Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 14.07.2022 in der Rechtssache C-128/20 entschieden, dass das Thermofenster von fast allen Dieselherstellern grundsätzlich eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.
„Da es sich dabei laut Ansicht der Richter um einen nicht geringfügigen Sachmangel handelt, können betroffene Dieselbesitzer nun sicher sein, dass sie Ihren Wagen gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben können,“ erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin von der bundesweit tätigen Fachkanzlei Balduin & Partner.
Das Wichtigste zum Urteil des EuGH zum Thermofenster:
Mit seinem Urteil vom 14.07.2022 in der Rechtssache C-128/20 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das in Fahrzeugen mit VW-Dieselmotoren vom Typ EA189 eingebaute Thermofenster grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Bei dem Thermofenster handelt es sich um eine technische Einrichtung, welche die Abgasrückführung in Abhängigkeit von der Außentemperatur verringert, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxidemissionen einzuhalten.
Volkswagen installierte diese Einrichtung über ein Software-Update der betreffenden Autos, um eine ursprünglich ebenso unzulässige Software zu überschreiben, die dafür sorgte, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die vorgeschriebenen Grenzwerte einhielten, obwohl sie dies im realen Straßenbetrieb nicht taten.
Allerdings sorgt das Thermofenster dafür, dass der Effekt der Reduzierung von Stickoxidemissionen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius eintritt. Unterhalb von 15 und oberhalb von 33 Grad halten die Fahrzeuge folglich die Stickoxid-Grenzwerte nicht ein. Nichtsdestotrotz war etwa das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der Ansicht, dass diese Software legal sei.
Gegen das Thermofenster wehrten sich unter anderem Verbraucher aus Österreich, die dort gegen VW klagten. Die österreichischen Gerichte legten dem EuGH im Wege des so genannten Vorabentscheidungsverfahrens Fragen zur Legalität des Thermofensters und der Rechte der Autobesitzer vor.
Mit dem neuesten Urteil vom 14.07.2022 folgt nun eine klare Antwort der Richter in Luxemburg:
Auch wenn die Software dafür sorgt, dass die Grenzwerte in einem bestimmten Temperaturbereich eingehalten werden, ist sie grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Denn unterhalb von 15 Grad Celsius, einem Temperaturbereich, der für die gemäßigten europäischen Klimaverhältnisse in einem Großteil des Jahres üblich ist, sind die Strickoxidemissionen nichtsdestotrotz überhöht.
Die Begründung des Herstellers, die Funktionsweise des Thermofensters sei notwendig, um Fahrzeugteile zu schonen, ließen die Richter pauschal nicht gelten.
Nur wenn das Risiko für Motorschäden derart hoch sei, dass sie Gefahren bei der Verwendung der Wagen schaffe, könnte eine derartige Abschalteinrichtung möglicherweise ausnahmsweise notwendig sein. Jedoch reiche dafür nicht aus, den Motor vor Verschleiß zu bewahren.
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof setzt die verbraucherfreundliche Rechtsprechung der Richter in Luxemburg im Abgasskandal fort.
Davon ist nicht nur VW, sondern nahezu alle Autohersteller betroffen.
Da der EuGH nun entschieden hat, dass es sich bei dem Thermofenster von VW grundsätzlich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, ist die Auflösung des Autokaufvertrags durch den Verbraucher nicht ausgeschlossen, zumal die Richter darauf hinwiesen, dass es sich bei dem eingebauten Thermofenster um einen Mangel handelt, der nicht geringfügig ist.
Die deutschen Gerichte werden dem EuGH Urteil folgen.
Da nun feststeht, dass es sich bei dem Thermofenster grundsätzlich um eine illegale Abschalteinrichtung und damit um einen nicht geringfügigen Sachmangel handelt, können betroffene Dieselfahrer sich vom Kaufvertrag lösen.
Sie können diese den Rücktritt vom Autokaufvertrag erklären, um Ihren Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückzugeben.
Wenden Sie sich dazu gerne an unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte.
Profitieren auch Sie von der Rechtsprechung des EuGH und lassen Sie von uns kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, um sodann Ihre Rechte gegenüber Hersteller und Händlern geltend zu machen.
Wir empfehlen Dieselfahrern, sich von unseren kompetenten Rechtsanwälten beraten zu lassen, um herauszufinden, ob Ihr Wagen vom Abgasskandal, insbesondere vom Thermofenster betroffen ist.
Sodann können wir Ihr Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen, damit Sie den gezahlten Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile zurückerhalten. Daneben sind Schadensersatzansprüche denkbar.
Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat.
Profitieren auch Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Abgasskandal und kontaktieren Sie uns gerne.
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