Hält der Jaguar I-Pace die vom Hersteller versprochenen Werte zur Reichweite?
„Der Jaguar I-Pace EV400 hält die Herstellerangaben bezüglich der Reichweite nicht ein.
Tatsächlich weichen die tatsächlichen Werte erheblich davon ab. Damit liegt ein Sachmangel an Ihrem E-Auto vor, sodass Sie Gewährleistungsrechte geltend machen können. Am besten mit Hilfe unserer auf Elektromobilität spezialisierten Anwälte“, rät ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Laut Hersteller hat die Batterie des Jaguar I-Pace EV400 eine Reichweite von 470 Kilometern. Allerdings erreicht er diesen Wert unter realen Straßenbedingungen nicht.
So kommt ein bekanntes Online-Magazin für E-Autos zu dem Ergebnis, dass das Modell im Mischverkehr im Frühsommer lediglich 370 Kilometer weit kommt.
Der ADAC kommt nach seinem Standardtest zu einem ähnlichen Ergebnis von 365 Kilometern. Es seien im Normalfall höchstens 400 Kilometer zu erreichen.
Die Abweichung von den Herstellerangaben wird damit um mehr als 15 bis 20 % überschritten. Der Elektro-SUV hält folglich die Versprechungen des Herstellers nicht ein. Der E-Auto Käufer wird über die Reichweite getäuscht.
Gut zu wissen: Aufgrund der erheblichen Abweichung von den Herstellerangaben ist ein Sachmangel gegeben, sodass die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte greifen. Diese Rechte stehen übrigens auch Leasingnehmern zu.
So können betroffene I-Pace Fahrer beispielsweise den Kaufpreis bzw. Anzahlung und Leasingraten gegen Fahrzeugrückgabe unter Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückerlagen.
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Entspricht die Leistung der Antriebsbatterie Ihres Elektrofahrzeugs wie beim Jaguar I-Pace nicht den Angaben des Herstellers oder des Verkäufers, ist die Akkureichweite damit also geringer als versprochen, so ist damit ein Sachmangel gegeben, der Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler auslöst.
Damit stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, wie der Rücktritt oder die Kaufpreisminderung.
Auch Leasingnehmer profitieren von den Gewährleistungsrechten. Denn beim Leasing tritt der Leasinggeber diese an den Leasingnehmer ab.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich der E-Autos und setzen Sie Ihre Rechte bei mangelnder Reichweite Ihres Jaguar I-Pace mit unserer Hilfe durch. Wir haben bereits über 10.000 kaufrechtliche Fälle bearbeitet.
Nachbesserung
Liegt ein Sachmangel an Ihrem Elektroauto vor, so haben Sie zunächst das Recht, Nachbesserung, also eine Reparatur zu verlangen.
Dazu muss der Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Dabei trägt er sämtliche Kosten, die mit der Reparatur zusammenhängen. Mit Ausnahme eines Mietwagens für die Zeit der Nachbesserung ist alles kostenlos.
Alternativ zur Nachbesserung kann bei Neuwagen auch die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt werden, soweit diese nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Rücktritt
Ist die Nachbesserung gescheitert, nicht möglich oder weigert sich der Händler, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Folge ist, dass Sie den Kaufpreis bzw. die Anzahlung und die Leasingraten zurückerhalten. Das Fahrzeug müssen Sie zurückgeben und es werden Ihre Nutzungsvorteile abgezogen.
Jedoch muss der Mangel im Falle des Rücktritts erheblich sein. Wann die Erheblichkeitsschwelle im Falle der geringen Reichweite von E-Autos vorliegt ist durch die Rechtsprechung bisher noch nicht eindeutig geklärt.
Allerdings kann auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kraftstoffmehrverbrauch von Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor zurückgegriffen werden.
Demzufolge ist der Sachmangel bei einem neuen E-Auto erheblich, wenn die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs um mindestens 10 % im Vergleich zu den Angaben des Herstellers abweicht.
Dass diese Rechtsprechung in Fällen mit Elektrofahrzeugen herangezogen werden kann, bestätigt neuerdings ein Hinweisbeschluss des Landgerichts Aurich im Rahmen eines von unserer E-Auto-Kanzlei geführten gerichtlichen Verfahrens zu einem Rücktritt eines E-Auto-Käufers.
Da beim Jaguar I-Pace EV400 die Akkureichweite den Testergebnissen des ADAC zufolge eine Abweichung um mehr als 15 bis 20 % im Vergleich zu den Angaben des Herstellers abweicht, bestehen sehr gute Chancen, Ihre Rechte gegenüber dem Händler durchzusetzen.
Kaufpreisminderung
Eine Alternative zum Rücktritt ist die Kaufpreisminderung, die übrigens auch bei einem unerheblichen Mangel möglich wäre.
Bei einer Minderung können Sie Ihren I-Pace behalten und den zu viel gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
Die Verjährungsfrist beträgt bei Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung bzw. Übergabe des Fahrzeugs.
Allerdings kann die Verjährung gehemmt werden, sodass Sie Ihre Ansprüche auch nach Ablauf der zwei Jahre nicht verlieren.
Wenn Sie bereits versuchen, Ihre Rechte beim Händler geltend zu machen, und mit diesem dementsprechend noch in über die Reparatur verhandeln, so kann dies die Verjährung Ihrer Ansprüche hemmen.
Auch hemmt eine Klageerhebung vor Gericht die Verjährung. Es lohnt sich also durchaus, nicht zu lange zu zögern und sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Empfehlung vom E-Auto-Anwalt
Sind Sie Besitzer eines Jaguar I-Pace so empfehlen wir Ihnen, sich an unsere auf das Automobilrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Ihren Einzelfall zu prüfen und Ihre Rechte gegenüber dem Autohändler durchzusetzen.
Dabei ist die Erstberatung stets kostenfrei und unverbindlich!
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zu sämtlichen rechtlichen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns – gerne per Mail.
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