3. Januar 2022
wypadek w pracy

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – Erfahrungen mit Klage gegen BU

Sie sind berufsunfähig und haben einen Leistungsantrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU- Versicherung) gestellt? Diese möchte Ihre Berufsunfähigkeit nunmehr nicht anerkennen und verweigert die Zahlung?

Oft ist die fehlende Anerkennung der BU falsch und angreifbar. Unsere Erfahrungen nach einer Klage gegen die BU-Versicherung zeigen, dass die Versicherungen spätestens im Prozess nachgeben und zahlen.

Im Folgenden informieren wir über die Berufsunfähigkeitsversicherung und erklären, was getan werden kann, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Bundesweit stehen wir Ihnen mit einer kostenfreien Erstberatung zu den Erfolgsaussichten zur Verfügung.

Die Kernpunkte:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die den Wegfall des Einkommens im Falle der Berufsunfähigkeit (teilweise) kompensieren soll
  • Eine Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Kräfteverfall seiner beruflichen Tätigkeit langfristig nicht mehr nachgehen kann
  • Dieser Zustand muss durch einen Arzt gutachterlich festgestellt werden. Der Versicherte muss die Berufsunfähigkeit im Berufsalltag konkret darlegen
  • Die BU-Versicherung zahlt bereits, wenn die Berufsunfähigkeit 50 % beträgt, der Betroffene beispielsweise nur noch 20 statt 40 Stunden die Woche arbeiten kann
  • Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie dem Grad der Berufsunfähigkeit
  • Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 30 % aller Leistungsanträge abgelehnt
  • Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung der Leistung durch die Versicherung bestehen in falschen oder unvollständigen Angaben des Versicherten, keiner hinreichenden Berufsunfähigkeit und dem Verweis auf alternative Tätigkeitsmöglichkeiten
  • Im Ernstfall schalten Sie am besten einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ein, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen
  • Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die BU-Versicherung sind oft gut
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Wann bin ich berufsunfähig?

Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn der Versicherte krank ist und infolgedessen seiner konkreten Tätigkeit voraussichtlich langfristig nicht mehr nachgehen kann. Sie liegt auch vor, wenn der Betroffene unter einem Kräfteverfall leidet, das heißt, wenn er die Belastungen seines Berufs altersbedingt nicht mehr tragen kann.

Dieser Zustand muss voraussichtlich von dauerhafter Natur sein. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Betroffene sechs Monate lang nicht arbeiten kann.

Die Berufsunfähigkeit, die der Versicherte rechtzeitig und selbst nachzuweisen hat, muss durch ein medizinisches Gutachten eines Arztes attestiert werden. Dessen Diagnose ist von entscheidender Bedeutung. Er muss außerdem prognostizieren, wie sich der Zustand zukünftig entwickelt bzw. ob dieser langfristig anhält.

Der Betroffene muss seinen Beruf bzw. Berufsalltag ausführlich beschreiben und darlegen, welche konkreten Tätigkeiten er nicht mehr ausführen kann. Dabei sollte er sorgfältig und genau vorgehen, denn bei falschen oder unvollständigen Angaben droht eine Kürzung oder Ablehnung. Am besten, der Versicherte lässt sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen, um Fehler zu vermeiden.

Die BU-Versicherung kann in Anspruch genommen werden, sobald der Versicherte gemessen an den durchschnittlichen Arbeitsstunden zu 50 % berufsunfähig ist. Kann der Betroffene infolge der gesundheitlichen Probleme beispielsweise nur noch 20 Stunden statt 40 Stunden die Woche arbeiten, liegt bereits ein Versicherungsfall vor.

Ob der Betroffene unfähig ist, seinen Beruf auszuführen, wird anhand der konkreten zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit beurteilt. Das heißt, dass es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob der Betroffene andere Berufe ausüben könnte. Die Berufsunfähigkeit ist also nicht mit der Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Diese ist gegeben, wenn der Betroffene überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann.

Eine Ausnahme ist jedoch die so genannte „abstrakte Verweisung“, die als Klausel im Versicherungsvertrag stehen kann und es dem Versicherer ermöglicht darauf zu verweisen, dass der Versicherte einen anderen Beruf ausüben könnte. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH jedoch nur in engen Grenzen möglich. So muss die alternative Tätigkeit gleichwertig sein und insbesondere den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten des Betroffenen entsprechen.

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Kann die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung ablehnen?

Dass die Versicherung die Zahlung der vereinbarten Rente ablehnt, diese kürzt oder bereits getätigte Leistungen zurückfordert, kann verschiedene Ursachen haben. Dazu zählen im Wesentlichen das Vorliegen einer arglistigen Täuschung des Versicherten, keine hinreichende Berufsunfähigkeit, falsche Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags und der Verweis auf alternative berufliche Tätigkeiten.

