Zahlreiche VW-Modelle sowie Modelle der VW-Töchter Audi, Skoda und Seat, in denen der betreffende Motorentyp seit 2012 verbaut wird, sind vom Dieselgate 2.0 betroffen. Der VW T6 wurde sogar bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Darüber hinaus ruft der Volkswagen-Konzern Millionen von Fahrzeugen im Rahmen einer freiwilligen Rückruf-Aktion zurück.
„Getäuschte Auto-Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem Motorentyp EA288 sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen. Setzen Sie Ihre Rechte gegenüber den Herstellern gerne mit unserer Hilfe durch,“ rät ADAC Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Damit geht der Abgasskandal in die nächste Runde. Welche Modelle sehr wahrscheinlich betroffen sind und welche Rechte Sie als Verbraucher und Besitzer eines dieser Fahrzeuge haben, darüber klären wir Sie hier und auch gerne persönlich sowie telefonisch auf.
Im Rahmen des Dieselskandals sind nun auch Fahrzeuge mit dem Motor EA288 von Volkswagen betroffen. Dieser ist der Nachfolger des EA189, mit dem der Abgasskandal begann und welcher bisher in dessen Zentrum stand.
Seit 2012 wurde der EA288 millionenfach in diversen VW-Modellen sowie in Fahrzeugen der VW-Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Dazu gehören vor allem Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 mit 1.4 TDI-, 1.6 TDI- und 2.0 TDI-Motoren.
Folgende Fahrzeugmodelle sind vom Dieselgate 2.0 höchstwahrscheinlich betroffen:
Audi
VW
Skoda
Seat
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Der manipulierte Motor EA288 wird bereits seit dem Jahr 2012 in zahlreiche Fahrzeugmodelle der Marken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Daher können sämtliche Dieselautos ab dem Baujahr 2012 vom Dieselskandal 2.0 betroffen sein.
Dem Volkswagen-Konzern wird vorgeworfen, erneut einen Dieselmotor manipuliert zu haben. So liegen auch beim neueren VW-Motor EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen vor. Darüber berichtete bereits der Südwestrundfunk (SWR). VW bestreitet die Vorwürfe jedoch im Gesamten. Damit hat der Dieselskandal 2.0 begonnen.
Konkret handelt es sich bei der Manipulation um den Einsatz einer Prüfstandserkennungs-Software, welche die so genannte Abgasrückführung steuert, bei der die Abgase zur Überprüfung der Stickoxid-Emissionen teilweise in den Motor zurückgeführt werden. Darüber hinaus verfügt der EA288 auch über ein so genanntes Thermofenster, bei dem die Abgasrückführung in Abhängigkeit von bestimmten Temperaturbereichen reguliert wird.
Infolge dieser Einrichtungen werden auf dem Prüfstand deutlich weniger Emissionen gemessen, als das Auto im regulären Straßenbetrieb ausstößt. Dabei soll der falsche Eindruck erweckt werden, die betreffenden Fahrzeuge würden sauber sein und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Auf diese Weise täuscht Volkswagen den Verbraucher, um mehr Gewinne zu erzielen.
Sind Sie Eigentümer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs, beispielsweise mit dem Motor EA288, liegt bei ihrem Wagen also eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, so sind Sie im Besitz eines mangelhaften Fahrzeugs.
So hat bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Abschalteinrichtungen illegal sind. Des Weiteren entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen einen Sachschaden darstellt.
Liegt eine solche Einrichtung in Ihrem Wagen vor, haben Sie rechtliche Ansprüche gegen den Händler bzw. den Hersteller. So können Sie vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug gegen Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückgeben und/oder Schadensersatz verlangen.
Ist Ihr gekauftes Auto vom Abgasskandal betroffen, liegt ein Sachmangel an der Kaufsache vor, sodass sie Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen können.
So können Sie beispielsweise die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs gegen Rückgabe Ihres alten Wagens verlangen. Auch können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, um das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich Ihrer Nutzungsvorteile zurückzuerhalten. Die erstere Möglichkeit ist grundsätzlich die bessere, da Ihr Auto über die Jahre an Wert verloren hat.
