Sie wollen wissen, welche E-Autos über eine geringe oder große Reichweite verfügen? Sie stellen als Eigentümer oder Leasingnehmer eines Elektroautos ggf. fest, dass Reichweite und Leistung der Batterie nicht den versprochenen Werten des Herstellers entsprechen?
Dann könnte an Ihrem Fahrzeug ein Sachmangel vorliegen, sodass Sie Ihre Gewährleistungsrechte gegen den Autohändler geltend machen können. Lassen Sie Ihr Fahrzeug nachbessern oder verlangen Sie den Kaufpreis oder die Leasingraten zurück.
„Wenn die Reichweite der Antriebsbatterie Ihres Elektroautos nicht an die Herstellerangaben herankommt, sollten Sie nicht zögern, sondern Ihr gutes Recht mit Hilfe unserer Expertise im Bereich der Elektromobilität durchsetzen“, empfiehlt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Die Kernpunkte:
Hier eine Übersicht zu den gängien Herstellern von Elektroautos und den jeweiligen Angaben zur Reichweite:
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Model 3 Standard Range 491 km
Model 3 Long Range 602 km
Model 3 Performance 547 km
Model S Long Range 663 km
Model S Plaid 628 km
Model X Maximum Range 580 km
Model X Plaid 547 km
Model Y Maximum Range 533 km
Model Y Performance 514 km
e-tron 50 338 km
e-tron 55 437 km
e-tron S 362 km
e-tron Sportback 50 346 km
e-tron Sportback 55 446 km
e-tron S Sportback 368 km
e-tron GT 479 km
RS e-tron GT 465 km
Q4 35 e-tron 336 km
Q4 40 e-tron 515 km
Q4 45 e-tron 486 km
Q4 50 e-tron 482 km
Q4 Sportback 35 e-tron 344 km
Q4 Sportback 40 e-tron 527 km
Q4-Sportback 50 e-tron 495 km
ID.3 Pure Performance 349 km
ID.3 Pro 426 km
ID.3 Pro Performance 426 km
ID.3 Pro S 555 km
ID.4 Pure 345 km
ID.4 Pure Performance 345 km
ID.4 Pro Performance 522 km
ID.4 GTX 482 km
i3 307 km
i3s 283 km
i4 eDrive40 585 km
i4 M50 513 km
iX xDrive40 425 km
iX xDrive50 630 km
iX3 461 km
EQA 250 425 km
EQA 300 430 km
EQA 350 428 km
EQC 400 437 km
EQS 450+ 768 km
EQS 580 671 km
EQV 300 lang 356 km
EQV 300 extralang 354 km
eVito Tourer lang 361 km
eVito Tourer extralang 360 km
Ist die Akkureichweite eines Elektrofahrzeugs geringer als versprochen, entspricht die Leistung der Antriebsbatterie also nicht den Herstellerangaben, besteht darin ein Sachmangel, der gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Autohändler auslöst. Damit stehen dem Besitzer eines E-Autos neben dem vordergründigen Recht auf Nachbesserung ein Rücktritts- oder Kaufpreisminderungsrecht und Schadenersatzansprüche zu.
Für die Ausübung bestimmter Rechte wie dem Rücktritt muss der Sachmangel eine Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Wann dies bei Elektrofahrzeugen der Fall ist, ist durch die Rechtsprechung bisher noch nicht eindeutig geklärt, zumal E-Autos relativ neu auf dem Markt sind und es angesichts dessen noch relativ wenige Urteile zu Elektroautos gibt.
Jedoch kann nach unserer Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kraftstoffmehrverbrauch von Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor zurückgegriffen werden.
Dementsprechend ist der Sachmangel bei einem neuen E-Auto erheblich, wenn die Reichweite um mehr als 10 % im Vergleich zu den Angaben des Herstellers negativ abweicht. Bei einem Gebrauchtwagen ist angesichts des altersbedingten Leistungsabfalls von Batterien von einem erheblichen Sachmangel erst ab einer negativen Abweichung von ca. 20 – 25 % auszugehen.
Dass die Rechtsansicht unserer auf Elektroautos spezialisierten Rechtsanwälte überzeugt, bestätigt neuerdings ein im Rahmen eines von uns geführten gerichtlichen Verfahrens ergangener Hinweisbeschluss des Landgerichts Aurich.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich der E-Autos und setzen Sie Ihre Rechte bei mangelnder Reichweite Ihres Fahrzeugs mit unserer Hilfe durch. Wir haben bereits über 10.000 kaufrechtliche Fälle bearbeitet.
Da eine von den Herstellerangaben signifikant abweichende Reichweite als Sachmangel Ihre Gewährleistungsrechte begründet, stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu.
Dazu gehören zum einen das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, der zur Folge hat, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, sie folglich den von Ihnen gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des E-Autos zurückerhalten. Alternativ kann auch Kaufpreis gemindert werden. Darüber hinaus haben Sie Schadensersatzansprüche.
Jedoch müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen oder Ihnen, soweit es sich bei Ihrem E-Auto um einen Neuwagen handelt, ein neues Fahrzeug zu liefern.
