Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in der mit Spannung erwarteten Verhandlung am 08.05.2023, dass er die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beachten wolle. Letzterer urteilte am 21.03.2023, dass Dieselbesitzer wegen des illegalen Thermofenster Schadensersatz von den Autoherstellern verlangen können (vgl. Rs. C-100/21).
Die Vorsitzende Richterin des VIa-Zivilsenats am BGH äußerte, dass dieser am 26.06.2023 entscheiden könnte, dass vom Thermofenster betroffenen Dieselkäufern Schadensersatz wegen des Wertverlustes durch die unzulässige Abschalteinrichtung zustehe.
„Aufgrund der Ausführungen der Vorsitzenden Richterin ist davon auszugehen, dass der BGH den Anspruch auf Schadensersatz wie bereits der EuGH bejaht,“ erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Auf den Punkt gebracht:
Der Bundesgerichtshof (BGH) schließt sich voraussichtlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, indem er vom Dieselskandal getäuschten Dieselkäufern, die vom Thermofenster betroffen sind, einen Schadensersatzanspruch zugestehen wird.
Damit wird ein Anspruch auf Schadensersatz nicht nur bei vorsätzlichem Handeln der Autohersteller gegeben sein. Auch, wenn die Hersteller durch den Einbau des illegalen Thermofensters lediglich fahrlässig handelten, erhalten Dieselbesitzer Schadensersatz (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, Rs.: C-100/21).
Dieser Anspruch basiert auf den EU-Regelungen zur EG-Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen, die auch Rechte des einzelnen Dieselerwerbers schützen.
Der BGH erklärte, dass er dafür voraussichtlich eine neue Form des Schadensbegriffs schaffen könnte. Dieser könnte als „Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz“ bezeichnet werden.
Hinter diesem umständlichen Begriff verbirgt sich im Prinzip eine faktische Minderung des Kaufpreises.
Dieser auch als „mittlerer Schadensersatz“ bezeichnete Anspruch umfasse laut BGH nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Dieselfahrer bekommt folglich nicht den kompletten Kaufpreis erstattet.
Vom Thermofenster betroffene Dieselkäufer bekommen eine Entschädigungszahlung und behalten ihr Fahrzeug.
Die konkrete Schadenssumme berechnet sich voraussichtlich, indem die Differenz zwischen dem Wert des Autos ohne unzulässige Abschalteinrichtung und dem Wert des Wagens mit illegaler Abschalteinrichtung gebildet wird.
Der BGH wird seine Entscheidung am 26.06.2023 verkünden.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Partner
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Es ist davon auszugehen, dass der BGH mit seinem Urteil am 26.06.2023 entscheiden wird, dass Dieselkäufer, in deren Fahrzeug die unzulässige Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters verbaut wurde, einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung haben.
Die unteren deutschen Gerichte werden der BGH-Entscheidung dann folgen.
Vom Thermofenster betroffene Dieselkäufer bekommen zwar nicht den kompletten Kaufpreis als Schadensersatz erstattet.
Jedoch können sie ihr Auto behalten und eine Entschädigung erhalten, die nach unserer Erfahrung circa 20% des Kaufpreises beträgt.
Setzen Sie Ihre Rechte mit unserer Hilfe durch. Wir bieten Ihnen eine kostenlose erste Prüfung Ihres Falls.
Die allermeisten Hersteller verwenden das illegale Thermofenster, das die Abgasrückführung und damit einhergehend eine Reduzierung der Schadstoffemissionen nur in einem bestimmten Temperaturbereich vornimmt, sodass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.
Es sind nahezu alle Dieselmodelle betroffen. Sofern das Dieselfahrzeug nicht älter als 10 Jahre ist, ist es wahrscheinlich betroffen.
Unter anderem ist das unzulässige Thermofenster in Dieselmodelle folgender Hersteller bzw. Marken verbaut:
Überdies wurde das Thermofenster in zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller verbaut.
Wir, die auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner raten vom illegalen Thermofenster betroffenen Dieselkäufern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller geltend zu machen.
Unsere Anwälte prüfen Ihren individuellen Fall und geben Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung eine fundierte Rückmeldung zu Ihren rechtlichen Optionen.
Wir haben bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten. Profitieren auch Sie von unserer Expertise im Dieselskandal.
Für eine kostenfreie erste Prüfung benötigen wir nur folgende Angaben:
Daraufhin erhalten Sie binnen 48 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung zu:
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de