27. Juli 2021
Fiat Camper Dieselskandal

Abgasskandal bei Fiat Ducato Wohnmobilen | ADAC Anwalt klärt auf

Sie sind Eigentümer eines Fiat Wohnmobils mit Dieselmotor und fragen sich, ob auch Ihr Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist und eine Klage gegen Fiat Sinn macht?

Die Spezialisten im Dieselskandal von Balduin & Partner Rechtsanwälte, die bereits über 1.000 Dieselprozesse vor deutschen Gerichten erfolgreich abgeschlossen haben, klären auf und bieten betroffenen Fiat Besitzern eine bundesweite und kostenfreie Erstberatung an:

Vorweg für Eilige die Zusammenfassung:

  • Nahezu alle Fiat Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen
  • Mehrere Landgerichte haben Fiat bereits verurteilt
  • Rückgabe des Wohnmobils gegen Erstattung des Kaufpreises
  • Doppelter Marktwert als Schadensersatz möglich
  • Kostenfreie Beratung & Prüfung durch unsere Fachanwälte
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Verdacht auf illegale Abschalteinrichtungen bei Fiat Wohnmobilen?

Der Dieselskandal nimmt kein Ende. Nach unzähligen Automobilkonzernen wird nun auch gegen Fiat ermittelt. Diesem wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen mit Diesel-Motor zu verwenden. Insbesondere Fiat Ducatos sollen von dem Skandal betroffen sein.

Fiat Ducatos, die Spitzenrenner bei Wohnmobilen, sind vor allem bei Reisebegeisterten und Campern sehr beliebt. Sie versprechen ein angenehmes, komfortables und vor allem ökonomisches Campingerlebnis. Nun droht jedoch die Stilllegung hunderttausender Wohnmobile dieses Modells durch die Zulassungsbehörden.

Dies deshalb, weil der Verdacht besteht, dass in den Motor der Fiat Ducatos eine Software installiert worden ist, der die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindere und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen im Vergleich zum sonstigen Fahrbetrieb vortäusche. Das passiert dadurch, dass die Aufwärmfunktion des Motors nur bei Bedingungen aktiviert wird, die fast ausschließlich nur im Prüfstand vorkommen. Somit kann der Motor nur im Prüfverfahren die Anforderungen der Euro-6 Norm einhalten und nicht auch im Alltagsgebrauch. Der Käufer, der im Unwissen darüber das Auto erworben hat, ist damit stets der Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörden ausgesetzt.

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt sind die Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2021 mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 betroffen.

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Urteil des Landgerichts Koblenz vom 01.03.2021 gegen Fiat

Ein Käufer eines Fiat Ducato hatte gegen den Fiat-Konzern auf Schadensersatz geklagt, weil er behauptete, der Diesel-Motor sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipuliert. Mit Versäumnisurteil vom 01.03.2021 wurde Fiat verurteilt, den gesamten Kaufpreis abzüglich des Nutzungsvorteils als Schadensersatz an den Käufer zu zahlen. Bei einem Versäumnisurteil prüft das Gericht, ob die Klage bereits schlüssig ist, also ob das, was behauptet wird, zum Erfolg der Klage führen kann. Dies hat das Gericht bejaht.

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Rechte von Fiat Besitzern im Wohnmobil Abgasskandal

Sollten auch Sie einen Fiat Ducato mit einer Erstzulassung ab 2014 und einem Dieselmotor mit Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 erworben haben, lassen Sie sich bereits jetzt von einem kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Unsere Anwaltskanzlei gehört zum Dieselskandal zu einer der führenden Kanzleien und hat bereits mit Erfolg unzählige Urteile gegen verschiedene Automobilhersteller erstritten.

Sachmängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer des Fiat Wohnmobils

Bei Vorliegen einer eingebauten illegalen Abschalteinrichtung ist Ihr Wohnmobil mangelbehaftet und dies bereits bei Gefahrübergang, also bei der Übergabe bzw. Lieferung an Sie.

Ob eine illegale Abschalteinrichtung in Ihrem Wohnmobil eingebaut ist, muss durch einen Sachverständigen überprüft werden, da es noch keinen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt. Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung bald bestätigen, kann dieses Ergebnis bereits ohne den Bedarf der Einholung eines Sachverständigengutachtens als Beweis für den Mangel dienen.

Sollten Sie sich noch innerhalb der Gewährleistungszeit (2 Jahre ab Fahrzeugübergabe) befinden, stehen Ihnen in dem Fall gegen den Verkäufer Gewährleistungsrechte zu.