Darüber hinaus können Sie Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Volkswagen-Konzern geltend machen. Ein solcher Anspruch ergibt sich in erster Linie aus einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung durch VW gemäß § 826 BGB. Dies ist auch möglich, falls Sie Ihren Wagen bereits weiterverkauft haben. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall beim ursprünglichen Kauf des Fahrzeugs entstanden.
Im Rahmen des Dieselskandals rund um den EA288 gab es bereits einige erfolgreiche Urteile zugunsten von Verbrauchern. Als erstes Oberlandesgericht hat das OLG Naumburg am 09.04.2021 Volkswagen zu Schadensersatz und Rücknahme des betreffenden Fahrzeugs verurteilt.
Des Weiteren haben die Landgerichte Duisburg, München, Offenburg und Regensburg unzulässige Abschalteinrichtungen in den betreffenden EA288-Fahrzeugen erkannt und die Hersteller aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz zugunsten der Kläger verurteilt.
Vor dem Landgericht Wuppertal hat VW sogar zugegeben, dass im EA288 ein Thermofenster eingebaut ist. Darüber hinaus sind derzeit viele andere Gerichte mit den Problemen rund um den EA288 beschäftigt.
Eine Sammelklage oder eine Musterfeststellungsklage zum EA288 Motor gibt es noch nicht.
Bis heute erfolgte seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) noch kein verpflichtender Rückruf der Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA288, mit Ausnahme des VW-Busses T6 mit 2.0 TDI-Motor, von dem allein in Deutschland zigtausende Fahrzeuge zurückgerufen wurden.
Jedoch könnte es sein, dass Sie vom Hersteller selbst oder vom KBA angeschrieben worden sind, um ein freiwilliges Software-Update für die Motorsteuerung installieren zu lassen. Dadurch sollen laut Hersteller die Stickoxid-Emissionen gesenkt werden.
Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass das Installieren eines solchen Software-Updates nachteilhafte Auswirkungen beispielsweise auf die Leistung des Motors sowie dessen Lebensdauer haben und zu einem höheren Verbrauch führen kann. Dementsprechend zeigte die Rückruf-Aktion von Volkswagen bisher keine große Wirkung.
Daher ist davon abzuraten, sich vorschnell auf das Angebot von VW einzulassen, zumal Gerichte in Deutschland unabhängig von derartigen freiwilligen Rückruf-Aktionen der Hersteller zahlreiche Urteile zugunsten der Verbraucher gefällt haben.
Auch wenn es bisher mit einer Ausnahme keinen verpflichtenden Rückruf seitens des KBA gab, haben Sie in Anbetracht der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung sehr gute Chancen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Falls Sie im Rahmen des durch den Volkswagen-Konzern erfolgten freiwilligen Rückrufs ein freiwilliges Software-Update angeboten bekommen haben, ist dies ein sicherer Anhaltspunkt dafür, dass Ihr Dieselfahrzeug vom Dieselskandal 2.0 betroffen ist. Von dem Rückruf sind allerdings nicht alle Fahrzeuge umfasst.
Fahren Sie einen VW T6, so ist dieser bereits im Rahmen eines Pflichtrückrufes des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zurückgerufen worden, sodass Sie sich sicher sein können, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Darüber hinaus ist angesichts der aktuellen Ereignisse rund um den Dieselskandal und der durch viele Gerichte zugunsten der Verbraucher gefällten Urteile festzustellen, dass Ihr EA288 mit einer hohen Wahrscheinlichkeit manipuliert ist.
Sollten Sie im Besitz eines Fahrzeugs mit einem EA288-Motor sein, empfehlen wir Ihnen, sich von einem kompetenten Anwalt beraten zu lassen, um herauszufinden, ob Ihr Wagen betroffen ist, und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner, sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat. Unter Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Anwalt Patrick Balduin unterstützt sie mit seiner hohen fachlichen Kompetenz und kämpft für Ihr Recht.
Wir überprüfen, ob Ihr Dieselfahrzeug der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit dem VW-Motor EA288 vom Dieselskandal 2.0 betroffen ist und setzen Ihre Rechte außergerichtlich sowie gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
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