Suzuki wird verdächtigt, Behörden und Verbraucher durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in über 22.000 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge seit 2018 getäuscht zu haben. Die europaweiten Ermittlungen wegen Betrugs und Luftverunreinigung dauern an.
„Nun ist auch der japanische Autobauer Suzuki vom Abgasskandal betroffen. Wenden Sie sich für eine kostenfreie Prüfung Ihres Falls gerne an uns und setzen Sie Ihre Rechte auf Kaufpreiserstattung und Schadensersatz mit unserer Hilfe durch“, erklärt Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Die Kernpunkte zum Suzuki Dieselskandal:
Die neuesten Entwicklungen im Dieselskandal zeigen auf, dass er immer weitere Kreise zieht. Nun ist er auch beim japanischen Autobauer Suzuki angekommen, gegen den die Staatsanwaltschaft Frankfurt aktuell wegen Betrugs und Luftverunreinigung aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen ermittelt.
Neben Suzuki sind auch dessen Zulieferer Marelli, von dem die betreffende Manipulations-Software stammen soll, sowie der Konzern Stellantis (vormals PSA), zu dem unter anderem Opel, Peugeot und Fiat gehören, betroffen.
Bereits seit längerer Zeit wird auch gegen den Zulieferer Continental ermittelt, dessen ehemalige Tochterfirma Software für Abgasmanipulationen an Stellantis (vormals PSA) geliefert haben soll, die in Motoren von Mitsubishi verbaut wurde.
Die Ermittlungen finden europaweit statt und werden von der Justizbehörde der EU koordiniert. Es werden Büros in Deutschland, Ungarn und Italien durchsucht. Unterlagen und Software wurden bereits beschlagnahmt. Suzuki Deutschland äußerte sich bislang nicht zu den Ermittlungen.
Im Fall von Suzuki gehen die Ermittler davon aus, dass mehr als 22.000 Fahrzeuge von den Abgasmanipulationen betroffen sind. Der japanische Hersteller soll bis 2018 zahlreiche Autos produziert und in den Handel gebracht haben, die unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten.
Derartige Abschalteinrichtungen in Form von Motorsteuerungs-Software sorgen dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte erzielen als im realen Straßenbetrieb. Tatsächlich scheiden die betreffenden Fahrzeuge also deutlich mehr Stickoxide aus als angegeben.
Damit wird erzielt, dass die Autos die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Abgasemissionen erfüllen. Außerdem wird dem Verbraucher vorgespiegelt, die Fahrzeuge seien sauber und umweltfreundlich. Auf diese Weise versuchen zahlreiche Hersteller, ihren Gewinn zu maximieren. Dies geschieht jedoch auf Kosten der Autobesitzer und der Umwelt.
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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf folgende Modelle mit 1,3 l, 1,6 l sowie 2,0 l DDiS Euro 6 Diesel Motoren, die bis 2018 in Verkehr gebracht wurden:
Als Geschädigter im Abgasskandal haben Sie gegenüber den Herstellern und Händlern verschiedene Rechte, unter anderem auf Kaufpreiserstattung infolge von Rücktritt sowie Schadensersatz.
Denn mit der illegalen Abschalteinrichtung am Motor Ihres Fahrzeugs liegt ein Sachmangel vor, sodass Sie Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte geltend machen können. Zudem ergibt sich der Schadensersatzanspruch gegen den Autobauer in der Regel aufgrund einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 BGB.
Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte stehen übrigens auch Leasingnehmern zu.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits, dass Abschalteinrichtungen illegal sind. Ferner urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Vorhandensein derartiger Einrichtungen einen Sachschaden darstellt.
Die Rechtsprechung deutscher Gerichte im Dieselskandal ist insgesamt als verbraucherfreundlich zu werten. So entschieden neben dem BGH auch zahlreiche Oberlandesgerichte zugunsten der klagenden Autobesitzer wie die Oberlandesgerichte Köln, Naumburg und Nürnberg.
Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs
Zum einen können Sie Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gegen den Händler geltend machen und vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten, um den Kaufpreis unter Anrechnung Ihrer Nutzungsvorteile zurückzuerhalten.
Schadensersatz – auch nach Weiterverkauf
Neben dem Rücktrittsrecht oder zusätzlich dazu haben Sie zum anderen auch Schadensersatzansprüche. Ein solcher Anspruch ergibt sich in erster Linie aus einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 BGB.
Die Geltendmachung von Schadensersatz ist auch nach Weiterverkauf des Autos möglich. Denn der einmal entstandene finanzielle Schaden bleibt ja bestehen.
Wir empfehlen vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzern, Eigentümern wie Leasingnehmern, sich an unsere auf die Durchsetzung von Rechten im Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte zu wenden.
Dies gilt nicht zuletzt auch für Besitzer der oben genannten Suzuki-Modelle. Lassen Sie Ihre Ansprüche, beispielsweise auf Kaufpreiserstattung oder Schadensersatz gerne unverbindlich und kostenlos von uns prüfen.
Wir, die bundesweit tätigen, auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte von Balduin & Partner haben bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich zugunsten der Autobesitzer ausgefochten.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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