Arbeitsverträge können nicht unbegrenzt befristet werden

Befristete Arbeitsverträge erfreuen sich in der freien Wirtschaft, insbesondere in einigen Branchen, großer Beliebtheit. Der Arbeitgeber kann kurzfristige Personalausfälle auffangen oder umsatzstarke Zeiten mit Personal absichern. Der Arbeitnehmer hingegen, hat zumindest für einen vorläufigen Zeitraum einen sicheren Arbeitsplatz, da ordentliche Kündigungen nicht möglich sind, sofern arbeitsvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

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Prozessbeschäftigung bei einer Kündigungsschutzklage

Der Arbeitgeber ist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oft dem Risiko ausgesetzt, dass seine ausgesprochene Kündigung durch ein Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, weil z.B. keine schriftliche Abmahnung erteilt oder die Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt wurde.

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Lohn ohne Arbeit aus Annahmeverzug

Das deutsche Arbeitsrecht sieht Fallgruppen vor, die Lohnansprüche auch ohne Arbeit begründen. Es dürfte bekannt sein, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine 6-wöchige Lohnfortzahlung bei einer Krankheit hat. Weniger bekannt sind hingegen Lohnansprüche aus einem sog. Annahmeverzug.

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