Erst wenn die Bemühungen des Verkäufers zwei Mal scheitern oder er sich von vornherein weigert, nachzubessern, können Sie sich vom Kaufvertrag lösen und Ihr Fahrzeug zurückgeben.
Diese Rechte stehen übrigens auch Leasingnehmern zu. Da der Leasinggeber Ihnen bei Vertragsschluss jegliche Gewährleistungsrechte abtritt, können Sie beispielsweise Ihre Anzahlung sowie Leasingraten beim Händler zurückverlangen.
Liegt ein Sachmangel an Ihrem Elektroauto vor, so haben Sie zunächst das Recht, Nachbesserung, also eine Reparatur zu verlangen.
Dazu muss der Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Dabei trägt er sämtliche Kosten, die mit der Reparatur zusammenhängen. Mit Ausnahme eines Mietwagens für die Zeit der Nachbesserung ist alles kostenlos.
Alternativ zur Nachbesserung kann bei Neuwagen auch die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt werden, soweit diese nicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Ist die Nachbesserung – in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch – gescheitert, hat der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen lassen oder sich von vornherein geweigert, den Mangel zu beseitigen, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Erklären Sie den Rücktritt, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis bzw. Anzahlung und Leasingraten abzüglich Ihrer Nutzungsvorteile gegen Rückgabe des Elektroautos zurückzuerstatten. Dabei muss der Mangel jedoch eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten.
Dies könnte beispielsweise bei schwacher Reichweite der Fall sein, wenn der vom Hersteller angegebene Wert um mehr als 10 % unterschritten wird, wobei ggf. ein altersbedingter Leistungsabfall berücksichtigt werden muss.
Zwar haben die Gerichte diesbezüglich noch nicht eindeutig entschieden. Gleichwohl bestätigt ein Hinweisbeschluss des Landgerichts Aurich im Rahmen eines von uns geführten gerichtlichen Verfahrens die Rechtsansicht unserer auf E-Autos spezialisierten Rechtsanwälte.
Neben Ihrem Rücktrittsrecht haben Sie wahlweise das Recht, den Kaufpreis zu mindern. da das Fahrzeug infolge des Mangels weniger wert ist. Dann können Sie Ihr Elektroauto behalten und vom Verkäufer den zu viel gezahlten Betrag zurückverlangen.
Im Gegensatz zum Rücktritt kann eine Kaufpreisminderung auch bei einem unerheblichen Sachmangel erklärt werden.
Des Weiteren können Sie nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz verlangen. Dies ist auch möglich, falls das E-Auto bereits weiterveräußert wurde. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall entstanden.
Im Garantiefall bei Leasing und Kauf können Sie eine kostenfreie Mängelbeseitigung bis zum Ablauf der Garantie fordern – unabhängig davon, wann der Mangel das erste Mal aufgetreten ist.
Kommen Sie mit der Garantie nicht weiter, weil sich der Händler weigert den Mangel kostenfrei zu beheben oder die Reparatur bereits mehrfach gescheitert ist, können Sie Ihre Rechte aus dem gesetzlichen Kaufrecht geltend machen. Dies auch, wenn Sie das Elektroauto nur leasen.
Bei Neufahrzeugen gilt derzeit eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.
Ihre Übergabe liegt bereits länger als 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs zurück? Das muss nicht automatisch bedeuten, dass Sie Ihre Gewährleistungsrechte nicht mehr durchsetzen können.
Denn es gibt verschiedene Umstände, die dazu führen können, dass die Verjährung gehemmt wird.
Haben Sie bereits versucht, Ihre Rechte beim Händler geltend zu machen, und befinden Sie sich mit diesem noch in Verhandlungen bezüglich der Reparatur, so kann dies die Verjährung Ihrer Ansprüche hemmen.
Ebenso wirkt eine Klageerhebung vor Gericht verjährungshemmend. Es lohnt sich also durchaus, nicht zu lange zu zögern und einen kompetenten Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihr gutes Recht gegenüber den Autohändlern durchsetzt.
Kann dem Händler eine arglistige Täuschung bezüglich der Mangelhaftigkeit des Elektroautos nachgewiesen werden, ist es darüber hinaus möglich, den Kaufvertrag anzufechten. Zwar ist dies ab Kenntnis der Täuschung lediglich ein Jahr lang möglich. Solange Sie allerdings noch keine Kenntnis von ihr haben, können Sie zehn Jahre lang anfechten.
Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die erfahrenen und auf das Automobilrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei Balduin & Partner unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere im Falle einer schwachen Batterie.
Wir prüfen für Sie, ob Sie Gewährleistungsrechte aufgrund einer mangelnden Reichweite der Batterie Ihres E-Autos geltend machen können.
Dabei ist die Erstberatung stets kostenfrei und unverbindlich!
Auch prüfen wir, ob die Verjährung z.B. durch Reparaturversuche oder Verhandlungen gehemmt wurde, und, ob dem Autoverkäufer oder Autohersteller eine arglistige Täuschung vorgeworfen kann.
Kontaktieren Sie uns gerne – auch per E-Mail.
Rechtsanwalt
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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