28. April 2022
Verkehrsstrafrecht Strafverteidiger

Alkohol oder Drogen am Steuer – Anwalt klärt auf

Sie sind unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss Auto, Fahrrad oder E-Scooter gefahren und Ihnen wird vorgeworfen, damit eine Straftat begangen zu haben?

Sie fragen sich, wann Alkohol und Co. am Steuer überhaupt eine Straftat darstellen?

Die wesentlichen Punkte:

  • Wer aufgrund von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen am Steuer fahruntüchtig ist, kann sich der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB strafbar machen
  • Es drohen Freiheits- und Geldstrafen
  • Bei Alkohol am Steuer ist ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK), also absoluter Fahruntüchtigkeit stets eine Straftat gegeben. Aber auch darunter droht eine Strafbarkeit, etwa, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten
  • Bei Drogen gibt es keine klaren Richtwerte. Vielmehr wird in der Regel von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen
  • Im Falle einer Polizeikontrolle oder Anklage sollten Sie stets Ruhe bewahren und vor allem Schweigen
  • Wenden Sie sich an unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte, die über eine fundierte Expertise im Verkehrsstrafrecht verfügen

Trunkenheit im Verkehr - Anwalt klärt auf

Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich derjenige strafbar, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Diese Straftat wird als Trunkenheit im Verkehr bezeichnet.

Wer sich also alkoholisiert, bekifft oder anderweitig berauscht an das Steuer etwa eines Autos, Motorrads, Fahrrads oder E-Scooters begibt und fährt, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern kann sich strafbar machen.

Das gleiche gilt, wenn man unter berauschendem Medikamenteneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, unabhängig davon, ob einem die jeweiligen Medikamente verschrieben wurden oder nicht.

Ob die Trunkenheitsfahrt vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Täters, oder fahrlässig begangen wurde, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle. Auch die fahrlässige Rauschfahrt kann strafrechtlich sanktioniert werden.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt

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Welche Strafen drohen bei Alkohol oder Drogen am Steuer?

Trunkenheit im Verkehr kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über diese entscheidet der Richter im jeweiligen Einzelfall.

Dessen Entscheidung ist unter anderem davon abhängig, wie hoch das Maß der Trunkenheit bzw. des Rausches ist, ob der Täter Erst- oder Wiederholungstäter ist und ob weitere Straftaten erfüllt worden oder infolge der Trunkenheitsfahrt Personen- oder Sachschäden entstanden sind.

Daneben drohen dem Täter weitere Sanktionen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Damit ist der Führerschein bis auf Weiteres weg.

Dem Betroffenen kann die Fahrerlaubnis erst nach frühestens sechs Monaten wieder erteilt werden. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Absolvieren einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig. Im schlimmsten Fall kann die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden.

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss liegen damit in der Regel Ordnungswidrigkeiten vor, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und/oder der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet werden können.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Im Falle von Alkohol am Steuer gibt es Richtwerte, anhand derer bestimmt werden kann, ob die Fahrt eine Straftat darstellt bzw. eine so genannte Fahruntüchtigkeit besteht. Dabei wird auf die Blutalkoholkonzentration (BAK) abgestellt.

So spricht man ab einer BAK von 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. In diesem Fall ist die Trunkenheitsfahrt stets eine Straftat. Für Fahrradfahrer gilt dies übrigens erst ab einer BAK von 1,6 Promille.

Vorsicht: Bei E-Scootern gilt die 1,1 Promille Grenze für Kraftfahrzeuge.

Ob der jeweilige Betroffene auch tatsächlich nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug zu führen, ist ab Überschreitung der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit für die grundsätzliche Strafbarkeit nicht mehr relevant. Das heißt, dieses Verhalten ist immer eine Straftat.

Doch auch weit unter diesem Wert kann mit der Alkoholfahrt eine Straftat gegeben sein. Kommen nämlich bei einer BAK zwischen 0,3 und 1,09 Promille Ausfallerscheinungen wie etwa Störungen des Gleichgewichts, emotionale Auffälligkeiten wie Aggression oder Probleme mit Artikulation oder Orientierungssinn hinzu, kann davon ausgegangen werden, dass eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt.

Zur Bestimmung der relativen Fahruntüchtigkeit müssen also konkrete Umstände vorliegen, die diese beweisen. Hier kommt es also auf eine korrekte Verwertung der Sachlage und gute Argumentationsfähigkeiten an.

Dies gilt auch für die Bestimmung, ob vorsätzlich gehandelt wurde. Diesbezüglich darf insbesondere nicht allein auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) abgestellt werden.

Im Falle des Vorwurfs einer Straftat wie der Trunkenheit im Verkehr sollten Sie stets einen kompetenten Verkehrsanwalt einschalten. Dieser hilft Ihnen dabei, dass der Tatvorwurf im besten Fall fallen gelassen wird bzw. das Verfahren eingestellt wird.

Ab wann sind Cannabis und andere Drogen am Steuer eine Straftat?

Im Falle von Cannabis und anderen Drogen am Steuer gestaltet sich die Bestimmung der Fahruntüchtigkeit im Vergleich zu Fahrten unter Alkoholeinfluss schwieriger.