Falsche oder unvollständige Angaben?

Ein häufiger Grund ist der Verweis auf falsche oder unvollständige Angaben bei Abschluss der Versicherung, insbesondere bezüglich der so genannten Gesundheitsfragen. Werden also bereits bestehende Erkrankungen bei Vertragsschluss falsch dargestellt oder verschwiegen, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder eine nachträgliche Anpassung fordern.

Arglistige Täuschung

Im Fall von falschen oder unvollständigen Angaben kann sich die Versicherung auch darauf berufen, dass der Versicherte sie arglistig, also willentlich oder wissentlich getäuscht hat. In diesem Fall erklärt die Versicherung die Anfechtung. Es drohen zudem Schadensersatzforderungen.

Keine hinreichende Berufsunfähigkeit?

Darüber hinaus kann die BU-Versicherung ihre Zahlungsablehnung oder –Kürzung darauf stützen, dass keine (hinreichende) Berufsunfähigkeit vorliegt, sie zum Beispiel weniger als 50 % der Leistungsfähigkeit beträgt.

In diesem Zusammenhang sind neben dem ärztlichen Gutachten die Angaben des Versicherten im Leistungsantrag von entscheidender Bedeutung. Daher ist es wichtig, im Fall der Berufsunfähigkeit seine Ansprüche sorgfältig zu begründen.

Einer anderen Tätigkeit nachgehen

Schließlich kann die Versicherung je nach Gestaltung des Versicherungsvertrags im Wege der so genannten „abstrakten Verweisung“ verlangen, dass der Betroffene eine alternative Berufstätigkeit aufnimmt. Diese ist jedoch nach der Rechtsprechung des BGH nur in engen Grenzen möglich. So muss die alternative Tätigkeit den Fähigkeiten und Kenntnissen des Versicherten entsprechen, die Lebensstellung des Betroffenen gewahrt bleiben und dürfen die gehaltsbezogenen Nachteile nicht allzu groß sein.

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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was tun?

Es kann also viele Gründe haben, warum die BU-Versicherung die Zahlung der monatlichen Rente kürzt oder ablehnt. Dabei liegen diese nicht unbedingt immer tatsächlich vor. Die Versicherer sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten und dementsprechend zu vermeiden suchen, zu viele Leistungsanträge zu bewilligen.

Wie oben bereits dargelegt, werden laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fast ein Drittel aller Anträge auf Leistung abgelehnt. In Anbetracht dessen müssen Versicherte für den Ernstfall gewappnet sein, zumal es sich bei einer Berufsunfähigkeit um eine existenzielle Angelegenheit handelt.

Vor diesem Hintergrund ist jedem Versicherten, der Probleme mit Leistungsverweigerungen seitens der Versicherungen hat, zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die ihm zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

Erfolgsaussichten einer Durchsetzung der Ansprüche mit Rechtsanwalt

Angesichts der Fallstricke des Versicherungsrechts und der hohen Anforderungen an die Antragsstellung im Leistungsfall, insbesondere bei der sorgfältigen Darlegung der Berufsunfähigkeit, steigern Sie Ihre Erfolgsaussichten auf die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die BU-Versicherung durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes enorm.

Wir, die auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner, helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die BU-Versicherung mit unserer langjährigen Expertise.

Dabei ist die Erstberatung unverbindlich und kostenlos! Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen, damit wir für Ihr Recht kämpfen und die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente durch die Versicherung durchsetzen.

Wie hoch sind meine Ansprüche aus der BU?

Im Falle der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung dem Versicherten eine monatliche Rente, um den Wegfall des Einkommens zu kompensieren. Dabei richtet sich die Höhe der Rente nach den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen und dem Grad der Berufsunfähigkeit.

Es steht also bereits ab Vertragsschluss fest, wie hoch die Ansprüche des Versicherten ist. Daher ist zu empfehlen, bereits beim Abschluss der BU-Versicherung genau hinzuschauen, um sicherzustellen, dass im Fall der Fälle die wichtigsten Lebenshaltungskosten gedeckt sind. Die BU-Versicherung kann beispielsweise zwischen 70 und 80 % des Nettoeinkommens betragen.

Im Ernstfall kann es jedoch dazu kommen, dass die Versicherung die Zahlung ablehnt oder die Ansprüche kürzt. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 30 % aller Leistungsanträge abgelehnt. Dies ist nicht selten unbegründet. In Anbetracht dessen ist dem Versicherten zu raten, seine Ansprüche durchzusetzen.

Gerne unterstützen wir, die auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner Sie mit unserer fachlichen Expertise dabei, um das Ihnen zustehende Maximum aus der BU-Versicherung herauszuholen. Dabei ist die Erstberatung für Sie kostenlos.

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