Sie wurden außerorts mit 20 km/h zu schnell geblitzt? Die Polizei hat Sie dabei erwischt? Sie fragen sich, wie Sie sich gegen das verhängte Bußgeld wehren können?
Kurz und knapp:
„Über die Hälfte der Geschwindigkeitsmessungen unterliegen Verfahrens- oder Messfehlern. Es lohnt sich, einen Anwalt einzuschalten, um ein Bußgeld zu umgehen. Wir informieren Sie darüber, was sie wissen sollten“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin von der bundesweit tätigen Verkehrsrechtskanzlei Balduin & Partner.
Wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz von 3 km/h außerorts um 16 bis 20 km/h überschritten haben, wird nach aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Bei 11 bis 15 km/h werden 40 Euro und bei bis zu 10 km/h 20 Euro verhängt.
Bei Überschreitungen bis zu 20 km/h erhalten Sie keine Punkte in Flensburg. Auch wird kein Fahrverbot erteilt.
Jedoch ist es möglich, dass die Strafen im Einzelfall härter ausfallen. So wird insbesondere ein höheres Bußgeld verhängt, wenn der Verkehrsverstoß vorsätzlich, also willentlich oder wissentlich begangen wurde.
Außerdem können die Strafen im Falle der Beharrlichkeit, also bei Wiederholung, härter sanktioniert werden. Dies gilt ebenfalls, wenn eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, beispielsweise durch eine gefährliche Fahrweise hinzukommt.
Rechtsanwalt
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Nicht alle Vorwürfe einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind rechtens und können einer intensiven Nachprüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt standhalten.
Häufig kommt es bei Geschwindigkeitsmessungen zu formalen oder technischen Fehlern, sodass sich Möglichkeiten ergeben, das Bußgeld zu vermeiden.
Mess- oder Verfahrensfehler, die zu einer Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung führen, kommen häufig vor. Experten gehen davon aus, dass 30 % der Messungen falsch sind und weitere 30 % Verfahrensfehlern unterliegen!
Häufig können Autofahrer mit anwaltlicher Hilfe Möglichkeiten finden, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote zu umgehen, insbesondere, wenn diese beruflich oder familiär auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Dann empfehlen wir Ihnen, sich anwaltliche Hilfe zu holen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen zu lassen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch einlegen. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
Wenden Sie sich gerne an uns, die auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner. Unsere ausgewiesene Expertise und die Zufriedenheit unserer Mandanten sprechen für uns.
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid, fordern Akteneinsicht bei der Behörde, suchen nach Verfahrens- oder Messfehlern und legen Einspruch für Sie ein. Gegebenenfalls vertreten wir Sie auch vor Gericht und setzen Ihre Rechte durch.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Für die kostenlose Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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