Denn es gibt keine klaren Promillegrenzen. Damit einher geht, dass bereits bei kleinsten Wirkstoffmengen im Blut Strafen drohen.

Bei Drogen am Steuer wird in der Regel stets von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen, sofern Ausfallerscheinungen hinzukommen. Betroffene müssen generell mit einem Drogenscreening rechnen, durch den Rückschlüsse auf das Konsumverhalten gezogen werden sollen.

Im Falle von Cannabis stellt die Polizei jedenfalls hinsichtlich der Bestimmung der dauerhaften Fahruntüchtigkeit auf die Konzentration des Wirkstoffs THC im Blut ab.

Übersteigt dieser Wert die Grenze von 150 Nanogramm pro Milliliter Blut, wird davon ausgegangen, dass man regelmäßig Gras konsumiert. Dementsprechend gehen die Strafverfolgungsbehörden dann davon aus, dass der Betroffene dauerhaft fahruntüchtig ist.

Dies bedeutet aber nicht, dass bei kleineren Werten keine Straftat vorliegt. Denn auch in diesem Fall kann eine, wenngleich nicht dauerhafte, Fahruntüchtigkeit gegeben sein.

Zu der Strafbarkeit der Rauschfahrt an sich kommen bei Fahren unter Drogeneinfluss zudem zumeist Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dazu, die ebenfalls Straftaten darstellen.

Auch bei Cannabis und anderen Drogen am Steuer gilt, dass man sich an einen Verkehrsanwalt wenden sollte. Dieser nutzt seine Erfahrung und Expertise, um Sie von dem Vorwurf einer Fahruntüchtigkeit aufgrund von Drogenkonsums zu befreien.

Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?

Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden, sollten Sie vor allem eines: Ruhe bewahren und nichts zugeben!

Denn die Erfahrung zeigt, dass Versuche, das eigene Verhalten zu rechtfertigen in den allermeisten Fällen zu größeren Schwierigkeiten führt.

Im Falle von Alkohol am Steuer kann die Polizei, sofern Sie einen konkreten Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt hat, eine Blutentnahme anordnen. In diesem Fall müssen Sie mit auf das Revier und sich kooperativ zeigen.

In der Regel wird Ihnen jedoch zunächst angeboten, einen Alkoholtest durch Pusten durchzuführen.

Sie dürfen aber nicht zur Alkoholkontrolle durch Pusten gezwungen werden! Diese ist freiwillig.

Auch wenn Sie im Falle der Ablehnung des Tests einen gewissen Verdacht auf sich lenken, insbesondere, wenn weitere Indizien wie Alkoholgeruch vorliegen, sollten Sie den Alkoholtest durch Pusten in jedem Fall ablehnen.

Denn es besteht stets eine Chance, dass die Polizei Sie weiterfahren lässt, da Sie bereits aus Kostengründen nicht zu viele erfolglose Blutalkoholkontrollen durchführen darf.

Denken Sie daran: Es gilt die Unschuldsvermutung und Sie müssen sich nicht selbst belasten. Der Alkoholtest durch Pusten dient in keinem Fall dazu, Sie zu entlasten, sondern nur dem Zweck, Sie zu belasten.

Falls Sie im Nachhinein mit auf das Revier müssen, damit eine Blutentnahme durchgeführt wird, und Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird, können Sie sich mit Hilfe eines kompetenten Fachanwalts für Verkehrsrecht zur Wehr setzen.

Bei Drogen am Steuer müssen Sie, wenn Sie mit Drogen im Blut oder in Ihrem Besitz erwischt werden, zum Drogenscreening. Dies gilt auch bei konkreten Ausfallerscheinungen. Jedoch darf ein solcher nicht bei jedem kleinsten Verdacht angeordnet werden.

Was tun bei einer Anklage?

Bei einer Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sollten Sie sich in jedem Fall unverzüglich an einen kompetenten Verkehrsanwalt wenden.

Auch in diesem Fall gilt: Schweigen Sie am besten und geben Sie nichts zu.

Denn bei dem Vorwurf einer Straftat handelt es sich um eine besonders ernste Angelegenheit, zumal hohe Strafen sowie der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis drohen!

Empfehlung vom Strafverteidiger

Bei strafrechtlichen Problemen wegen Alkohol, Cannabis und anderen Drogen am Steuer ist Ihnen stets mit Nachdruck zu empfehlen, sich an einen guten Verkehrsanwalt zu wenden.

Ein Verkehrsanwalt hilft Ihnen, dass der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr fallen gelassen wird bzw. dass das Verfahren eingestellt wird.

Selbst, wenn es in Ihrem Fall nicht möglich ist, Sie aus der Strafbarkeit herauszuholen, sorgt sich der Anwalt darum, die Strafen und Sanktionen auf das Mildeste herabzusenken.

Wir, die auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner schöpfen aus jahrelanger und fundierter Expertise im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Wir unterstützen Sie bei jeglichen Vorwürfen von Verkehrsstraftaten und erzielen für Sie optimale Ergebnisse.

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