9. Mai 2022
Blitzer Einspruch 20 km/h zu schnell

21 bis 30 km/h außerorts zu schnell gefahren – welche Strafe droht?

Sie wurden außerorts mit 21 bis 30 km/h zu schnell geblitzt? Die Polizei hat Sie erwischt? Nun fragen Sie sich, wie Sie das verhängte Bußgeld oder das Fahrverbot umgehen können?

Kurz und knapp:

  • Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 21 bis 25 km/h überschritten, werden ein Bußgeld von 100 € sowie 1 Punkt in Flensburg fällig
  • Bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h sind es 150 € sowie 1 Punkt in Flensburg
  • Ab 26 km/h droht im Falle der Wiederholung zudem 1 Monat Fahrverbot
  • Im Falle von vorsätzlicher Begehung oder Wiederholung sind in der Regel verschärfte Sanktionen möglich
  • Es kommt bei Geschwindigkeitsmessungen nachweislich oft zu Mess- oder Verfahrensfehlern, die den Bußgeldbescheid anfechtbar machen
  • Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn Sie diesen angreifen wollen
  • Wenden Sie sich an einen erfahrenen Verkehrsanwalt. Dieser prüft den Bußgeldbescheid und den Sachverhalt und hilft Ihnen, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu umgehen
  • Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos
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Mit 21 bis 30 km/h geblitzt – was droht?

Überschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz von 3 km/h außerorts um 21 bis 25 km/h, so wird nach dem derzeitigen Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 € fällig. Bei 26 bis 30 km/h beträgt das Bußgeld 150 €.

In beiden Fällen wird außerdem 1 Punkt in Flensburg fällig. Ab einer Überschreitung von 26 km/h droht im Falle eines wiederholten Geschwindigkeitsverstoßes ferner ein Fahrverbot von 1 Monat.

Allerdings ist es denkbar, dass die Strafen im Einzelfäll höher ausfallen, etwa wenn der Verstoß mit Vorsatz, also willentlich oder wissentlich, begangen wurde.

Darüber hinaus können die Sanktionen bei Beharrlichkeit, also bei “Wiederholungstätern“, schärfer sein. Dies gilt ebenso im Falle einer Gefährdung oder Sachbeschädigung.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt

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Ich will mich gegen ein Bußgeld wehren – was muss ich tun?

Da jeder dritte Bußgeldbescheid Fehler enthält, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Im Anhörungsbogen nichts zugeben
  • Sollte ein Bußgeldbescheid kommen, binnen 14 Tagen Einspruch einlegen
  • Spätestens im Gerichtsverfahren Anwalt einschalten

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Dann empfehlen wir Ihnen, sich an einen erfahrenen Verkehrsanwalt zu wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch einlegen. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.

Wenden Sie sich gerne an uns, die auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner.

Unsere ausgewiesene Expertise und die Zufriedenheit unserer Mandanten sprechen für uns. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos.

Außerdem fordern wir Akteneinsicht bei der Behörde, suchen nach Verfahrens- oder Messfehlern und legen Einspruch für Sie ein. Gegebenenfalls vertreten wir Sie auch vor Gericht und setzen Ihre Rechte durch.

Sprechen Sie uns an – und profitieren Sie von unserer Expertise im Verkehrsrecht.

Für die kostenlose Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Mitteilung, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist
  • Ihre Kontaktdaten, insbesondere eine Telefonnummer

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