24. Januar 2022
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Diesel Manipulationen bei Citroen Wohnmobilen? Fachanwalt klärt über Abgasskandal auf

Bisher ging man davon aus, dass der Citroen Jumper nicht vom Dieselskandal betroffen ist, nicht zuletzt, weil dieser seit 2016 mit anderen Motoren als denen von Fiat oder Iveco ausgestattet wird, die bereits länger verdächtigt werden, manipuliert zu sein.

Jedoch sprechen die jüngsten Ereignisse der letzten Monate eine andere Sprache. Nachdem die Behörden zunächst Fiat im Visier hatten, wird auch gegen Citroen ermittelt. Auf der Grundlage interner Konzerndokumente verdichten sich die Hinweise, dass auch der Jumper manipuliert wurde.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin rät Wohnmobilfahrern, sich bei einem kompetenten Anwalt zu erkundigen, ob ihr Gefährt einen Motor mit illegalen Abschalteinrichtungen enthalten könnte: „Zögern Sie nicht, sondern setzen Sie Ihr gutes Recht durch. Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen gut. Lassen Sie uns Ihnen mit unserer Expertise im Bereich des Dieselskandals helfen, den Kaufpreis erstattet zu bekommen und Schadensersatz zu erhalten.“

Die Kernpunkte zum Abgasskandal bei Citroen Wohnmobilen:

  • Neben zahlreichen Wohnmobilen mit Fiat- und Iveco-Motoren ist nach neuestem Stand wahrscheinlich auch der Citroen Jumper betroffen
  • Modelle diverser Hersteller basieren auf dem Citroen Jumper, sodass auch diese manipuliert sein könnten
  • Getäuschte Wohnmobilfahrer können den Kaufpreis zurückerhalten und/oder Schadensersatz verlangen
  • Auch Leasingnehmer können diese Rechte durchsetzen
  • Profitieren Sie von der Expertise unserer Rechtsanwälte von Balduin & Partner und nutzen Sie die verbraucherfreundliche Rechtsprechung deutscher Gerichte
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Dieselskandal bei Citroen Wohnmobilen – Was ist bekannt?

Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass auch die Wohnmobilbranche in den Dieselskandal verstrickt ist. Im Fokus standen bisher allen voran Fiat und Iveco, deren manipulierte Dieselmotoren in zahlreichen Wohnmobilmodellen verschiedener Hersteller verbaut wurden.

Der französische Autobauer schien im Hinblick auf seine Wohnmobil-Sparte bisher vom Abgasskandal verschont geblieben zu sein. Jedoch rückte Citroen im letzten Jahr in das Visier französischer Ermittler, die ein Verfahren gegen den Konzern eröffneten.

Grund für die Ermittlungen sind unter anderem interne Dokumente des Herstellers, die auf Manipulationen von Dieselmotoren hinweisen. So soll die Nutzung unzulässiger Abschalteinrichtungen sogar dem Vorstand des Konzerns bekannt gewesen sein.

Die Diesel-Modelle C3 Picasso, C4 und C4 Picasso wurden bereits zurückgerufen. Nun verdichten sich die Hinweise, dass auch der Citroen Jumper mitten im Abgasskandal steckt.

Dieser wurde zwischen 2011 und 2016 mit einem Fiat Multijet Motor ausgestattet, der wohl illegale Abschalteinrichtungen enthält. Es ist davon auszugehen, dass jedenfalls diese Citroen Jumper Modelle wahrscheinlich manipuliert sind.

Welche weiteren Wohnmobilhersteller sind vom Citroen-Dieselskandal betroffen?

Verschiedene Wohnmobilhersteller nutzen den Citroen Jumper als Basismodell für die Herstellung ihrer eigenen Fahrzeuge. Daher könnten unter anderem auch die Hersteller Adria, Bürstner, Campster, Dethleffs, Etrusco, Globecar, Hobby, Hymer, Pössl und Sunlight vom Abgasskandal des französischen Autobauers betroffen sein.

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Welche Rechte haben Citroen Wohnmobilbesitzer?

Eigentümer von im Rahmen des Abgasskandals manipulierten Wohnmobilen sind im Besitz mangelhafter Fahrzeuge. Daher haben sie kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen die Händler bzw. die Hersteller.

So können getäuschte Wohnmobilfahrer vom Kaufvertrag zurücktreten, um den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückzuerhalten.

Außerdem können sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Dabei sind die Erfolgschancen einer Klage im Abgasskandal gut, zumal die Ereignisse bezüglich der Verstrickung Wohnmobil-Industrie eine klare Sprache sprechen und die Rechtsprechung deutscher Gerichte im Dieselskandal in den letzten Jahren verbraucherfreundlich ist.

So haben zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof (BGH) häufig zugunsten der klagenden Dieselfahrer geurteilt.

Leasingnehmer können sich ebenfalls auf diese Rechte berufen. Denn die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, die der Leasinggeber bei Erwerb des Wohnmobils erhält, tritt dieser an den Leasingnehmer ab. So können Leasingnehmer die Leasingraten sowie die Anzahlung gegen Fahrzeugrückgabe zurückerhalten.

Profitieren auch Sie von dieser Rechtsprechung! Wir, die auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner, setzen Ihre Rechte bundesweit außergerichtlich sowie gerichtlich durch. Dabei ist die Ersteinschätzung Ihres Fallsstets kostenlos.

  • Kaufpreis zurückerhalten

Zum einen können Eigentümer von manipulierten Wohnmobilen vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann erhalten sie den gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des Wohnmobils an den Händler bzw. Hersteller zurück. Abgezogen werden lediglich die Nutzungsvorteile.

  • Schadensersatz

Überdies können getäuschte Wohnmobil-Besitzer Schadensersatz verlangen. Ein solcher Anspruch ergibt sich einerseits aus dem kaufvertraglichen Gewährleistungsrecht, besteht aber auch unabhängig davon. Denn dieser kann sich aus einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB ergeben.

Schadensersatz kann auch verlangt werden, wenn das Wohnmobil bereits weiterveräußert wurde. Denn der Schaden ist dem Betroffenen ja in jedem Fall entstanden.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir empfehlen Wohnmobilfahrern, sich an einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, um herauszufinden, ob ihre Wohnmobile vom Dieselskandal betroffen sind und ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Sind Sie im Besitz eines Wohnmobils? Dann kontaktieren Sie uns gerne kostenfrei und unverbindlich, damit wir Ihnen helfen können, an Ihr gutes Recht zu kommen!

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf den Abgasskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und rechtlichen Expertise. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt

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