefern.

Jedoch muss für einen rechtswirksamen Rücktritt wegen Lieferverzögerungen die Voraussetzung erfüllt sein, dass der Händler mit seiner Pflicht zur Lieferung in Verzug ist. Um im Einzelfall zu bestimmen, wann dies gegeben ist, muss in den jeweiligen Kaufvertrag geschaut werden.

In der Regel wird hinsichtlich unverbindlichen Lieferterminen vertraglich vereinbart, dass der Verkäufer erst dann in Verzug gerät, wenn der jeweilige Termin um 6 Wochen überschritten wird und der Käufer ihn dazu auffordert, das Fahrzeug zu liefern. Bei beim Händler bereits vorhandenen Wagen liegt die Frist für gewöhnlich bei 10 Tagen.

Bei einem verbindlichen Liefertermin kommt der Verkäufer automatisch in Verzug.

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, müssen Sie dem Händler sodann zusätzlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Verstreicht diese, so können Sie Ihren Rücktritt wirksam erklären.

Allerdings wird nicht selten vertraglich vereinbart, dass sich die Lieferfrist bei höherer Gewalt oder Produktionsstörungen verlängert. Diese Verlängerung darf allerdings nicht länger als vier Monate sein.

Sind bereits 4 Monate nach dem unverbindlichen Liefertermin vergangen, können Sie direkt und ohne Fristsetzung zurücktreten.

Übrigens: Sämtliche Erklärungen Ihrerseits müssen Sie schriftlich vornehmen, um für den Fall einer rechtlichen Streitigkeit auf Beweismittel zurückgreifen zu können.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt

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Habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei einem Lieferverzug?

Grundsätzlich hat der Käufer im Falle des Verzugs auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser wird bei leichter Fahrlässigkeit vertraglich in der Regel auf höchstens fünf Prozent des Kaufpreises beschränkt.

Im Falle der globalen Lieferengpässe ist die Frage nach Schadensersatzansprüchen aufgrund dessen, dass den Händlern kein Verschulden trifft, nicht pauschal zu beantworten. Ausgeschlossen ist der Schadensersatz aber nicht.

Es kommt auch auf die Vereinbarungen zwischen Händler und Käufer sowie die Umstände des individuellen Einzelfalls an, sodass es ratsam ist, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sämtliche Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.

Profitieren Sie von unserer Expertise im Automobilrecht und setzen Sie Ihre Rechte mit unserer Hilfe durch. Bei uns ist die Erstberatung stets unverbindlich und kostenfrei. Wir haben bereits über 10.000 kaufrechtliche Fälle bearbeitet.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Lassen Sie Ihren individuellen Kaufvertrag gerne von unserem auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte prüfen, um Ihnen sämtliche rechtlichen Handlungsoptionen aufzuzeigen und Ihre kaufrechtlichen Ansprüche, beispielsweise auf Kaufpreisrückzahlung außergerichtlich oder gerichtlich gegen die Händler durchzusetzen.

Bei uns ist die Erstberatung stets unverbindlich und kostenfrei.

Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC Anwalt Patrick Balduin unterstützt Sie mit seiner hohen fachlichen Expertise und setzt Ihr gutes Recht durch.

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierte und bundesweit tätige Verbraucherrechtskanzlei, die bereits eine Vielzahl von kaufrechtlichen Fällen zur ausgewiesenen Zufriedenheit unserer Mandanten erfolgreich bearbeitet hat.

Kontaktieren Sie uns gerne für die kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls – auch per Mail.

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