Bundesverwaltungsgericht macht Weg für Fahrverbote frei – Was müssen Dieselfahrer jetzt wissen und was können sie tun?
Am 28.02.2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 7 C 26/16 sowie 7 C 30/17), dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten grundsätzlich zulässig sind. Das Gericht stellte klar, dass es für entsprechende Fahrverbote keiner neuen Rechtsgrundlage bedarf.