1. Oktober 2020
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Klage zum VW Dieselskandal 2021 noch möglich? Anwalt klärt auf

Der Dieselskandal der Autohersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda zu den kleineren Motoren mit der Bezeichnung EA189 wurde im Jahr 2015 öffentlich, sodass uns viele Anfragen erreichen, die uns fragen, ob im Jahr 2021 noch eine wirksame Schadensersatzklage erhoben werden kann. Sofern Sie Dieselfahrer eines Autos der vorgenannten Automarken sind, sollten Sie diesen Artikel lesen, um die letzte Chance für Schadensersatz nicht zu verpassen.

Verjährung von Schadensersatz im Jahr 2021?

Tatsächlich kann die Frage aufgeworfen werden, ob Schadensersatzansprüche im Dieselskandal bereits im Jahr 2021 verjährt sind, da der Abgasskandal im Jahr 2015 öffentlich wurde. Nach deutschem Recht muss der Geschädigte binnen drei Jahren seinen Anspruch gerichtlich verfolgen, sobald er Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und Kenntnis von der Person des Schuldners hat.

Einige Gerichte und insbesondere Rechtsschutzversicherungen stellen sich auf den Standpunkt, dass spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens im Jahr 2016 die Verjährung angefangen hat zu laufen, sodass der Geschädigte spätestens am 31.12.2019 hätte eine Klage auf Schadensersatz gegen Volkswagen und Co. erheben müssen.

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§ 852 BGB ermöglicht Schadensersatzklage im Jahr 2020 bis 2025

Wir sind einer der ersten Anwaltskanzleien in Deutschland, die neue Argumente gefunden haben, um weiterhin erfolgreich Schadensersatzklagen im Dieselskandal gegen Volkswagen und Co. einzureichen.

Der Einrede der Verjährung kann nämlich § 852 BGB entgegengehalten werden. Mit dieser Vorschrift konnten wir bereits Prozesse im letzten Jahr gewinnen, obgleich Volkswagen meinte, dass die Ansprüche verjährt seien.

Mit dieser Vorschrift können Schadensersatzansprüche nämlich nicht drei Jahre, sondern zehn Jahre verfolgt werden.

Dieser Rechtsauffassung folgten zuletzt mehrere Gerichte. Hier ein Auszug:

AG Marburg, Beschluss vom 16.06.2020 – 9 C 891/19

„Die Beklagtenseite wird vom Gericht gemäß § 139 ZPO darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung wohl ins Leere geht, da vorliegend nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB einschlägig sein dürfte, sondern die Verjährung gemäß § 852 BGB von 10 Jahren (vgl. BGH Urt. verkündet am 12.05.2016, I ZR 48/15).“

LG Magdeburg, Urteil vom 25.06.2020 – 10 O 1856/19

„Schließlich prüfen die, eine Verjährung der 2019 erhobenen Klagen bejahenden Gerichte nicht, – die nach der Rechtsansicht der Kammer hier allerdings nicht erhebliche Problematik -, ob nicht möglicherweise ein Anspruch aus § 852 BGB mit 10-jähriger Verjährungsfrist gegeben ist. […] Auch von daher überzeugt die Meinung, die Ansprüche angesichts der Verjährung grundsätzlich abzulehnen nicht, da dann wohl ein Anspruch aus § 852 BGB vorliegen würde.“

LG Kiel, Hinweisbeschluss vom 02.07.2020 – 17 O 124/20

„Zwar dürften im Ausgangspunkt deliktische Ansprüche verjährt sein. Insoweit kommt aber in Betracht, dass dem Kläger ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB zusteht. Denn er hat hier ein Neufahrzeug von einem Vertragshändler der Beklagten erworben. Insofern ist davon auszugehen, dass er die Beklagte jedenfalls einen Teil des Kaufpreises im Sinne von§ 852 BGB erlangt hat. Von dem Kaufpreis wäre insoweit die Händlermarge abzuziehen. Insoweit dürfte der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast zur Höhe der Händlermarge obliegen.“

Wenn Autokauf keine zehn Jahre zurückliegt, ist Schadensersatz weiterhin durchsetzbar

Mit der vorgenannten Rechtsprechung und § 852 BGB können wir unseren Mandanten weiterhin sehr gute Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage gegen Volkswagen, Audi, Seat und Skoda im Jahr 2020 und in den nachfolgenden Jahren zusichern.

Wir sind ferner sehr zuversichtlich, dass die Rechtsprechung zum § 852 BGB in naher Zukunft weiter ausgebaut wird und Volkswagen auch für außergerichtliche Einigungen sich öffnen muss und wird.

Was wird in einer Schadensersatzklage gegen Volkswagen und Co. geltend gemacht?

Die wirtschaftlich sinnvollste und rechtlich sicherste Variante ist die Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Kilometerentschädigung für die von Ihnen gefahrenen Kilometer. Die so erzielte Kaufpreiserstattung ist oft 5-fach höher als der Marktwert, da die manipulierten Euro 5 Diesel des Volkswagen Konzerns in Deutschland fast keine seriösen Abnehmer mehr finden.

Sollte der Kilometerstand des Fahrzeugs jedoch über 200.000 km liegen, so empfehlen wir eine Klage auf Einmalzahlung. Hierbei behalten Sie das Fahrzeug und bekommen regelmäßig 25 % des gezahlten Kaufpreises als Wertverlust zugesprochen. Bei dieser Option spielt der Kilometerstand nur eine untergeordnete Rolle.

Was können wir für Sie tun?

Das Expertenteam von Balduin & Partner Rechtsanwälte prüft für Sie gerne kostenfrei alle in Frage kommenden Optionen.

Hierfür benötigen wir in der Regel folgende Informationen und Unterlagen, die Sie uns bequem per E-Mail zukommen lassen können:

  • verbindliche Fahrzeugbestellung / Kaufvertrag
  • Fahrzeugschein ggf. KFZ-Kreditunterlagen
  • Kilometerstand bei Kauf
  • Kilometerstand heute
  • Schreiben des Herstellers zur Dieselrückrufaktion, sofern vorhanden

Die vorgenannten Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Euro 5 Dieselfahrzeuge von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda der Baujahre 2008-2014 zu der internen Motortypbezeichnung EA189.

Schadensersatzklagen gegen andere Autohersteller oder andere Motorentypen sind hiervon nicht betroffen, da die Manipulationen deutlich später bekannt wurden. Eine Verjährungsproblematik gibt es hier in jedem Fall nicht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Anwälte holen Ihr Geld zurück. Setzen Sie auf eine der führenden Anwaltskanzleien zum Abgasskandal.

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