Sie haben danach zunächst einen Anspruch auf eine Reparatur oder Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils.

Wenn der Verkäufer eine von Ihnen zu diesem Zwecke gesetzte Frist zweimal verstreichen lässt, ohne Ihrer Forderung nachzukommen, oder aber die Nachbesserung verweigert, können Sie – aufgrund der Erheblichkeit des Mangels – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Wenn Sie zurücktreten, erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis – abzüglich Ihrer Nutzung – Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnmobils an den Händler erstattet.

Ist die Sachmängelhaftungsfrist bereits verstrichen, gibt es für Sie trotzdem einen Weg an Ihre Rechte zu kommen:

Haftung des Fiat Verkäufers bei arglistiger Täuschung

Sollte der Autohändler Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung gehabt haben und Sie nicht über diesen Umstand aufgeklärt haben, liegt eine arglistige Täuschung vor, wonach der Anspruch erst nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt haben, verjährt.

Sie können daher auch noch Jahre nach dem Kauf erfolgreich gegen Ihren Händler vorgehen.

Wir können hierbei beurteilen, ob eine mögliche Kenntnis des Wohnmobilverkäufers beweisbar ist.

Haftung des Fahrzeugherstellers Fiat im Dieselskandal

Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsansprüchen steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen der sog. „vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung“ durch den Hersteller selbst, hier also direkt gegen den Fiat Konzern zu.

Auch dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren ab Kenntniserlangung über die den Anspruch begründenden Umständen.

In dem auf-den-Markt-bringen eines mangelbehafteten Wohnmobils ohne Hinweis auf diesen Umstand liegt eine nachteilige Einwirkung auf das Vermögen der Käufer seitens Fiat, denn diese hätten – wären sie informiert gewesen – kein Wohnmobil erworben, das mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und potenziell von der Zulassungsbehörde stillgelegt werden kann. So hat es jüngst auch das Landgericht Münster in einer vergleichbaren Klage unseres Mandanten gegen den Audi Konzern gesehen (LG Münster, Urteil vom 01.03.2021 – 011 O 274/20).

Diese Schadenszufügung ist als sittenwidrig anzusehen. Der Verkauf der mangelhaften Fahrzeuge erfolgt nämlich mit dem Wissen, dass diese im Straßenverkehr nur aufgrund der unzulässiger Weise eingebauten Abschalteinrichtung die erforderlichen Abgasnormen erreichen. Wenn Fiat darüber schwieg, dass ein solcher Umstand vorliegt, bedeutet dies, dass für Fiat eine maximale Gewinnerzielung im Vordergrund lag, weil dadurch im Wettbewerb mit anderen Automobilherstellern erhöhte Umsätze erzielt wurden. Damit geht dann auch einher, dass der Konzern bewusst die Benachteiligung ihrer Kunden in Kauf nahm.

Die Schadenszufügung ist in dem Fall dem Konzern auch zuzurechnen. Es kann nämlich nicht sein, dass bei einer Entscheidung von solcher Tragweite – nämlich dem Einbau einer illegalen Software – der Vorstand und die leitenden Angestellten tatsächlich nicht informiert gewesen sind.

Selbst, wenn die Entscheidung die Software einzubauen nicht durch den Vorstand oder die leitenden Angestellten getroffen worden sei, trifft Fiat zumindest ein Organisationsverschulden, weil er wichtige Aufgabengebiete – zu denen eine solche Entscheidung gehört – nicht durch weisungsabhängige Verrichtungsgehilfen wahrnehmen lassen darf.

In Folge all dieser Umstände besteht für Sie als getäuschter Kunde ein Schadensersatzanspruch gegen Fiat dergestalt, dass Sie beanspruchen können, so gestellt zu werden, wie Sie ohne das Ereignis stünden.

In diesem Fall hätten Sie den für Sie nachteiligen Kaufvertrag über den manipulierten Wohnwagen nicht geschlossen.

Sie haben damit das Recht das Auto zurückzugeben und den Kaufpreis – abzüglich Ihrer Nutzung – zurückzuerhalten. Unser Mandant erhielt in dem erwähnten Urteil des Landgerichts Münster eine Entschädigung von Audi in Höhe des doppelten Marktwertes! Nutzen Sie diese Rechtsprechung auch für sich.

Wir prüfen, ob auch Ihr Fiat Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

 

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